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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.12.2012 um 17:11
Zitat von waagewaage schrieb:weiß nicht ob sowas zum beispiel über ein "guthabenkonto" oder ähnliches gerechte abgefahren werden könnte
Das ist nicht so einfach, da das "angesparte Guthaben" nicht sehr hoch ist. Das ist selbst nach 40 Jahren der Einzahlung nach ein paar Monaten aufgebraucht. Den Rest zahlen diejenigen, die Arbeit haben.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.12.2012 um 17:20
@kleinundgrün

Moment, beide Personen wären aber keine Kunden der Agentur für Arbeit sondern wären Kunden des Jobcenters.
Die Straffung beim Arbeitslosengeld ist der einzige Punkt welcher primär eine Art Fairness bringen würde.
Hier und nur hier kann sich der Beitragszahler welcher 30 Jahre gearbeitet hat vom Azubi ohne Anschlussvertrag unterscheiden, mMn. Momentan noch nicht ausreichend genug.

Motivation erkennen, müssen sowohl die Vermittler im SGB II und SGB III, dies stimmt schon aber da gibt es keine Rezept, zu sagen man könne jedem Erwerbslosen in den Kopf schauen wäre vermessen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.12.2012 um 17:21
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Meinst Du in Form von Lohnsteuer? Denn "Beitragszahler" bekommen ja zunächst Arbeitslosengeld, oder nicht?
Nicht immer, Ich habe auch 17 Jahre lang Beitrag gezahlt, dann war ich 2,5 Jahre Selbstständig und konnte es mir nicht leist in die Arbeitslosenversicherung zu bezahlen und damit habe ich mein Recht auf das ALG1 verloren gehabt, als ich Krank wurde und aufgeben musste.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.12.2012 um 17:25
@waage

Man kann nur mit den Mitteln arbeiten die der Bund bereit stellt, dies ist eigentlich der Grundsatz.

Nehmen wir z.b das Jobcenter Bonn, so erhält der Geschäftsführer jedes Jahr neue Zahlen mit denen er arbeiten darf /muss, diese Zahlen teilen sich in Personalkosten und Eingliederungsleistungen auf.

Es obliegt der Vermittlungsfachkraft Personen zu fördern im Rahmen der finanziellen Mittel


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10.12.2012 um 17:30
@Missesfee

Sofern du ein Aussteuerungsfall wurdest durch die Krankheit hattest du ja wieder einen Arbeitslosengeldanspruch.

Natürlich bemisste der sich nicht mehr am deiner erarbeiteten Anwartschaftszeit.
Die freiwillige Versicherung war bei dir finanziel echt nicht möglich?

Es wird dir nun nichts mehr bringen aber zwischen deiner Beschäftigung und der Selbständigkeit hätte ein Tag mit Anspruch auf Arbeitslosengeld gereicht und du hättest deinen Anspruch wieder geltend machen können.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.12.2012 um 17:39
@capspauldin
Das erste was ich zuhören bekam bei der Arbeitsagentur war,"Wir sind nicht zuständig"

Ich hab natürlich Anspruch auf das ALG2, aber halt nicht auf ALG1, obwohl ich zuvor noch nie Leistungen in Anspruch genommen habe.
Was solls letztendlich ist es wohl gut, das ich beim Jobcenter gelandet bin, nicht Finanziell aber sonst.
Da gibt man sich Mühe mir zu helfen den Beruf zu wechseln bevor ich mir die Gesundheit vollständig ruiniere. Bei der Arbeitsagentur wäre das nicht möglich.


