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Es ändert nichts an den Tatsachen, dass keines der von dir genannten Unterschiede beim Gutachten des IGH zur Unabhängigkeit Kosovos irgendeine Rolle gespielt hätte.
nocheinPoet schrieb:doch haben Sie, es gab auf der Krim eben keine reale Bedrohung für Leib und Leben der dortigen Bewohner.
Nö. Wenn eine reale Bedrohung für Leib und Leben der Bewohner im Kosovo irgend eine Rolle gespielt hätte, dann stünde es in der Urteilsbegründung des IGH.
Im Gutachten des IGH steht nicht, dass die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo deshalb im Einklang mit dem Völkerrecht war, weil es eine reale Bedrohung für Leib und Leben der dortigen Bewohner existiert habe. Das wurde vom IGH in der Urteilsbegründung mit keinem einzigen Wort erwähnt. Sondern die Begründung lautete:
Pindos schrieb am 20.08.2015:Der IGH geht in seinem Gutachten davon aus, dass eine Unabhängigkeitserklärung dann im Ein-
klang mit dem Völkerrecht steht, wenn sie gegen keine anwendbare Regel des Völkerrechts ver-
stößt. Nicht erforderlich sei hingegen eine Legitimation durch eine völkerrechtliche Norm.
https://www.bundestag.de/blob/191664/b14ce4e8a3e1f73a92fe9d9b5aa99d30/kosovo-data.pdf1. Eine einseitige Unabhängigkeitserklärung ist durch das Völkerrecht nicht verboten.
2. Für eine einseitige Unabhängigkeitserklärung ist eine Erlaubnis durch das Völkerrecht nicht erforderlich.
Deshalb kann sich jede Region der Welt gegen den Willen der Zentralregierung unabhängig erklären und verstößt damit nicht gegen das Völkerrecht. Völlig egal ob da Bedrohung für Leib und Leben besteht oder nicht. Und völlig egal was Norman Weiß alles erzählt. Norman Weiß ist nicht das Völkerrecht. Urteile des IGH dagegen schon.
nocheinPoet schrieb:Zitiere genau das mal, wo das mit dem dürfen steht. Etwas das durch etwas anderes nicht verboten ist, ist nicht gleich erlaubt.
umgekehrt genauso. Was nicht explizit erlaubt ist, ist nicht gleich verboten.
IGH sagt eindeutig. Eine Unabhängigkeitserklärung benötigt keine Legitimation durch das Völkerrecht. Sie muss gar nicht erlaubt werden.
Juristisch korrekt ist, dass eine einseitige Unabhängigkeitserklärung vor dem Völkerrecht weder verboten noch erlaubt ist. Genaugenommen ist sie überhaupt kein Gegenstand des Völkerrechts. Jeder der behauptet die Krim habe mit ihrer Abspaltung gegen das Völkerrecht verstoßen redet wirres Zeug.
Norman Weiß widerspricht dem geltendem Völkerrecht direkt.
Bei allem Respekt, warum erklärt Norman Weiß es nicht dem Internationalem Gerichtshof?
nocheinPoet schrieb:Eventuell weil der IGH das weiß?
Dann hätte der IGH das Gutachten zur Unabhängigkeitserklärung damit begründet dass in Kosovo eine Gefahr für die Bewohner von Kosovo bestand. Hat der IGH aber versäumt und einen Präzidenzfall geschaffen der für jede einseitige Unabhängigkeitserklärung gültig ist. Völlig egal wieviele Unterschiede Norman Weiß aufzählen kann.
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Die Unabhängigkeitserklärung der Krim verstößt gegen die Verfassung der Ukraine. Aber nicht gegen das Völkerrecht. Das ist der Punkt.
nocheinPoet schrieb:Eben und nun belege, dass das Völkerrecht hier über dem der Verfassung der Ukraine steht und somit die dann nicht mehr gilt und beliebig gebrochen werden darf.
Es gibt keine Ordnung zwischen Staatsrecht und Völkerrecht. Das sind zwei völlig verschiedene Rechtsfelder die nichts miteinander zutun haben. Genauso dämlich könnte man Belege verlangen, dass das Steuerrecht über der Straßenverkehrsordnung steht.
