Der Fall Oskar Gröning
29.04.2015 um 18:43@Kältezeit
Wiki klärt auf...
Wiki klärt auf...
Zeuge in NachkriegsverfahrenWikipedia: Oskar Gröning
In einem Nachkriegsprozess gegen einen SS-Mann, der direkt an der Ermordung von KZ-Häftlingen beteiligt war, wurde Gröning als Zeuge geladen. Zum damaligen Zeitpunkt galt Gröning als juristisch unschuldig und wurde deshalb nicht angeklagt. Die Presse gab ihm den Beinamen „Buchhalter von Auschwitz“.[4] Den Holocaust bestätigte er als Augenzeuge: „Ich habe alles gesehen. Die Vergasungen, die Verbrennungen, die Selektionen. In Auschwitz sind 1,5 Millionen Juden ermordet worden. Ich war dabei.“
Juristische Neubewertung
Die Verjährung für Mord war im Jahr 1979 gänzlich aufgehoben worden. Etwa im Jahr 2011, spätestens mit dem Urteil gegen John Demjanjuk, hatte sich die Rechtsprechung auch im Hinblick auf Beihilfe geändert. Als Aufseher im Vernichtungslager Sobibor war Demjanjuk die Beteiligung an der Ermordung von 28.060 Menschen vorgeworfen worden.[5] Beihilfe bei Massenmord wurde neu beurteilt. Der Nachweis einer unmittelbaren Beteiligung an einem Tötungsdelikt in einer Vernichtungsstätte ist seitdem nicht mehr notwendig. Jede Beschäftigung in einer Tötungsfabrik, beispielsweise offiziell als Aufseher oder Koch, kann für die Anklage wegen Beihilfe zum Mord ausreichend sein.
Volle juristische Rechtskräftigkeit hatte der Demjanjuk-Prozess nicht erreicht, da sowohl Demjanuk als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte. Er verstarb bevor das Verfahren vom obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, beurteilt werden konnte.