@inci2 inci2 schrieb:Nein, das sehe ich nicht so. Was gekippt wurde, ist die massenhaft anhaltslose Datensammelei.
Die Überwachung aufgrund richterlicher Anordnung ist davon jedoch ausgenommen.
Richterliche Genehmigung war bzw ist auch beim Zugriff auf VDS-Daten nötig. Die Polizei kann die sich nicht einfach nach Laune angucken.
Ohne VDS bekommst Du nicht raus, mit wem der Täter hier z.B. vorher telefoniert hat. Das ist doch nicht sehr sinnvoll, solche essentiellen Kommunikationsdaten der Polizei vorzuenthalten. Richterliche Genehmigungen zur
Überwachung greifen nur im Vorfeld einer Tat für bekannte Leute, wo es bereits andere Erkenntnis gibt. Im Nachgang zur Aufklärung einer Tat mit unbekannten Tätern ist es ohne VDS jeweils zu spät.
Die Daten bekommt nicht einmal der Staat. Die sind beim Provider, bis sie benötigt werden und der Zugriff erlaubt wird.
Kann diesen "Schutz"-Argumente nicht nachvollziehen, in Zeiten wo sich die Leute im Internet sowieso gegenüber kommerziellen Datamining-Kraken exhibitionieren, wenn sie nur ganz normal surfen und viel sich zusätzlich freiwillig aktiv in Social Media exhibitionieren und wo der Große Bruder überm See eh alle Daten speichert.
Der einzige, der im Regen steht, ist die deutsche Polizei, weil es die deutsche Justiz und Teile der Politik so will.
Das Ergebnis ist eine verschlechterte Sicherheit und Verbrechensaufklärung und zwar gewollt.
Und das ist nicht das einzige Feld wo es Mängel gibt. Die Behörden untereinander arbeiten auf EU-Ebene auch miserabel zusammen, ist leider so.