Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
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Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
01.01.2014 um 17:05@def
Ja, das liegt vermutlich daran, dass die meisten Menschen bissel Fett auf den Rippen und einen normalen Blutdruck oder sogar erhöhten Blutdruck haben, da friert man nicht so leicht.
Anderenfalls siehts es halt nicht so gut aus. :)
Ja, das liegt vermutlich daran, dass die meisten Menschen bissel Fett auf den Rippen und einen normalen Blutdruck oder sogar erhöhten Blutdruck haben, da friert man nicht so leicht.
Anderenfalls siehts es halt nicht so gut aus. :)
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01.01.2014 um 17:09@Optimist
Und Strom und Warmwasser ist im Regelsatz enthalten und muss davon selbst gezahlt werden
HeizkostenWikipedia: Arbeitslosengeld II#Heizkosten
Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe, etwa als monatlichen Abschlagszahlungen oder als einmalig anfallenden Heizkosten[28], zu übernehmen, soweit sie nicht aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens unangemessen hoch sind. Zu den Heizkosten zählen seit dem 1. Januar 2011 auch die Kosten der Warmwasserbereitung, wenn das Warmwasser zentral bereitgestellt wird. Da die für die Warmwassererzeugung benötigte Energie nicht mehr im Regelbedarf enthalten ist, wird für die nicht bereits als "Heizkosten" übernommenen Kosten einer dezentralen Warmwassererzeugung in der Wohnung (beispielsweise ein Durchlauferhitzer) ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II anerkannt, zum Beispiel in Höhe von 2,3% des Regelbedarfs der Stufe 1 bei einem Einpersonenhaushalt (derzeit 8,37 Euro).
Nach der Auffassung des Bundessozialgerichts ist aus Heizkostenspiegeln keine Höchstgrenze zu entnehmen, aus der sich die Angemessenheit oder die Unangemessenheit von Heizkosten in einer Betriebskostenabrechnung unmittelbar ablesen ließe. Liegen die Heizkosten oberhalb eines Werts in einem bundesweiten oder in einem kommunalen Heizkostenspiegel, so sei dies nur ein erster Anhalt („Indiz“) für die fehlende Angemessenheit im allgemeinen. Das schließe aber die Übernahmepflicht des Grundsicherungsträgers hinsichtlich dieser Kosten noch nicht aus. Es liege dann bei dem Betroffenen darzulegen, weshalb die Kosten in seinem Fall höher lagen als in dem Heizkostenspiegel und warum sie dennoch „angemessen“ waren.[29] Das gilt auch, wenn der Heizkostenspiegel nur Wohnungen mit Zentralheizung erfasst und die betreffende Wohnung mit Öfen beheizt wird
Und Strom und Warmwasser ist im Regelsatz enthalten und muss davon selbst gezahlt werden
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01.01.2014 um 17:10@_Themis_
Dann ist es in meiner Stadt eine Eigenmächtigkeit, dass die das machen, gegen die man dann klagen kann.
Danke Dir :)
_Themis_ schrieb:Nach der Auffassung des Bundessozialgerichts ist aus Heizkostenspiegeln keine Höchstgrenze zu entnehmen, aus der sich die Angemessenheit oder die Unangemessenheit von Heizkosten in einer Betriebskostenabrechnung unmittelbar ablesen ließe.Gut zu wissen.
Dann ist es in meiner Stadt eine Eigenmächtigkeit, dass die das machen, gegen die man dann klagen kann.
Danke Dir :)
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01.01.2014 um 17:12@_Themis_
Das ist dann aber wie ich schon mal schrieb, nur ein verschwindend geringer Betrag, der nichts wirklich abdecken kann.
_Themis_ schrieb:Und Strom und Warmwasser ist im Regelsatz enthalten und muss davon selbst gezahlt werdenVon Strom wusste ich, aber von Warmwasser noch nicht.
Das ist dann aber wie ich schon mal schrieb, nur ein verschwindend geringer Betrag, der nichts wirklich abdecken kann.
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01.01.2014 um 17:13@_Themis_
http://www.hartz-iv-info.de/arbeitslosengeld-ii/miete-heizkosten-umzug.html (Archiv-Version vom 19.11.2012)
http://www.hartz-iv-info.de/arbeitslosengeld-ii/miete-heizkosten-umzug.htmlIch versteh nicht ganz, wie Du das schlußfolgerst, und es stimmt auch nicht.
http://www.hartz-iv-info.de/arbeitslosengeld-ii/miete-heizkosten-umzug.html (Archiv-Version vom 19.11.2012)
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01.01.2014 um 17:14@Optimist
Ja, dagegen kann man klagen. Wenn die ARGE unwirtschaftliches Heizen unterstellt, so muss sie dies in jedem Einzelfall beweisen (Urteil des BSG vom 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R).
