Demonstrationen in Chemnitz und Köthen nach tödlichen Zusammenstößen
03.09.2018 um 19:30danke für die Erwähnung der Gesetzeslage..wichtelprinz schrieb:Taschenkontollen sind bei Gefahr in Verzug zulässig weils ein Eingriff in die Privatsphäre ist. Dieser muss begründet werden.
und Politiker könnten also regelmäßige Taschenkontrollen bei Treffpunkten von möglicherweise gefährlichen Bürgern legitimieren und der Polizei gesetzlich so Rückhalt geben?
EDIT: Am Hauptbahnhof scheint es ja unter anderem auch erlaubt zu sein, so wie @Issomad meinte..