Kc
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16 Jahr - Terrorista?
24.07.2017 um 12:43Moin.
Einige werden es sicher bereits mitbekommen haben:
wie mehrere Medien bereits berichteten, wurde nach dem Fall des IS-Terrorregimes in Mossul, Irak, unter anderem eine deutsche 16-Jährige und mutmaßliches IS-Mitglied festgenommen.
Die Betreffende, die sich im Sommer 2016 offiziell dem IS angeschlossen hatte und in den Irak gereist war, befindet sich derzeit leichtverletzt in irakischer Haft. Sie hat angegeben, dass sie hoffe, bald nach Deutschland ausgeliefert zu werden, sie wolle nur noch weg vom Krieg etc.
Einigen Berichten zufolge war sie mit einem IS-Kämpfer verheiratet und arbeitete selbst in einer Art weiblicher Version einer Sharia-Polizei, welche die strenge Einhaltung ,,islamischer Gesetze" unter den weiblichen Bewohnern des IS-Gebiets kontrollieren sollte.
Über von der Festgenommenen direkt begangene Verbrechen ist allerdings bisher nichts bekannt.
In Deutschland könnte ihr trotzdem ein Prozess wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung drohen.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-07/linda-w-sachsen-plusnitz-mossul-islamischer-staat-interview
In dieser Diskussion soll es um die Frage gehen, nicht nur mit Bezug auf den konkreten Fall, wie sich Deutschland gegenüber im Ausland festgenommenen deutschen IS-Mitgliedern verhalten soll?
Ist es das Recht der jeweiligen Staaten, diese zu richten, da sie in diese Staaten gekommen sind und dort schwere Verbrechen zumindest unterstützend begangen haben?
Oder muss Deutschland auf eine Auslieferung nach Deutschland dringen und hier nach deutschem - oder ausländischem? - Recht einen Strafprozess anstrengen?
Und wie sollte man generell mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen umgehen, die sich dem IS angeschlossen haben?
Sind sie selbst dafür verantwortlich und müssen gerade stehen? Oder wurden sie verführt und man muss es ihnen nachsehen?
Einige werden es sicher bereits mitbekommen haben:
wie mehrere Medien bereits berichteten, wurde nach dem Fall des IS-Terrorregimes in Mossul, Irak, unter anderem eine deutsche 16-Jährige und mutmaßliches IS-Mitglied festgenommen.
Die Betreffende, die sich im Sommer 2016 offiziell dem IS angeschlossen hatte und in den Irak gereist war, befindet sich derzeit leichtverletzt in irakischer Haft. Sie hat angegeben, dass sie hoffe, bald nach Deutschland ausgeliefert zu werden, sie wolle nur noch weg vom Krieg etc.
Einigen Berichten zufolge war sie mit einem IS-Kämpfer verheiratet und arbeitete selbst in einer Art weiblicher Version einer Sharia-Polizei, welche die strenge Einhaltung ,,islamischer Gesetze" unter den weiblichen Bewohnern des IS-Gebiets kontrollieren sollte.
Über von der Festgenommenen direkt begangene Verbrechen ist allerdings bisher nichts bekannt.
In Deutschland könnte ihr trotzdem ein Prozess wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung drohen.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-07/linda-w-sachsen-plusnitz-mossul-islamischer-staat-interview
In dieser Diskussion soll es um die Frage gehen, nicht nur mit Bezug auf den konkreten Fall, wie sich Deutschland gegenüber im Ausland festgenommenen deutschen IS-Mitgliedern verhalten soll?
Ist es das Recht der jeweiligen Staaten, diese zu richten, da sie in diese Staaten gekommen sind und dort schwere Verbrechen zumindest unterstützend begangen haben?
Oder muss Deutschland auf eine Auslieferung nach Deutschland dringen und hier nach deutschem - oder ausländischem? - Recht einen Strafprozess anstrengen?
Und wie sollte man generell mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen umgehen, die sich dem IS angeschlossen haben?
Sind sie selbst dafür verantwortlich und müssen gerade stehen? Oder wurden sie verführt und man muss es ihnen nachsehen?