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10.12.2012 um 17:43
@Missesfee

Nunja sie sind ja auch nicht zuständig,somit war die Auskunft schon richtig


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waage ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.12.2012 um 18:04
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das ist selbst nach 40 Jahren der Einzahlung nach ein paar Monaten aufgebraucht.
na wer 40 jahre einbezahlt hat, und vor allen dingen noch unter den damaligen beitragssätzen (in den neunzigern sogar 6,5 %), hat schon ein "guthaben" das mehr als ein paar monate abdeckt.

wobei ich mich aber wirklich selbst korrigiern muss es ist trotz allem wesentlich weniger als ich aus dem bauch heraus vermutet hätte. im kern hattest du mit deiner pauschalaussage doch mehr recht als gedacht, bzw. sogar komplett recht


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.12.2012 um 18:33
@Missesfee
Tja, bedanke Dich bei Herrn Schröder und dem "Turbokapitalimus", als Agenda 2010. :D

Ich denke, dass das nur ein weiterer erfolgreicher Versuch des Staates war und ist, sich aus seinen hoheitlichen Rechten und Pflichten zu verabschieden, welche er gem. Art.20 Abs.1, Art. 28 i.V.m. Art 79 GG hat und zwar einzig und allein zur Entlastung seines Haushalts.
Heute werden Langzeitarbeitslose sicher nicht "besser" von den Jobcentern betreut, als seinerzeit von den zuständigen Arbeitsämtern, sonst würden Zeitarbeitsfirmen nicht überall, wie Unkraut, aus dem Boden schießen.

Nachdem SGB II und III hättest Du früher, zeitlich unbegrenzt Arbeitslosenhilfe, nach dem SGB III erhalten, die sich an der Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes orientierte hätte, es wäre somit egal gewesen, ob Du Arbeitslosengeld, oder Arbeitslosenhilfe bekommen hättest, da es ziemlich gleich war.

Unstrittig, dass das von einigen Wenigen auch mißbraucht wurde, also kam man auf den Gedanken Langzeitarbeitslose unter einen weit höheren Druck zu setzen, indem man das Ganze splittete, um so den eh schon Schwachen noch weniger Leistungen zukommen zu lassen.
Natürlich ist das reine Augenwischerei gewesen, denn Personen, welche damals das SGB mißbraucht haben, machen das heute genauso, nur eben meist über "Kinder", welche sich für höhere Bezüge hervorragend eignen, denn eine Überprüfung, ob so bezogene Gelder, tatsächlich den Kindern zugute kommen, findet in der Regel nicht statt, es sei denn es wird eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, also ein Verstoß gegen §1631 Abs. 2 BGB und es wird gem. § 42 KJHG gehandelt. Ein weiterer beliebter "Trick" führt über Bezüge wegen Schwerbehinderung, worunter auch seelische Erkrankungen fallen, welche oft nicht genau diagnostiziert, bzw. vorgetäuscht werden können.

Moah, ich steige jetzt hier aus, bevor ich mich über den Quatsch noch weiter aufrege, schließlich musste das Rösler den Armutsbereicht neulich nicht umsonst fälschen. :D


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.12.2012 um 22:44
Darf ich hier mal eine Frage in den Raum bzw. Thread stellen?

Warum müssen "Großverdiener" nicht in die gleiche Kranken- und Rentenkasse einzahlen, wie es Otto-Normalverbraucher tun muss? Warum müssen die Menschen, die sehr gut von unserem "System" profitieren nicht auch ihren Teil zum allgemeinen Wohl beitragen? Ich finde es nicht okay, dass man sie von dieser Pflicht befreit.

Alle sollten in den gleichen Topf einzahlen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.12.2012 um 23:35
@leberkashawaii warum wohl weil der mensch so ist er ist sein schlimmster feind schon vergessen ?


Macht,Gier mehr gibt es nicht was die jenigen brauchen.


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10.12.2012 um 23:39
@Skyze

Ja. Das ist leider das Resultat unserer Lobbyistenpolitik.


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11.12.2012 um 05:43
@leberkashawaii das ist so weil wir sie hassen, deswegen müssen sie in die private krankenversicherung, was
die gewaltige mengen an geld kosten wird im alter da das system niht funktioniert.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.12.2012 um 06:20
Meine Geschichte, die ruhig jeder wissen darf.
Ich bin seit Anfang September arbeitslos.

