Kc schrieb:In dieser Diskussion soll es um die Frage gehen, nicht nur mit Bezug auf den konkreten Fall, wie sich Deutschland gegenüber im Ausland festgenommenen deutschen IS-Mitgliedern verhalten soll?
Grundsätzlich soll jeder IS Terrorist dort Gerechtigkeit erfahren, wo er Menschen Leid zugefügt hat. Auch wenn es unserem Verständnis von Recht entspricht, dass alle mit Wattehandschuhen angefasst werden sollen, ist es etwas frech, zunächst zuzulassen, dass Deutsche dort rüber gehen und zb. Jesiden ermorden, versklaven und dann wenn ihnen Gerechtigkeit widerfahren kann, zu verlangen, sie sollen doch wieder zu uns kommen, wo ihnen dann irgendein Prozess gemacht wird, wo kaum was Handfestes nachgewiesen werden kann und sie nach paar Jährchen Hausarrest wieder draußen sind.
Kc schrieb:Ist es das Recht der jeweiligen Staaten, diese zu richten, da sie in diese Staaten gekommen sind und dort schwere Verbrechen zumindest unterstützend begangen haben?
Ja ist es.
Kc schrieb:Oder muss Deutschland auf eine Auslieferung nach Deutschland dringen und hier nach deutschem - oder ausländischem? - Recht einen Strafprozess anstrengen?
Meiner Meinung nach sollte man sich den jeweiligen Fall anschauen, was an Material und Beweisen da ist und dann entscheiden. Diese ganzen Deso Dog Verlierer die dort ganz bestimmt Menschen abgeschlachtet haben, die sollen dort bleiben und von den Menschen gerichtet werden, dessen Leben sie zerstört haben.
Im konkreten Fall des Mädchens ist es etwas schwieriger.
1. Ist sie noch sehr jund und
2. Ist hier sicher berechtigt sich zu fragen, ob und welche Verbrechen sie überhaupt begangen hat. Allein der Status Hausfrau eines oder mehreren IS Kämpfers, ist halt etwas wenig, wenn es sich dann auch noch fast um Kinder handelt.
In dem Fall bin ich dafür, dass man sich bemüht, die Leute heim zu holen. Sollten die Iraker aber nein sagen, weil aus Prinzip oder sie wissen, dass sie auch aktiv Verbrechen begangen hat, dann kann man auch nichts machen.