flipperonline schrieb:Aber das bei vorhandenen Fahndungsbildern teilweise 3-6 Monate ins Land gehen bevor diese Veröffentlicht werden finde ich doof.
Wer wird das nicht doof finden? Da hat doch keiner Interesse daran. Der Polizei nützt es nichts, wenn geschlampt wird, die Medien stürzen sich ohnehin gerne auf jede Meldung mit Sensationspotenzial und Fotos kommen da immer gut an.
Ich sehe da keine politische Agenda. Höchstens verschiedene Ansprüche an Qualität und (Presse)Kodex zwischen den einzelnen Medien. Was auf der faz vielleicht noch zensiert wird, ist schon auf der Bild ganzzeitig und mit dünnem Balken zu sehen. Wobei die sun das ganze Foto schon 2 Stunden vorher mitsamt Namensnennung publizierte.^^
flipperonline schrieb:Würde die Presse sich bei der benennung der Opfer genauso an Vorgabe halten wäre ich glücklicher.
Jau, das ist klar.
flipperonline schrieb:Wie wäre denn deiner Meinung nach die Presse und das Gericht damit umgegangen wenn die "Terroristen" Aussage von ihm im laufe einer Demo gemacht worden wäre ?
Hm, schwierig..
Sollte aber letztlich kein Unterschied machen. Auf einer Demo etwas zu sagen beinhaltet für mich eigentlich auch immer das verbreiten der Meinung in der Öffentlichkeit. Ist also mehr als nur unter vier Augen zu schwadronieren, was imho zu Recht nicht das gleiche Strafmaß verdient.
Was das Urteil angeht, ich denke halt nicht, dass er für seine antiislamischen Äußerungen verurteilt wurde, sondern dass diese erst den historischen Kontext negiert haben. Im Rahmen einer Aufarbeitung wären das Zeigen oder Rufen der Symbole ja legitim. Wenn man dann aber mit seinem Hintergrund hetzerische Aussagen in das Umfeld der NS-Symbolik einbettet verliert es den Kontext.
Man muss halt immer sehen, was bezweckt wird. Die Rufe auf der Al-Kuds Demo sind mMn ganz klar Hetze und weit über der Meinungsäußerung hinaus angesiedelt. Dummerweise wurde der Veranstalter wohl nicht bestraft, was aber auch schwieriger ist, da solche Parolen zum ersten Mal derart krass aufgefallen sind und er sich bestimmt mit einer plumpen Distanzierung rausreden konnte. Demgegenüber wurde aber einer der die Parole gerufen hat, sehr wohl auch verurteit:
3 Monate auf Bewährung. Also die Hälfte von Stürzenberger
https://www.welt.de/politik/deutschland/article136958755/Wer-Zionisten-den-Tod-wuenscht-ist-Volksverhetzer.htmlBei Stürzenberger kommt allerdings noch hinzu, dass er publizistisch agiert und somit seine Meinung auch einem größeren Leser- und Empfängerkreis verbreitet. Da sollten dann trotz Privilegien von Journalisten auch harte Urteile möglich sein.