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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.069 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 18:52
@Chrest
das nennt sich Vermittlungshemmnisse. Sollte auchmal auf einem der tausend Seiten der Bescheide erschienen sein....

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 18:52
@cassiopeia88

"Scharfe Kritik äußerten der UN-Ausschuss auch an dem Grundsicherungssystem. Beziehern der Grundsicherung, Sozialhilfe und Hartz IV werde auf diese Weise kein „angemessener Lebensstandard” gewährt."

Das ist gemeint! nicht gelesen?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 18:55
Zitat von Agent_ElrondAgent_Elrond schrieb:das nennt sich Vermittlungshemmnisse. Sollte auchmal auf einem der tausend Seiten der Bescheide erschienen sein....
Das war keine Antwort auf meine Frage! >
Altersgrenzen werden beim "Jobcenter" berücksichtigt......

Inwiefern? Ich konnte keinen Unterschied feststellen.
Worin besteht da für mich der Unterschied??


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 18:56
@Chrest
natürlich können wir lesen, wir reden hier ja indirekt ;)
ein angemessener Lebensstandart soll auch nicht gewährt sein, der Mensch ist ein gewohnheitstier und es ist jetzt schon schwierig die Leute zu motivieren arbeiten zu gehen,Steuern für die Hartzer zu zahlen und dabei teilweise das gleich zu verdienen. Die Chance für den Wiedereinstieg in den regulären vollzeitjob sinkt mit jedem Jahr Arbeitslosigkeit prozentual um bla Statistik ......


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 18:58
@Chrest
http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-original/k-o-kriterium-vermittlungshemmnisse-etwa-415-000-langzeitarbeitslose-nahezu-chancenlos-am-arbeitsmarkt

das Amt weiß das und kalkuliert das mit ein, die arbeiten ja leider täglich damit....


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:04
und es kann auch niemand einen Arbeitsplatz herzaubern. Das es mit sicherheit sinnvoller wäre
einem Manager ne Mille zu streichen und dafür 1 Jahr lang 25! Vollzeitbeschäftigte zu behalten ist auch etwas worüber man nicht streiten muss....


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:06
Zitat von Agent_ElrondAgent_Elrond schrieb:ein angemessener Lebensstandart soll auch nicht gewährt sein,..
Na, das ist doch mal eine ehrliche Antwort!
Zitat von Agent_ElrondAgent_Elrond schrieb:der Mensch ist ein gewohnheitstier und es ist jetzt schon schwierig die Leute zu motivieren arbeiten zu gehen
Wie will man auch jemanden motivieren, der mit Vollzeitarbeit nicht mehr verdient, oder sogar noch weniger als Hartz 4? Das Problem würde sich erheblich reduzieren wenn, jetzt muß ich mal den Slogan der FDP benutzen, "Arbeit sich wieder lohnt"!
Ich würde auch gerne wieder arbeiten, aber als Arbeitnehmer mit 32 Jahren Berufserfahrung in 2 technischen Berufen paßt man einfach nicht mehr in's "Portfolio" deutscher Arbeitgeber! ;)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:06
@Chrest
http://www.n-tv.de/politik/Berlin-weist-UN-Kritik-zurueck-article3743956.html

Das habe ich mich auch gefragt, welchen Lebensstandard die UNO bevorzugt und woran sie das hier in DE festmacht.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:08
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:Das habe ich mich auch gefragt, welchen Lebensstandard die UNO bevorzugt und woran sie das hier in DE festmacht.
Am Bruttosozialprodukt und den Lebenshaltungskosten, die ja nunmal in D relativ hoch sind!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:09
@Chrest
Auch die Grundsicherung von Hartz-IV-Empfängern gewährleiste laut der Studie "keinen angemessenen Lebensstandard". Besorgt äußert sich der UN-Unterausschuss auch darüber, dass 2,5 Millionen Kinder in Deutschland unterhalb der Armutsgrenze lebten. Kritisiert wird insbesondere, dass jeder vierte Schüler in der Bundesrepublik ohne Frühstück zur Schule gehe. Durch konkrete Maßnahmen müsse sichergestellt werden, dass Kinder aus armen Familien richtige Mahlzeiten erhalten. Der Bericht wird nicht durch konkrete Zahlen untermauert und bezieht sich teilweise auf Studien aus dem Jahr 2005.



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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:09
@Chrest
wahrscheinlich nur noch in Nischenberufen, Selbstständigkeit oder kleinen Manufakturen wo eben Erfahrung gebraucht wird.
Absolut bedauerlich, keine Frage.....


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:13
Zitat von ChrestChrest schrieb:„angemessener Lebensstandard”
Wieder so eine wischiwaschi Phrase, unter der sich niemand etwas konkretes vorstellen kann.


