p47hF1Nd3r schrieb:Das ist es was Geheimdienste machen. Das ist ihre Aufgabe.
Allerdings müssen sie sich auch rechtfertigen und zwar vor den parlamentarischen Kontrollausschüssen. Dafür sind diese da und haben ein Recht auf Information. Und weiter vor den speziellen Untersuchungsausschüssen, die auch ein recht auf Auskunft haben, sowie regelmäßig entsprechend nach Geheimdienst - BfV, MAD, BND - vor den jeweiligen betreffenden Ministerien. wo sie zur Auskunft verpflichtet sind > Bundesinnenministerium, Veretidigungsministerium und Auswärtiges Amt.
Die Geheimdienste sind Behörden und unterliegen den Ministerien. Auf Anfragen sind sie verpflichtet Auskunft zu geben. gegenüber den Ausschüssen und dem zuständigen Ministerien sind sie Rechenschaftsbericht verpflichtet. Du stellst dir das alles viel zu simpel vor. Die Verfassung hat das schon ordentlich geregelt. Tja und Maaßen hat das parlamentarische Kontrollgremium eben belogen in seiner Funktion als Amtsinhaber > grobe Dienstplichtverletzung > AmtsanMaaßung.