Nun, nachdem die neue SPD Vorsitzende ja so gerne das Loblied auf den echten, wahren, schönen Sozialismus singt und ihr fan hier fordert:
shionoro schrieb:Dass Sanktionen schaden können und die abschaffung der sanktionen eine gute idee ist.
möchte ich einfach mal daran erinnern, dass im einzig wahren und echten sozialistischen Staat auf deutschem Boden, den es je gab, in der glorreichen DDR, folgender Paragraf im Strafgesetzbuch stand und durchaus durchgesetzt wurde:
§ 249. Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten.
(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer der Prostitution nachgeht oder in sonstiger Weise die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigt.
(3) In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
(4) Ist der Täter nach Absatz 1 oder 2 oder wegen eines Verbrechens bereits bestraft, kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.
(5) Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
Quelle: Strafgesetzbuch der DDR Fassung vom 28.06.1979
Wikipedia: § 249 StGB der DDRMal abgesehen davon, dass von keinem guten Geschmack zeugt, dass man die Terminologie der Nazizeit übernommen hatte, ist doch interessant zu sehen, dass gerade unter sozialistischer Ideologie die Verweigerung der Arbeit, die schliesslich "Frieden und Sozialismus" baut, sehr negativ gesehen wurde. Da wurde nicht einfach H IV gestrichen, da wurde in den Knast gesteckt.
Nur mal so am Rande bemerkt
:)