saartaan schrieb am 12.01.2024:Und die psychische Krankheiten die da immer als Entschuldigung genannt werden, müssen dem Amt erstmal glaubhaft belegt werden.
Wer schon mal arbeitslos war und dazu noch psychische Einschränkungen hat und Sanktioniert wird, weiß wie sich so was verhält.
Vonwegen, Widerspruch und Klage.... Ich lach mir einen Ast wenn ich sowas höre.
Jahrelange Diskussionen um Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, sonstige Unterstützungszahlungen haben mir u.a. 2 Dinge aufgezeigt:
1.) Jene, die versuchen irgendein Argument damit wegzuwischen dass sie sagen "Es gibt vielleicht auch Leute die nicht arbeiten gehen
können?!" gehören
immer zu denen, die durchaus arbeiten gehen
könnten.
2.) Jene, die sich darin retten wollten dass es ja gesundheitliche - in dem Fall psychische - Gründe gäbe leiden nicht unter einer psychischen Erkrankung.
Gerade die 2. Gruppe lässt sich im Normalfall immer in zwei weitere Arten von Menschen aufteilen:
1.) Jene, die erkrankt sind, sich aber Hilfe holen (wollen) und entsprechende Atteste beibringen können und somit keine Probleme mit dem Amt haben
2.) Jene, die so unter der Erkrankung leiden dass sie sich keine Hilfe holen können - aber erst recht nicht mit wildfremden Personen darüber reden.