Nachweis der Wahlmündigkeit zur Erlangung des Wahlrechts. Wie?
28.08.2017 um 15:13@TunFaire
Dann sollten wir das Problem aber direkt an den Wurzeln anpacken.
Wer seine Nachrichten über Facebook bezieht, darf per se nicht wählen. Und man muss Zwei Abbonements über politisch verschieden positionierte Tageszeitungen nachweisen können.
Dann sollten wir das Problem aber direkt an den Wurzeln anpacken.
Wer seine Nachrichten über Facebook bezieht, darf per se nicht wählen. Und man muss Zwei Abbonements über politisch verschieden positionierte Tageszeitungen nachweisen können.