Als Grundwert zur Beurteilung dient der Grenzwert von CO2 online (bundesweiter Heizspiegel)
Ja, dagegen kann man klagen. Wenn die ARGE unwirtschaftliches Heizen unterstellt, so muss sie dies in jedem Einzelfall beweisen (Urteil des BSG vom 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R).
Als Grundwert zur Beurteilung dient der Grenzwert von CO2 online (bundesweiter Heizspiegel)
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01.01.2014 um 17:15@praiseway
Wenn du in einer Wohnung wohnst, die bau- oder umgebungsbedingt einen extrem hohen Heizkostenanteil hat, so kann die ARGE den Umzug verlangen, da die extrem hohen Heizkosten sonst nicht zu verringern sind.
Wenn du in einer Wohnung wohnst, die bau- oder umgebungsbedingt einen extrem hohen Heizkostenanteil hat, so kann die ARGE den Umzug verlangen, da die extrem hohen Heizkosten sonst nicht zu verringern sind.
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01.01.2014 um 17:16@Optimist
_Themis_ schrieb:Ja, dagegen kann man klagen. Wenn die ARGE unwirtschaftliches Heizen unterstellt, so muss sie dies in jedem Einzelfall beweisenSorry, du musst ja nicht klagen, sondern nur Einspruch einlegen. In der Beweispflicht ist ja die ARGE und nicht der Mieter
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01.01.2014 um 17:16@_Themis_
Das ist was anderes. Aber der Regelsatz ist der:
http://www.rtl.de/cms/ratgeber/das-sind-die-aktuellen-hartz-iv-regelsaetze-im-detail-21851-4f7f-35-1104311.html (Archiv-Version vom 04.01.2014)
Das ist was anderes. Aber der Regelsatz ist der:
http://www.rtl.de/cms/ratgeber/das-sind-die-aktuellen-hartz-iv-regelsaetze-im-detail-21851-4f7f-35-1104311.html (Archiv-Version vom 04.01.2014)
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01.01.2014 um 17:17@praiseway
Die Tabellen sind mir bekannt. Was soll sie mir jetzt sagen?
Was an meiner Aussage ist denn in deinen Augen falsch?
Ich kläre dich gerne auf
Die Tabellen sind mir bekannt. Was soll sie mir jetzt sagen?
Was an meiner Aussage ist denn in deinen Augen falsch?
Ich kläre dich gerne auf
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01.01.2014 um 17:21@_Themis_
Dass Heizung eben nicht im Regelsatz ist. Sprich: Solange Du nicht völlig übertrieben heizst, hast Du nichts davon, mit möglichst wenig Heizkosten auszukommen. Denn es wird nicht mit deinem Regelsatz verrechnet.
Dass Heizung eben nicht im Regelsatz ist. Sprich: Solange Du nicht völlig übertrieben heizst, hast Du nichts davon, mit möglichst wenig Heizkosten auszukommen. Denn es wird nicht mit deinem Regelsatz verrechnet.
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01.01.2014 um 17:22@praiseway
Habe ich auch gar nicht gesagt. Ich sagte dass Strom und Warmwasser im Regelsatz enthalten ist.
Habe ich auch gar nicht gesagt. Ich sagte dass Strom und Warmwasser im Regelsatz enthalten ist.
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01.01.2014 um 17:26@_Themis_
OK. Aber selbst das wage ich zu bezweifeln. Das müßte dann unter Energie fallen. Und 32 € für Wohnen, Energie und Wohnerhaltung, da sollen noch Warmwasser und Strom drin sein?
OK. Aber selbst das wage ich zu bezweifeln. Das müßte dann unter Energie fallen. Und 32 € für Wohnen, Energie und Wohnerhaltung, da sollen noch Warmwasser und Strom drin sein?
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01.01.2014 um 17:33@praiseway
Stom und Warmwasser ist im Regelsatz enthalten. Das ist mittlerweile ziemlich knapp ist, dies ist bekanntes Problem.
Stom und Warmwasser ist im Regelsatz enthalten. Das ist mittlerweile ziemlich knapp ist, dies ist bekanntes Problem.
