Carbine schrieb:Denkst du ernsthaft, die "Wahlergebnisse" jenseits der 90% stimmen? :D
Das Parlament existiert de facto gar nicht, segnet alles ab was Putin sagt. Und vor kurzem hat es sogar noch den Weg geebnet, dass er quasi endlos Boss spielen darf. Tolle Demokratie! :)
Die russischen Wahlergebnisse selbst stimmen, das hat die europäische Wahlkontrolle der OECD bestätigt. Es ist eher so, das schon im Vorfeld der Opposition wenig Spielraum gelassen wird, eine schlagfertige Partei aufzubauen.
Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/politik/wahl-in-russland-das-problem-sind-nicht-die-wahlfaelschungen-1.3913329d.h. bei der Wahl stimmst du entweder für Putin, was 80% der Leute machen oder für die Linksextreme Partei 10% oder die rechtsextreme Partei 10%. Eine echte Putin-Alternative fehlt, auch wenn Leute wie Nawalny sowas aufbauen wollen - erfolglos.
Dadurch regiert in Russland de facto weiterhin ein Einparteien-System, wie in Sowjetunion oder China.
eb0la schrieb:Wald schrieb:
War, was in Guantanamo passiert ist mit dem europäischen Menschenrechten vereinbar?
Dein Whataboutism macht keinen Sinn.
Na wenn man Russland und USA vergleicht im Sinne der Menschenrechte und Missetaten, dann darf man glaube ich schon über Guantanamo sprechen und die jahrelange Folter von verdächtigen arabischen Muslime - schuldige und unschuldige.
Carbine schrieb:Es wurde doch seitenweise ausführlich dargelegt, was das Problem mit Nord Stream 2 ist.
Eigentlich nicht, die USA glaubt das es sich gegen die Ukraine wendet, die EU ist sich unsicher. Deutschland macht sich da keine Sorgen. Weil Europa auch einfach mit einem deutlichen Mehrbedarf an Erdgas rechnet in Zukunft, teils weil andere Quellen wegfallen, teils weil CO2-schmutzige Kohle und Erdöl durch CO2-ärmeres Gas ersetzt werden. Langfristig soll natürlich alles erneuerbare Energie werden, aber wir haben noch nicht 2050
Carbine schrieb:Im Gegenzug sollten dann ja westliche Delegationen die "Wahlen" in Russland kontrollieren?
Das tun sie schon die OECD aus Europa ist da immer mit dabei. Die Wahl an sich ist OK, der Opposition wird nur im Vorfeld keine Chance gelassen eine starke Partei aufzubauen.
Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/politik/wahl-in-russland-das-problem-sind-nicht-die-wahlfaelschungen-1.3913329Wald schrieb:Ich habe das Ganze nur mal so gedreht, wie es die Amerikaner immer machen. Sanktionen hätten aber sein müssen, gerade wegen der Gewalt gegen Demonstranten, die sich für Demokratie eingesetzt haben. Hierbei handelte es sich klar um eine Mehrheit, die auf die Straße gegangen ist.
Die unterschiedliche Bewertung kommt daher, das in Russland oder Belarus der Opposition keine Chance gelassen wird, eine starke Partei aufzubauen. In USA war der Wahlverlierer vorher Präsident und ist nur verrückt geworden, alle Wahlkontrollen haben gezeigt, das er deutlich verloren hat - er kann es aber einfach nicht glauben. Das würde Putin auch so gehen, wenn er in Zukunft verliert.
taren schrieb:Es gibt weder in der Nato noch in der EU einen Verteidigungszwang, insofern wenn kein will, kommt keiner.
Im Falle eines Angriffs auf ein Mitglied der Nato oder EU tritt der Bündnisfall ein und alle Länder müssen ihren Beitrag leisten, als wären sie selbst angegriffen worden, um die Sicherheit des Bündnisgebiets wiederherzustellen.
Artikel 5 des NATO-Vertrags lautet:
„Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.
Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags lautet:[1]
„Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.
Quelle: Quelle:
Wikipedia: Bündnisfall