@Missesfee Tja, bedanke Dich bei Herrn Schröder und dem "Turbokapitalimus", als Agenda 2010.
:DIch denke, dass das nur ein weiterer erfolgreicher Versuch des Staates war und ist, sich aus seinen hoheitlichen Rechten und Pflichten zu verabschieden, welche er gem. Art.20 Abs.1, Art. 28 i.V.m. Art 79 GG hat und zwar einzig und allein zur Entlastung seines Haushalts.
Heute werden Langzeitarbeitslose sicher nicht "besser" von den Jobcentern betreut, als seinerzeit von den zuständigen Arbeitsämtern, sonst würden Zeitarbeitsfirmen nicht überall, wie Unkraut, aus dem Boden schießen.
Nachdem SGB II und III hättest Du früher, zeitlich unbegrenzt Arbeitslosenhilfe, nach dem SGB III erhalten, die sich an der Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes orientierte hätte, es wäre somit egal gewesen, ob Du Arbeitslosengeld, oder Arbeitslosenhilfe bekommen hättest, da es ziemlich gleich war.
Unstrittig, dass das von einigen Wenigen auch mißbraucht wurde, also kam man auf den Gedanken Langzeitarbeitslose unter einen weit höheren Druck zu setzen, indem man das Ganze splittete, um so den eh schon Schwachen noch weniger Leistungen zukommen zu lassen.
Natürlich ist das reine Augenwischerei gewesen, denn Personen, welche damals das SGB mißbraucht haben, machen das heute genauso, nur eben meist über "Kinder", welche sich für höhere Bezüge hervorragend eignen, denn eine Überprüfung, ob so bezogene Gelder, tatsächlich den Kindern zugute kommen, findet in der Regel nicht statt, es sei denn es wird eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, also ein Verstoß gegen §1631 Abs. 2 BGB und es wird gem. § 42 KJHG gehandelt. Ein weiterer beliebter "Trick" führt über Bezüge wegen Schwerbehinderung, worunter auch seelische Erkrankungen fallen, welche oft nicht genau diagnostiziert, bzw. vorgetäuscht werden können.
Moah, ich steige jetzt hier aus, bevor ich mich über den Quatsch noch weiter aufrege, schließlich musste das Rösler den Armutsbereicht neulich nicht umsonst fälschen.
:D