Aufstände von Stuttgart und FFM
21.06.2020 um 15:32Fedaykin schrieb:Ich persönlich hoffe ja das die Innenpolitik anzieht.Der Witz war echt gut...mehr Videoüberwachung wird es schon richten. Das kommt schon reflexartig.
Das Beste wird sein, die Sache zu vergessen – kennt man von Sylvesterpartys, ohne Bezug auf die Tätergruppe zu nehmen zu wollen.
rhapsody3004 schrieb:Die genauen Beweggründe können zahlreich sein und sind noch nicht geklärt. Auch die wird man sich annehmen.Ehrlich gesagt interessiert mich das primär nicht.
Beweggründe, sollen die etwas legitimieren, weniger „schlimm“ aussehen lassen?
Kommt dann wieder „Fräulein Verständnisvoll“ und packt ihr Betroffenheitsbesteck aus, dass wir hier nur das Ergebnis frustrierter Systemopfer sehen.
In erster Linie sollte immer den Opfern und den Geschädigten geholfen werden und dann kann man weiter sehen.
frivol schrieb:Aber auch hier gilt, nur die wirklich was eingeworfen haben, kann man festnehmen. Zur Sicherheit würde ich aber allen die im Tatgebiet unterwegs sind einen Platzverweis erteilen. Weil die Menge sonst unüberschaubar ist und die Sicherheit vorgeht.Dem ist nicht so, es reicht schon mit der Gruppe unterwegs zu sein, gab da in den 90er noch einen populären Fall- finde ich leider nicht.
Das Gesetz ist wirklich interessant.
"Wer sich bewusst in eine gewaltbereite Gruppe einreiht, macht sich des Landfriedensbruchs strafbar. Das hat im Fall von Hooligans der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 1. September 2017, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 2 StR 414/16)."
Quelle
Das Gesetz unterscheidet dabei Landfriedensbruch drei Varianten: Die gewalttätigen und bedrohenden Landfriedensbruchs-Variante und in der Variante des sogenannten aufwieglerischen Landfriedensbruchs.
Interessant ist auch diese Auslegung:
"Wichtig ist, dass § 125 StGB sowohl die Täterschaft als auch die Teilnahme an den Tathandlungen unter Strafe stellt. Es ist also unerheblich, ob man die Tat eigenhändig, als mittelbarer Täter durch einen anderen, als Mittäter, als Anstifter oder als Gehilfe begeht – man ist immer Täter im Sinne des § 125 StGB." Quelle
Demnach muss nicht zwingend etwas "eingeworfen" werden.
Unbefriedigender fnde ich die Tatsache, dass so wenige Personalien aufgenommen wurden, dass hat die Ordnungsmacht bei den Corona-Demos oder bei Parkbank-Sitzern besser hinbekommen mit der Durchsetzung der aktuellen Gesetzeslage.
So wird es wenigen Verurteilungen bleiben, wie schon @Fedaykin angemerkt hat.
Funkystreet schrieb:Die letzten zwei Monate haben mich noch konservativer gemacht.Bei mir sind es wohl die letzten 6 Monate und das lesen einiger Bücher aus dem Bereich der Sozialökononmie und Philosophie.