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01.01.2014 um 17:43Fällt unter den Faktor Wohnen (einschl. Energie, Instandhaltung)
Wikipedia: Regelsatzverordnung#Zusammensetzung und Berechnung der Regels.C3.A4tze
Wikipedia: Regelsatzverordnung#Zusammensetzung und Berechnung der Regels.C3.A4tze
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01.01.2014 um 18:15@Optimist:
Eins vom anderen zu trennen, wäre Relativismus. Etwa so, als würde ein Feuerwehrmann rätseln, wie ein einzelner Baum beschaffen ist- während der Wald brennt. Das "teile und herrsche"- Prinzip
lässt sich auf die Spaltung von Menschengruppen beziehen- als auch auf die Spaltung eines Themas in beliebig viele Unterthemen. Wenn wir hier über Hartz IV reden, können wir seitenlang beleuchten,
wie sich der energetische Haushalt der unterschiedlichen Menschen darstellt und das in Kalorienbedarf, Heizenergie pro Kubikmeter oder Wärmeeffizienz von synthetischen- oder Wollpullovern ausdifferenzieren.
So lange nicht geklärt ist, wodurch ein sanktionsgebundenes Zwangsarbeits- Vermittlungssystem in einem reichen Land überhaupt nötig ist, bleibt es- Verzeihung- Krümelkackerei.
Vergleichbar etwa einer Diskussion über den mehr oder weniger humaneren Eintrittswinkel eines Geschosses in einen Soldatenbauch.
Optimist schrieb: Kann mir vorstellen dass @Koreander das Finanzsystem meinte (Spekulationen an der Börse, Gelderschaffung aus dem Nichts...) - und dies ganz global gesehen - oder?Das hier verhandelte Thema Hartz ist ein Teil unseres Wirtschafts- Systems. Um den Umgang mit den Armen zu begreifen, müssen wir verstehen, wo bei uns insgesamt die Prioritäten liegen.
Eins vom anderen zu trennen, wäre Relativismus. Etwa so, als würde ein Feuerwehrmann rätseln, wie ein einzelner Baum beschaffen ist- während der Wald brennt. Das "teile und herrsche"- Prinzip
lässt sich auf die Spaltung von Menschengruppen beziehen- als auch auf die Spaltung eines Themas in beliebig viele Unterthemen. Wenn wir hier über Hartz IV reden, können wir seitenlang beleuchten,
wie sich der energetische Haushalt der unterschiedlichen Menschen darstellt und das in Kalorienbedarf, Heizenergie pro Kubikmeter oder Wärmeeffizienz von synthetischen- oder Wollpullovern ausdifferenzieren.
So lange nicht geklärt ist, wodurch ein sanktionsgebundenes Zwangsarbeits- Vermittlungssystem in einem reichen Land überhaupt nötig ist, bleibt es- Verzeihung- Krümelkackerei.
Vergleichbar etwa einer Diskussion über den mehr oder weniger humaneren Eintrittswinkel eines Geschosses in einen Soldatenbauch.
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01.01.2014 um 18:26@Koreander
stimme allem zu, was Du schreibst.
Nur ein Gedanke drängt sich mir da jetzt auf, was hier auch schon mal von jemanden angesprochen worden war:
Wenn die Transferleistungen bedingungslos wären, könnte das dann nicht dazu führen, dass die "ganze Welt" hier einwandern möchte - so ganz bedingungslos?
Es müsste dann zwangsläufig gegengesteuert werden. Wenn man nun sagt, es bekommen nur die Deutschen bedinungslos, dann möchte ich nicht wissen, was das für eine Welle nach sich ziehen würde.
Nun könnte man es dann andererseits ganz abschaffen um Ausländer nicht zu benachteiligen. Aber wer hätte dann in letzter Konsequenz darunter zu leiden?
stimme allem zu, was Du schreibst.
Nur ein Gedanke drängt sich mir da jetzt auf, was hier auch schon mal von jemanden angesprochen worden war:
Wenn die Transferleistungen bedingungslos wären, könnte das dann nicht dazu führen, dass die "ganze Welt" hier einwandern möchte - so ganz bedingungslos?
Es müsste dann zwangsläufig gegengesteuert werden. Wenn man nun sagt, es bekommen nur die Deutschen bedinungslos, dann möchte ich nicht wissen, was das für eine Welle nach sich ziehen würde.
Nun könnte man es dann andererseits ganz abschaffen um Ausländer nicht zu benachteiligen. Aber wer hätte dann in letzter Konsequenz darunter zu leiden?
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01.01.2014 um 18:27@Koreander
Und ich geb Dir Recht. Zunehmend bin ich auch für freies Grundeinkommen für alle. Mancher kennt vielleicht noch den Spruch: Wer mit 20 nicht SPD wählt, der hat kein Herz, wer es mit 30 immer noch tut, der hat keinen Verstand. Ich habe den umgekehrten Weg genommen.
Und ich geb Dir Recht. Zunehmend bin ich auch für freies Grundeinkommen für alle. Mancher kennt vielleicht noch den Spruch: Wer mit 20 nicht SPD wählt, der hat kein Herz, wer es mit 30 immer noch tut, der hat keinen Verstand. Ich habe den umgekehrten Weg genommen.
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