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def ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:15
Der Bericht wird nicht durch konkrete Zahlen untermauert

Nett...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:19
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:Der Bericht wird nicht durch konkrete Zahlen untermauert und bezieht sich teilweise auf Studien aus dem Jahr 2005.
... und das hat sich jetzt seit 2005 dramatisch verbessert?

Alleine der Strompreis ist seit 2005 um mehr als 30% gestiegen! Ich behaupte mal, in dem Verhältnis sind höchstens die Diäten unserer Selbstbediener im Parlament gestiegen!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:21
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:Der Bericht wird nicht durch konkrete Zahlen untermauert
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geplante-erhoehung-hartz-iv-satz-soll-um-neun-euro-steigen-1.1761542

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, kritisierte, auch nach der Anpassung auf 391 Euro bleibe der Regelsatz ein kümmerlicher Armutssatz. "Nach unseren Berechnungen müsste bei einer seriösen und verfassungskonformen Anwendung des sogenannten Statistikmodells zur Ermittlung der Regelsätze der Satz um 14 Prozent auf 437 Euro plus einmaliger Leistungen angehoben werden", sagte er.


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def ehemaliges Mitglied

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15.10.2013 um 19:22
Zitat von ChrestChrest schrieb:Nach unseren Berechnungen
Details?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:26
Zitat von defdef schrieb:Details?
Du gibst doch vor intelligent zu sein!?


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def ehemaliges Mitglied

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15.10.2013 um 19:26
@Chrest

Und du Ahnung zu haben...


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iku ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:28
Menschen das Nötigste zu nehmen, was sie zum Leben brauchen, das ist für Inge Hannemann ein Verstoß gegen die Menschenwürde. "Wir haben in Deutschland zu wenig Arbeit. Da können doch diese Menschen nichts für", sagt sie. Viele Maßnahmen seien nur dazu gedacht, die Menschen "aus der Quote zu bekommen", um die offizielle Zahl der Arbeitslosen zu senken. Manche Hartz-IV-Empfänger würden seit Jahren nur Schulungen besuchen, ohne dass sich ihre Jobaussichten besserten. Inge Hannemann kann verstehen, dass einige sich irgendwann frustriert verweigern. Die Sanktionen sparten sich viele vom Munde ab: "Die Menschen essen einfach weniger."
Studie: Sanktionen sind meistens ineffizient

Rückenwind bekommt Hannemann von einem Soziologen der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Klaus Dörre hat sieben Jahre lang an den Hartz-IV-Sanktionen geforscht. Sein Fazit: Die Sanktionen sind ein riesiger bürokratischer Aufwand, sie drangsalieren und stigmatisieren die Arbeitslosen und sind auch aus finanzieller Hinsicht ineffizient. "Leider denken immer noch viele, dass alle Langzeitarbeitslosen dumm und faul sind und es sich in der Hängematte des Wohlfahrtsstaates gemütlich machen", sagt Dörre. Seine Studie widerlegt diese Annahme.

Klar: Manche können nicht, manche wollen auch nicht. "Sie werden von der Gesellschaft einfach nicht gebraucht", sagt der Soziologe. Aber diese Gruppe müsse eine reiche Gesellschaft aushalten. Die Sanktionen treffen dagegen alle Leistungsempfänger. "Sie werden misstrauisch, fürchten sich und verlieren das Selbstbewusstsein, das sie für den Wiedereinstieg in einen Beruf brauchen." Nur um an wenigen Faulen ein Exempel zu statuieren, sei der riesige Verwaltungsapparat zu teuer. Dörre fordert, die Sanktionen abzuschaffen.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-sanktionen-keine-einigung-im-streit-um-suspendierung-der-hartz-iv-rebellin-1.1754696


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15.10.2013 um 19:31
@def
Regelbedarf ist ein Begriff aus dem deutschen Fürsorgerecht. Er ist in § 27a Abs. 1 und Abs. 2 SGB XII bzw. in § 20 Abs. 1 SGB II definiert.

Der Regelbedarf ist der für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt, insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Nicht zum Regelbedarf gehören der Bedarf für die Unterkunft und die Heizung, Mehrbedarfe und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Schülern.

Der Regelbedarf wird nicht im Einzelfall konkret bestimmt, sondern abstrakt nach generell definierten Kriterien ermittelt. Dabei wird nach Altersstufen und bestimmten Lebenssituationen unterschieden. Soweit ein Bürger den Regelbedarf nicht durch eigene Mittel, insbesondere durch Einkommen und Vermögen, oder durch die Hilfe anderer decken kann, hat er Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistungen zur Deckung des Regelbedarfs.



