Valentini schrieb:Was ist damit eigentlich gemeint?
Kennst du Art 12 des GG?
"(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
Sind Call-Center oder Reinigungsdienstleister ein öffentlicher Dienstleister oder wurde schlicht ein neues Gesetz verabschiedet, dass Absatz 1 den 2. aushebeln kann?
Das neue Gesetz heißt Eingliederungsvereinbarung und ist Verfassungswidrig.
Angeblich wurden solche Änderungen des GG nach 45' verboten aber mit dem Bundesgerichtshof als hauseigene Judikative - wirkungsweise legislativ - könnte man machen was man will...
- Die Wahl des Bundestages und Bundesrates kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.-