Ich wurde arbeitslos, weil ich meinen Beruf wegen einer Lungenkrankheit nicht mehr ausüben kann, und das letzte halbe Jahr vor der Kündigung krankgeschrieben war.
Die Lungenkrankheit ist auch eine Folge meiner bisherigen Arbeit.
Deshalb ist auch die Berufsgenossenschaft eingeschaltet, wegen Anerkennung auf Berufskrankheit.

Zu vermitteln bin ich im Moment kaum, weil ich sehr viele Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann.

Mir würde nur eine Umschulung in einen Beruf weiterhelfen, der eine Bürotätigkeit beinhaltet.

So, die Arbeitsagentur rührt sich nicht, weil die Berufsgenossenschaft eingeschaltet ist, und die Entscheidung abgewartet werden muss.
Denn es geht um die Kostenübernahme einer Umschulung.
Ausserdem müsste die Berufsgenossenschaft auch für alle weiteren ärztlichen Behandlungen zahlen.

Aber die Berufsgenossenschaft lässt sich unheimlich viel Zeit mit der Entscheidung.
Mir bleiben jetzt noch 8 1/2 Monate, bis ich in Hartz IV lande.

Und es ist nicht abzusehen, dass sich in dieser Zeit in Sachen Umschulung etwas ergibt.
Der schwarze Peter wird einfach hin und er geschoben, und ich bin am Ende der Dumme.

Ehrlich gesagt, mich kotzt dieses Land nur noch an.

Und an dieser Stelle nochmal ein Danke an meine alten Arbeitgeber, dass Ihr mich ohne erforderliche Schutzkleidung gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt habt.

Und danke auch, dass Ihr Euch so lange Zeit nehmt, die Antwortbögen der Berufsgenossenschaft auszufüllen.
Wenigstens dazu solltet Ihr einen Arsch in der Hose haben.

Sorry, aber ich musste mich jetzt mal auskotzen.


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xia ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.12.2012 um 08:31
@Ratloser


Beantrage bei deiner Rentenversicherung Teilhabe am Arbeitsleben,so könntest du eine Umschulung machen Unabhängig ob es ein BG Fall ist oder wird sollte es ein BG Fall werden wird sich deine Rentenversicherung das Geld bei der BG wieder holen.

Bei der Agentur für Arbeit gibt es dafür eine Reha Sachberater der dich über deine Rechte und auch Pflichten Aufklären muss.

xia


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def ehemaliges Mitglied

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11.12.2012 um 09:02
@Ratloser

Darf ich fragen um welche Arbeit es sich gehandelt hat und warum du nicht auf angemessene Schutzkleidung bestanden hast?

LG


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.12.2012 um 09:11
@Missesfee
Zitat von MissesfeeMissesfee schrieb:dann war ich 2,5 Jahre Selbstständig
Seltsam.
Ich war damals auch für ungefähr die selbe Zeit selbstständig, dann habe ich den Betrieb geschlossen und bekam in der Tat noch Arbeitslosengeld.
Okay.. war in den 90ern.


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11.12.2012 um 09:17
@Gwyddion
Ja, heute ist man da gleich ein Fall für Hartz 4.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.12.2012 um 09:22
@Missesfee

Oha.. na dann bin ich mal froh, das ich nicht mehr selbstständig bin. Denn mal ehrlich, welcher kleine Krauter kann heute noch genug Geld auf Seite legen um für ne gewisse Zeit nach der Selbstständigkeit noch autark leben zu können. Also Amt-Unabhängig.

Innerhalb meines Berufszweiges ( Sanitär/Heizung ) ist das fast nicht möglich. Zumal es auch säumige Kunden gibt und damit der Rechtsstreit auch eine Lücke in die Börse reißt.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.12.2012 um 09:23
@Missesfee

Nein dies stimmt so nicht, ein Tag zwischen dem Angestellteverhältnis und der Selbständigkeit mit Anspruch auf Arbeitslosengeld lässt den Anspruch zunächst nicht verfallen.


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