Demonstrationen in Chemnitz und Köthen nach tödlichen Zusammenstößen
31.08.2018 um 13:43@Baruchan
@TearsOfAvalon
@TearsOfAvalon
TearsOfAvalon schrieb:der Staat hätte schon längst ein Gesetz erlassen müssen das solche radikalen Gruppierungen verbietetGibt es schon...
Gemäß Art. 9 GG ist das Verbot eines Vereines möglich, wenn sich der Zweck oder die Tätigkeit des Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen die Strafgesetze richtet. Der Erlass eines Vereinsverbots erfolgt durch die Innenminister der Länder beziehungsweise des Bundes.https://www.juraforum.de/lexikon/vereinsverbot
Wird ein Vereinsverbot erteilt, so werden geäß den §§ 10 ff VereinsG
das Vermögen des Vereins,
die Forderungen Dritter im beschränkten Umfang,
Sachen Dritter, soweit diese zur Förderung der feindlichen Bestrebungen dienten
beschlagnahmt und eingezogen. Das Vereinsverbot wird dann mitsamt der verhängten Sanktionen im Vereinsregister eingetragen.