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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:33
Wie stellt sich der Hartz IV Regelsatz zusammen (ALG II Regelsatzberechnung)?
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren ….132,71 €
Bekleidung und Schuhe……………………… 34,13 €
Wohnung, Strom……………………………….. 26,87 €
Einrichtungsgegenstände, Möbel, …………..27,77 €
Haushaltsgeräte sowie derenInstandhaltung
Gesundheitspflege………………………………13,21 €
Verkehr ÖPNV…………………………………....19,20 €
Nachrichtenübermittlung, Telefon, Post…….20,38 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur………………….38,71 €
Beherbergungs- und ……………………………10,33 €
Gaststättenleistungen
Andere Waren und Dienstleistungen…………21,69 €
(Zahlen durch fortalufende Änderungen ungenau!)

I. Arbeitslosengeld II (§ 29 Abs. 2 – 3 SGB II, Hartz 4)
ALG II Eckregelsatz = 100% = 382 EUR
Partner = 90% = 345 EUR
15- bis 17-jährige Angehörige Kinder der Bedarfsgemeinschaft § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II = 289 Euro
18- bis 24-jährige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (= volljährige Kinder) § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II = 80% = 306 EUR
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 255 Euro
Kinder bis einschl. 5 Jahre = 60% = 224 Euro

II. Sozialgeld (§ 28 Abs, 1 SGB II)

382 Euro für Alleinstehende / Alleinerziehende (§ 20 Abs. 2 SGB II)
345 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (§ 20 Abs. 3 SGB II)
306 EUR Euro für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern (U25 Regelung, § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II / § 20 Abs. 2a SGB II)
289 EUR Euro für Kinder von 15 – 17 Jahren
255 Euro für Kinder von 0 – 14 Jahren


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15.10.2013 um 19:37
@Chrest

ich hab weniger als das zur Verfügung und komm hin.

kann sogar ausgehen und was ansparen.


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def ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:40
Nehmen wir mal einen strittigen Punkte aus dem Gutachten auf das Herr Schneider wohl Bezug nimmt.


http://www.der-paritaetische.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=/uploads/media/130823-Paritaet-BVerfG-Gutachten-Regelsaetze-1_BvL_1012-1_BvL_1212.pdf&t=1382549296&hash=d2bfa4fad43726e6b5c17fe1883e86c83fb2d090

3.2 Abteilung 02: Alkoholische Getränke, Tabakwaren

Im Gegensatz zur vorausgegangenen Regelsatzverordnung wurde die Abteilung komplett gestrichen:
„Alkohol stellt allerdings ein gesundheitsgefährdendes Genuss-gift dar und gehört als legale Drogenicht zu dem das Existenzminimum abdecken - den Grundbedarf. Daher wird Alkoholkonsum nicht mehr als regelbedarfsrelevantberücksichtigt.“(Referentenentwurf der Bundesregierung) Allerdingshat die Bundes-regierung hat den „Flüssigkeitsverlust“ durch 2,99Euro für Mineralwasserzusätzlichim Bereich „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ ergänzt. Dies erbringt über 16 Euro weniger Regelsatz, entsprechend 4,5 Prozent.

Dieses Verfahren hat aber folgende Konsequenzen. Durch die bloße Herausnahmeder Durchschnittsausgaben wird das Ausgabenprofil der Bezugsgruppe deutlich ver-fälscht. Da im unteren Einkommensbereich kaum Sparvermögen gebildet wird, ver-teilt sich bei „enthaltsamen“ Haushalten der nichtausgegebene Posten für „Alkoholi-sche Getränke und Tabakwaren“ in Höhe von 19 Euro jeweils auf andere Ausgabe-positionen, wie beispielsweise Nahrungsmittel Gesundheitspflege oder Freizeit. Mitanderen Worten, solche Haushalte weisen gegenüber den „nicht-enthaltsamen“Haushalten ein anderes Ausgabeprofil aus. Bei Betonung von Aspekten der „Volksgesundheit“, müssten dementsprechend die „enthaltsamen“ Haushalte als Vergleichsgruppe herangezogen werden.

~~~

Da haben sie mich auf ihrer Seite. Die Berechnung ist tatsächlich unpassend, weil sie annimmt dass grundsätzlich alle das Geld versaufen würden. +19,79 €

Der Rest sind mehr oder weniger diskutable Posten. Mal differieren sie um 5 € mal um 20 Cent. Meist sind es Ansichtssachen, die durch ein salopes "...dem schließt sich der Paritätische nicht an." in Stein gemeißelt werden.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:40
Zitat von NerokNerok schrieb:ich hab weniger als das zur Verfügung und komm hin.

kann sogar ausgehen und was ansparen.
Das ist schön für Dich, kenne auch so einen Fall, der gut damit leben kann. Für mich wäre das aber langfristig keine Perspektive! Aber das muß nicht heißen, daß der Regelsatz generell ausreichend ist!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 19:41
Nun mal völlig wertfrei, aber sind Studenten und Azubis härter im Nehmen, oder pfiffiger beim Kalkulieren?


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