Nach Staatsrecht ist die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo genauso illegal wie die Unabhängigkeitserklärung der Krim.
Die Unabhängigkeitserklärung der Krim steht genauso im Einklang mit dem Völkerrecht wie die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.
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Nirgends im Völkerrecht steht geschrieben, dass eine Abspaltung im Einklang mit der Verfassung stehen muss.
nocheinPoet schrieb:Muss da auch nicht drin stehen, das steht auch nicht im Steuergesetz, oder?
Es geht nicht um die Frage ob eine einseitige Unabhängigkeitserklärung gegen das Steuergesetz verstößt, und auch nicht ob sie gegen die Verfassung eines bestimmten Staates verstößt, sondern ob sie gegen das Völkerrecht verstößt. Das sind verschiedene Rechtsfelder.
nocheinPoet schrieb:Also egal was für Rechte in der USA gelten, die sind auch hier für mich nicht bindend. Ebenso die Urteile des IGH, die stehen eben nicht über allen Rechten eines Staates
Das behauptet auch keiner dass das Völkerrecht über Allem steht. Es gibt verschiedene Rechtsfelder.
Behauptet wird die Unabhängigkeitserklärung der Krim hätte angeblich gegen das Völkerrecht verstoßen. (Norman Weiß, Medien)
Das stimmt einfach nicht. Urteile des IGH sind sehr wohl gültiges Völkerrecht. Ob und für wen sie bindend sind ist eine andere Frage.
nocheinPoet schrieb:Die Rechte des Staates stehen dennoch über dem Völkerrecht, kein Staat können die Völkerrechte einfach aufgezwungen werden.
Nein. Weder das Staatsrecht steht über dem Völkerrecht, noch steht das Völkerrecht über dem Staatsrecht. Das sind verschiedene Rechtsfelder.
Behauptet wird die Unabhängigkeitserklärung der Krim wäre völkerrechtswiedrig. Das ist nicht korrekt. Sie ist Verfassungswiedrig vor der Ukrainischen Verfassung. Mit dem Völkerrecht das aber überhaupt nichts zu tun. Genaugenommen ist sie überhaupt kein Gegenstand des Völkerrechts.
nocheinPoet schrieb:Ich versuche es Dir noch mal zu erklären, stelle Dir vor, da gibt es in den tiefen der Galaxis eine große Gruppe anderer außerirdischer Zivilisationen, die haben nun das GVR (galaktische Völkerrecht) und dazu dann den GGH (galaktischen Gerichtshof) und da stehen nun irgendwelche Recht drin, sind die dann für uns auf der Erde und auf für einen Staat auf der Erde bindend?
weiß ich nicht. Das ist auch irrelevant. Behauptet wird die Abspaltung der Krim hätte angeblich gegen das Völkerrecht verstoßen.
nocheinPoet schrieb:Wie kommst Du denn nur auf die verrückte Idee, dass das Völkerrecht nun bindend über den Rechten eines souveränen Staates steht und somit in diesem etwas legitimieren kann?
Wie kommst du darauf, dass ich behaupte da wäre irgendetwas bindend?
Du versuchst hier Staatsrecht über Völkerrecht zu stellen. Ich versuche nicht das Völkerrecht über das Staatsrecht zu stellen. Das sind verschiedene Rechtsfelder die nichts miteinander zutun haben.
Ich wehre mich nur gegen die Behauptung der Medien und Norman Weiß, dass die Abspaltung der Krim wäre angeblich völkerrechtswiedrig. Das stimmt einfach nicht. Unabhängig davon was für wen bindend ist.
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Zitiere bitte die völkerrechtliche Norm die vorschreibt, dass eine Unabhängigkeitserklärung nicht gegen die Verfassung verstoßen darf.
nocheinPoet schrieb am 20.08.2015:Sicher nicht,
Das wäre aber erforderlich damit sie völkerrechtswiedrig wird. Denn das IGH sagt, eine einseitige Unabhängigkeitserklärung steht dann im Einklang mit dem Völkerrecht, wenn sie gegen keine völkerrechtliche Norm verstößt. Die Verfassung eines X-beliebigen Staates ist keine völkerrechtliche Norm.
