@zaeld Uff... Harte Nuss
:) Ich kürze mal schnell deine letzten drei Antworten ab.
Wenn du mir nicht glaubst, dann evtl. KMPG
;)Die Vermögensbesteuerung setzt sich aus zahlreichen Steuerarten zusammen. Neben der allgemeinen Vermögensteuer gibt es weitere Steuerarten, insbesondere die Grundsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die auf das Vermögen erhoben werden. Im Fokus der aktuellen politischen Diskussion um die Vermögensbesteuerung steht jedoch vor allem die allgemeine Vermögensteuer, die seit 1997 ausgesetzt ist.
https://www.kpmg.de/docs/vermoegenssteuer-kpmg-20120919.pdf (Archiv-Version vom 26.01.2013)Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist übrigens nicht auf den Mieter umlegbar. Gleiches gilt für die Gewerbesteuer, bei gewerblicher Vermietung. Also warum kann der nicht Nichtvermögende für das Vermögen des anderen aufkommen, wie bei der Grundsteuer?
zaeld schrieb:Nein, die Finanzierung des Gebäudes hängt nicht direkt am Gebäude so wie die Grundsteuer.
Das sehe ich leider anders, da die Bank nach Abschluss der Finanzierung auch im Grundbuch steht. Also gibt es einen direkten Zusammenhang.
zaeld schrieb:Nachtrag: Zinsen für die Finanzierung des Gebäudes liegen in der Verantwortung des Eigentümers, Grundsteuer liegt außerhalb seiner Verantwortung und ist deshalb auf die Gebäudebesitzer umlegbar.
Erbbauzinsen sind z. B. nicht umlegbar
Kapital- oder Finanzierungskosten werden zwar nicht ausdrücklich als nicht umlagefähig bezeichnet, wurden begrifflich aber mangels Klarstellungsbedürfnis gar nicht erst in der Betriebskostenverordnung bezeichnet (Schmid Mietrecht 2. Aufl. S. 766; BR-Drucksache 568/03, 29).
@Tripane Tripane schrieb:dann frage ich mich, was zum Kuckuck es einen Unbetroffenen angehen könnte, das als "nicht in Ordnung" zu bezeichnen.
Ganz einfach. Es es ist eine ideologische Frage. Warum soll ein anderer das Vermögen eines anderen finanzieren? Ich habe das auf S. 11 schon geschrieben, dass es mMn Bereiche gibt in der Rendite keine Rolle spielen sollte. Den Bereich hab ich als Grundversorgung eingegrenzt. Bevor eine Vermögensteuer diskutiert wird, sollten erstmal Rahmenverhältnisse geschaffen werden um die Schere zwischen Arm/Reich zu verlangsamen. Die Vermögensteuer sehe ich nicht als zweckmäßig an, da hier direkt wieder der Staat finanziert wird und nicht der Nichtvermögende. Wie gesagt, wir haben kein Einnahmenproblem bei der Steuer. Wir haben ein Ausgabenproblem.
Zudem darf (Erbbauzins) /kann (Kapitalzins, Finanzierungskosten) nicht direkt umgelegt werden. Wenn der Vermieter dies als kalkulatorische Kosten einpreist. Okay. Das war aber nicht meine Frage. Ich habe direkt umlegbar geschrieben.
;)