Entlassung für Hass-Posts
03.09.2015 um 22:39subgenius schrieb:Vieleicht noch nicht, aber es ist so nah drann das man sich schon drum streiten kann.Es ist ziemlich daneben. Geb ich zu. Aber nur weil was daneben ist aus persönlicher Ansicht, ist es noch lange kein Grund für rechtliche Konsequenzen. Und seinen Beruf zu verlieren ist eine rechtliche Konsequenz.
Derweil ist die Grenze ja schon bei weiten Überschriitten oder nicht ?
Wenn seine Ansichten gegen geltendes Recht oder den Vertragsbedingungen seines Jobs schaden dann ist es natürlich richtig sie abzustrafen.Und ab wann ist eine politische Meinung gegen die Vertragsregeln? Seit wann dürfen politische Ansichten überhaupt Vertragsbestandteil sein?
Wenn mein Arbeitgeber die bibeltreuen Christen wählt und ich in FB (zum Glück hab ich den Scheiss nicht) schreiben würde, dass Christen so wie alle anderen Gläubigen dumme Idioten sind. Religion nur ein gern gewähltes Modell zur Kriegsführung ist und man REligion verbieten müsste... Könnte man jetzt auch als Volksverhetzung aufnehmen. Ist es auch ein Kündigungsgrund?
Subcomandante schrieb:Vielleicht nicht unbedingt das Wort "Pack", aber das "ich hoffe, das Pack wird ausgerottet" schon.Natürlich. Sobald es gegen das Menschenleben gerichtet ist, ist es Volksverhetzung. Dem stimme ich ja zu. Aber nur weil jemand rechts ist oder gegen Flüchtlinge sollte man da mit seiner "Hetze" etwas zurückhaltender sein.