Wenn du eine solche Norm nicht zitieren kannst. Dann verstößt die Unabhängigkeitserklärung der Krim auch nicht gegen das Völkerrecht. Nur darum gehts mir.
nocheinPoet schrieb:Du bist es aber der nicht versteht, wie Völkerrecht und der IGH funktionieren, und das nur weil eine Unabhängigkeitserklärung nicht durch das Völkerrecht verboten ist, dieses nicht gleich eine einseitige Sezession erlaubt.
Eine einseitige Sezession ist vor dem Völkerrecht weder verboten noch ist sie erlaubt. Schon alleine deshalb kann sie nicht völkerrechtswiedrig sein, wie die Medien und Norman Weiß gerne behaupten.
nocheinPoet schrieb:Würdest Du Dich im Völkerrecht auskennen, würdest Du wissen, dass auch dort immer die Souveränität eines Staates und die territoriale Unversehrtheit ganz oben steht.
Würdest du dich mit dem Völkerrecht auskennen, dann wüsstest du, dass das Prinzip der Territorialen Integrität ausschließlich für Beziehungen zwischen Staaten gilt. Nicht aber wenn sich ein Teil eines Staates abspaltet. Dann gilt dieses Prinzip nicht, weil der sich unabhängig erklärende Subjekt ebenfalls das Recht auf seine Territoriale Integrität und Selbstbestimmung hat, was genauso viel Wert ist wie der des Reststaates.
IGH:
Pindos schrieb am 20.08.2015:Auch aus dem von einigen Beteiligten angeführten Prinzip der territorialen Integrität folgt nach Auffassung des IGH kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen. Dieses Prinzip finde nur in den zwischenstaatlichen Beziehungen, nicht aber im innerstaatlichen Bereich Anwendung.
https://www.bundestag.de/blob/191664/b14ce4e8a3e1f73a92fe9d9b5aa99d30/kosovo-data.pdfnocheinPoet schrieb:Ein Berliner hat eben auch Recht auf Bayern, alle Bürger in Deutschland haben ein Recht auf Bayern, würde sich nun Bayern einfach unabhängig erklären und einseitig eine Sezession durchführen, würde das die Rechte der deutschen Bürger verletzten, übrigens auch nach dem Völkerrecht.
Ein Berliner hat keine Besitzansprüche auf Bayern. Schon gar nicht nach dem Völkerrecht.
Nur die Bürger Bayerns können über das Schicksal Bayerns entscheiden, weil sie dort leben und weil in Bayern ihre historische und kulturelle Wurzeln liegen und weil das Territorium Bayerns ihre Existenzgrundlage darstellt, was man von einem Berliner nicht behaupten kann. Wenn die Bürger Bayerns auf die Idee kämen sich von Deutschland abzuspalten dann ist das ihr gutes Selbstbestimmungsrecht und wäre im Einklang mit dem Völkerrecht. Ganz egal was in der Verfassung der Bundesrepublik auch stehen mag.
nocheinPoet schrieb:Nur weil das Völkerrecht nun nicht eine Unabhängigkeitserklärung der Bayern explizit verbietet ist eine einseitige Sezession gleich erlaubt und legitim.
In Bayern ist das legitim worüber sich die Bürger Bayerns mehrheitlich einig sind.
Im Moment sind sie sich offenslichtlich einig, dass Bayern ein Teil Deutschlands ist. Ein Föderativer Staat wie BRD existiert nur auf der Grundlage des Konsens. Nur solange die Bürger einzelner Bundesländer mehrheitlich bereit sind ein Teil Deutschlands zu sein, gibt es die BRD.
