cejar schrieb:Und selbst wenn er durch die Klicks Geld bekommen würde, wäre es immer noch keine Werbung. Btw verdienen auch kommentieren Medien wie Printpresse, TV und Radio mit ihrem generierten Inhalt Geld, ohne das sich die Frage stellt, ob beispielsweise der Spiegel durch Kritik an der AFD Werbung für die SPD macht.
youtube ist rechtlich dem fernsehen gleichgesetzt (fernsehähnliche Telemedien) und somit greift auch dort der §59 abs. 3
§ 58 Werbung, Sponsoring, fernsehähnliche Telemedien, Gewinnspiele
(1) Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. In der Werbung dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden.
(2) Für Sponsoring bei Fernsehtext gilt § 8 entsprechend.
(3) Für Telemedien mit Inhalten, die nach Form und Inhalt fernsehähnlich sind und die von einem Anbieter zum individuellen Abruf zu einem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt und aus einem vom Anbieter festgelegten Inhaltekatalog bereitgestellt werden (audiovisuelle Mediendienste auf Abruf), gelten die §§ 7 und 8 entsprechend. Für Angebote nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 gelten zusätzlich die §§ 4 bis 6, 7a und 45 entsprechend.
möglicherweise greift bei einflussreichen youtubern das werbeverbot auch, weil es politische werbebeiträge von einzelpersonen mit hoher meinungsmacht (Rezo hatte beispielsweise mehr als 10 millionen clicks), die die willensbildung beeinflussen wollen, sind. möglicherweise auch dann, wenn sie nicht eingekauft sind.