Orig.Nathan schrieb:Das ist derart wirr, dass man es sofort als Heuchelei erkennt. Was hat denn der "NSU" mit diesem EU-Gesetz zu tun? Was bedeutet "vor dem Hintergrund von... Polizeigewalt"? Gehts noch?
Siehe mein letzter Beitrag.
Orig.Nathan schrieb:Rechte Cliquen in der Polizei? Also die gibt es tatsächlich? Sehr schön, stimmt, nur sitzen die gottlob noch nicht dort, wo sie großflächig schaden können.
Wo hätte ich bestritten, dass es die gibt? Und wenn eine Polizeibehörde solche Befehle erlassen kann, reicht ein recht niedriger Rang, um Schaden anzurichten. Bis die Zulässigkeit des Löschbefehls geklärt ist, ist der Schaden unwiderbringlich angerichtet.
Orig.Nathan schrieb:Das passt dir auch nicht? Warum nicht?
Weil, je nach Staat und Behörde, so gut wie alles unter diesen schwammigen Begriff fallen kann. Mit der Logik kann ich jeden Mailprovider schließen, wenn sich Terroristen dort Mailadressen anliegen. Gerade Projekte aus dem linken Bereich haben immer wieder mit willkürlichen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen zu kämpfen, mit einem solchen Gummiparagraphen wird das nicht besser. Er erlaubt die Kriminalisierung jeder Art von Protest.
Orig.Nathan schrieb:Du sorgst dich ernsthaft um die ANTIFA, die womöglich exzessiver Polizeigewalt ausgesetzt sein könnte?
Nein, ich sorge mich eher um den 08-15-Attac-Opa, der bei einer vollkommen legitimen und friedlichen Demo die Augen ausgeschossen kriegt.
Orig.Nathan schrieb:Oder wen sonst möchtest du denn gegen die pöse Bolizei beschützen?
Friedliche Demonstranten, die ihre verfassungsgemäßen Rechte wahrnehmen.
Orig.Nathan schrieb:Welche Videos von Polizeigewalt sollen denn unbedingt veröffentlicht werden dürfen?
Solche, die zu Dokumentationszwecken von journalistischen oder sonstigen Beobachtern angefertigt werden, und ohne die Polizisten dank abgesprochenen Aussagen straffrei davonkommen. Die Polizeigewalt war ja auch nur ein Ad-hoc-Beispiel.