gegenwärtig wird eine schriftliche "Anhörung" gemacht,wo der Aufenthaltsbegehrende halt wohl angeblich nur ankreuzt, wo er herkommt
eine mündliche Anhörung wäre geboten. und so wurde es jahrelang gemacht....die sogenannten Interviews beim Anhörungstermin...
der Gedanke, die gründliche Prüfung auszusetzen, war nicht schlecht, geht aber in der Realität gründlich schief.
wenn man bei der oberflächlichen Überprüfung bleibt, muss man ganz klar auch sagen, ein genereller Familiennachzug ist nicht gerechtfertigt.
Spätestens dann wäre eine gründlichere Prüfung angesagt.
Nicht für jeden, aber wer sich als wer anderes ausgibt, gar kein Syrer ist, sondern viell Albaner, da ist einfach Schluss mit lustig.
aber das BaMF weiß ja nicht mal, wie viele Flüchtlinge überhaupt wo im Land sind. Zigtausende sind unregistriert.
ein Trauerspiel
dabei hat sich Deutschland grad selbst ein neues Meldegesetz gegeben....
bei Auszug muss nun auch eine Abmeldung des Vermieters vorgelegt werden.
Ab 1. November 2015 wird das Meldegesetz neu geregelt. Zuständig sind dann nicht mehr die einzelnen Länder, sondern der Bund. Im neuen Bundesmeldegesetz werden unter anderem Vermieter verpflichtet, für ihre Mieter – beziehungsweise für die zuständigen Meldebehörden – eine Bescheinigung auszustellen.
welch selten krasser Widerspruch.