Wenn aber Bayern oder andere Bundesländer unabhängig sein wollen. Dann kann man es verfassungsrechtlich verbieten soviel mal will, sie daran effektiv hindern lässt sich es nur mit Gewalt. Das ist nicht im Sinne des Völkerrechts. Deswegen sind Abspaltungen völkerrechtlich weder verboten noch sind sie erlaubt.
nocheinPoet schrieb:Dazu kommt, es werden nie 100 % aller Bewohner dafür sein, was ist mit den 20 % die sich nicht abspalten wollen
Der Konsens kann im Idealfall auf demokratischem Weg ermittelt werden, zum Beispiel über eine Mehrheitsentscheidung bei einem Volksentscheid. obwohl nicht einmal das vom Völkerrecht vorgeschrieben ist.
Im Fall Kosovo hat Kosovo noch nicht einmal eine eigene Regierung gehabt. Es gab eine Volksversammlung - eine Parlamentsähnliche Struktur, wobei die Mitglieder nicht demokratisch gewählt waren. Trotzdem hat das IGH kein Verstoß gegen das Völkerrecht festgestellt. Es gab im Kosovo auch kein Referendum. Was ist mit denen Kosovaren die gar keine Abspaltung wollten? Wieviele Prozent es auch immer gewesen sein mögen.
nocheinPoet schrieb:Darum gibt es ganz hohe Hürden im Völkerrecht für eine einseitige Sezession, es muss für den Teil der Bevölkerung der sich abspalten will eine reale echte Bedrohung für Leib und Leben geben
Erkläre es dem IGH, nicht mir. Der sagt nehmlich es ist keine Legitimation durch das Völkerrecht erforderlich. Das bedeutet, es gibt gar keine Hürden. Jedenfalls nicht im Völkerrecht. Alleiniger Anknüpfungspunkt ist der Wille des Volkes.
Das mit Bedrohung für Leib und Wesen war in der Tat lange Zeit die Lehrmeinung gewesen. Man findet es in veralteter Literatur zum Völkerrecht. Beispiel dazu ist Ipsen. Viele Völkerrechtler vertreten diese Meinung weiterhin weil sie nach Ipsen studiert haben.
Das Völkerrecht ist aber nicht in Stein gemeißelt. Es verändert sich ständig so wie es in der Rechtspraxis normalerweise üblich ist.
Was bisher gefehlt hat war eine Entscheidung der Zuständigen Rechtsinstanz. Das Völkerrecht ist relativ jung und entwickelt sich schnell. Es gab einfach vorher keine konkrete Fälle die vom IGH entschieden wurden.
Mit dem Fall Kosovo, hat sich das geändert. Der IGH hat Stellung dazu bezogen, und zwar überraschenderweise GEGEN die bis dahin gültige Lehrmeinung.
In seinem Urteil zur Rechtmäßigkeit der Eigenstaatlichkeit des Kosovo von Serbien hat der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen eine über diesen Einzelfall hinaus überaus bedeutsame Entscheidung getroffen: Die einseitige Unabhängigkeitserklärung eines Staates entspricht dem Völkerrecht. Dieses Recht auf Sezession können alle Völker und Regionen wahrnehmen, seien es nun das Kosovo, Katalonien, Schottland, Krim oder auch Bayern. Das Urteil ist eine Abkehr von der bisher im Völkerrecht vorherrschenden Meinung.
Ob eine Sezession außerhalb dieser Tatbestände möglich ist, war zumindest umstritten, wurde aber in der Regel mit Hinweis auf die territoriale Integrität des Gesamtstaats abgelehnt. Einige Fragen wurden dagegen bewusst offen gelassen: Gilt dies auch, wenn die Verfassung des Gesamtstaats keine Möglichkeit zum Austritt vorsieht? Kann man einem Staat auch dann die Unabhängigkeit verwehren, wenn in einer Volksabstimmung eine ganz überwiegende Mehrheit dafür votiert?
Diese Fragen sind nun zugunsten des Selbstbestimmungsrechts der Völker beantwortet. Der Internationale Gerichtshof hat es nicht einmal für nötig befunden, zu beantworten, ob die Kosovaren im Sinne der alten Rechtslage durch Serbien unterdrückt oder ausgebeutet wurden. Das ist nicht mehr relevant, ein Land kann sich für unabhängig erklären, auch, wenn es vom Zentralstaat völlig demokratisch behandelt wird. Alleiniger Anknüpfungspunkt ist der Wille des Volkes.
