Freki2.0 schrieb:Ja und da haben Richter breite Verfügungsspielräume. Man müsste die höchstmögliche Strafe nach Strafmaß wählen wenn es die Beweise hergeben
Ja, Richter haben Ermessensspielräume aber dadurch noch lange keine Narrenfreiheit einen bestehenden Strafrahmen für ein jeweiliges Vergehen oder Verbrechen immer vollauszuschöpfen, nur um ein Exempel zu statuieren.
Ich glaube dir ist gar nicht bewusst, was Richter alles berücksichtigen müssen. Am Ende erfolgt eine Gesamtwürdigung oder wie sich das genau nennt des gesamten Falls. Darunter zählen so unendlich viele Punkte. Auch Punkte, die zu Gunsten des Angeklagten sprechen und darunter können auch Punkte sein, die sogar per Gesetz zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt werden müssen.
Das Ganze ist auch mal nicht nur einfach mit ein paar Sätzen erklärt und pauschal schon gar nicht, da jeder Fall einzigartig ist - einschließlich des jeweilige Background des Angeklagten.
Gegen Richter kann jeder wettern, von der Arbeit eines Richters haben die wenigsten Ahnung, wie mir scheint, die sich regelmäßig über Urteile monieren und ständig immer nur die volle Härte des Gesetzes fordern bzw. immer nur die Ausschöpfung eines jeweiligen Strafrahmens.
Wie gesagt, das Thema ist ziemlich komplex und alles andere als leicht. Forderungen empörter Wutbürger hingegen ist immer leicht.
Ich wüsste auch gar nicht, wo ich anfangen sollte. Vielleicht einfach mal damit, sich mit § 46-51 des StGB zu befassen.
Und auch, welche Umstände (außer dem reinen Alter auf dem Papier) zum Tragen kommen können, ob jemand nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht bestraft wird.
Und ebenso interessant ist sicherlich auch folgendes, wenn mehrere Berufsrichter und Schöffen eine Entscheidung fällen bzw. zu einer Entscheidung gelangen müssen.
https://dejure.org/gesetze/GVG/196.html