Flüchtlinge und Migration allgemein
08.09.2015 um 17:54Oh mein Gott - sag' mir, wo die Türken sind, wo sind sie geblieben...
Und sag mir bitte auch, wer morgen meinen Müll abholt!
Und sag mir bitte auch, wer morgen meinen Müll abholt!
Dann sind sie Asylberechtigt und keine Armutsmigranten!Aber nicht in Deutschland, wenn sie über einen sicheren Drittstaat einreisen.
Pappe scheint Dein Lieblingswort zu sein...phoenix86 schrieb:Du laberst Pappe. Wer über ein sicheres EU-Drittland eingereist ist, muss dort Asyl beantragen!
Das Asylsystem in Ungarn leidet unter systemischen Mängeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem richtungsweisenden Eilverfahren festgestellt. Es hat Abschiebungen nach Ungarn für unzulässig erklärt, da eine „ernstliche Befürchtung der systematisch willkürlichen und unverhältnismäßigen Inhaftierung von alleinstehenden und volljährigen Dublin-Rückkehrern“ bestehe. Dabei stützt sich das Gericht auf einen von PRO ASYL jüngst veröffentlichten Stellungnahme zur Situation in Ungarn.http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/systemische_maengel_gericht_stoppt_abschiebung_von_fluechtling_nach_ungarn/ (Archiv-Version vom 31.10.2015)
Das bedeutet nicht, dass es nicht gegen geltendes EU-Recht verstösst. Desweiteren kommt Asyl nach GFK nicht in Frage, wenn über einen sicheren Drittstaat eingereist wurde. Von denen gibt es zwischen Syrien und Deutschland ca. kA 15 oder mehr.canales schrieb:Die Regelung wurde von der Bundesregierung aufgehoben...für syrische Flüchtlinge.
Die Dubliner-Verordnung regelt, dass ein Asylant der über ein europäischen Drittstaat in Deutschland eingereist ist in den Staat überführt werden muss, den er zuerst betreten hat. Dementsprechend wird er in Deutschland als Asylant abgelehnt.CurtisNewton schrieb:Dazu kannst Du mir sicher eine Quelle geben, wo das SO festgehalten ist!
Seit wann ist die Türkei in der EU ? ;)phoenix86 schrieb:Die Dubliner-Verordnung regelt, dass ein Asylant der über ein europäischen Drittstaat in Deutschland eingereist ist in den Staat überführt werden muss, den er zuerst betreten hat. Dementsprechend wird er in Deutschland als Asylant abgelehnt.
Falsch, das Dubliner Übereinkommen bezieht sich nur auf EU-Mitgliedsstaaten, nicht auf Drittstaaten!phoenix86 schrieb:der über ein europäischen Drittstaat in Deutschland eingereist
Du verwendest den Begriff in einem falschen Zusammenhang.CurtisNewton schrieb:negativer Drittstaat