Dieser Paradigmenwechsel ist ein mutiger Schritt – die Eigenstaatlichkeit ist nicht mehr dafür da, schlimmste Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, es ist vielmehr ein Menschenrecht, sich selbst auszusuchen, in welchem Staatsverband man leben möchte.
nocheinPoet schrieb:Da haben die Bürger der Krim eben einfach Pech, es reicht nun mal einfach nicht aus, selber einfach so mal über das Schicksal bestimmen zu wollen.
Doch. Nach Kosovo schon. Diese Suppe haben wir uns selbst eingebrockt. Deutschland, und Andere Länder haben Kosovo trotz Bedenken seitens der Völkerrechtler anerkannt lange bevor der IGH gefragt worden ist. IGH hatte dann nicht wirklich eine Wahl gehabt als das Selbstbestimmungsrecht zu stärken.
Und es wird nicht lange dauern und wir werden weitere einseitige Unabhängigkeiten sehen die sich auf das Kosovo Urteil beziehen. Katalonien ist ein Wackelkandidat. Flandern ist ein Wackelkandidat. Und mir fielen noch viele Beispiele ein.
Schottland ist kein Wackelkandidat, dort gibt es keine Mehrheit unter den Separatisten.
nocheinPoet schrieb:Nein weil es zu massiven Übergriffen auf Teile der Bevölkerung gekommen ist, da gab es auch real einen Krieg, die Bewohner der Krim waren real nie in Gefahr und bedroht, sowenig wie die Bewohner in Schottland eben auch nicht.
Das hat beim Urteil des Kosovo keine Rolle gespielt weil vieles in diesem Krieg Propaganda war. Auch die Milizen des Kosovo haben fürchterliche Kriegsverbrechen gegen die Serben begangen. Das IGH war nicht in der Lage festzustellen wer da eigentlich wen mehr terrorisiert hat. Deshalb hat das IGH es auch gar nicht erwähnt und deshalb spielt es keine Rolle. Wir haben einen Präzidenzfall.
nocheinPoet schrieb:die Bewohner der Krim waren real nie in Gefahr und bedroht, sowenig wie die Bewohner in Schottland eben auch nicht.
Die Autonomie der Krim war bedroht gewesen - und es sind auch Krim Bewohner von anderen Ukrainern während der Maidan Unruhen verfolgt und ermordert worden, nur wegen ihre Antimaidan Haltung. Aber ich werde nicht näher darauf eingehen, denn seit Kosovo ist das kein Thema mehr. Nur der Wille der Bevölkerung zählt. Jedenfalls fürs Völkerrecht.
nocheinPoet schrieb: zeige doch mal wo steht, dass das Selbstbestimmungsrecht immer über jeder Verfassung steht und jeder Staat sich dem zwingend beugen muss, auch die Stelle im Völkerrecht wo steht, dass das Selbstbestimmungsrecht das Recht des Staates auf seine territoriale Unversehrtheit bricht.
Siehe das Gutachten des IGH zum Kosovo. Darin steht, dass die Territoriale Integrität bei einer Sezession keine Rolle spielt. Weiter oben habe ich es bereits zitiert. Dieses Prinzip ist nicht dazu da um die Bevölkerung zu zwingen in einem bestimmten Staatsverbund zu bleiben wenn sie es nicht will und nicht bereit dazu ist.
Hypothetisches Beispiel. Wenn die Bundesregierung von Bayern fordert kein Bier mehr brauen zu dürfen, Oktoberfest und die bayrische Sprache abschafft. Dann werden die Bürger Bayerns mit großer Sicherheit abspalten wollen und nur Gewallt kann sie daran hindern. Man kann Menschen nicht mit einem Gesetz dazu zwingen ihre bereits erworbene Freiheiten aufzugeben und erwarten dass sie gehorchen. Man muss das Gesetz auch durchsetzen. Und das geht entweder mit Konsens - oder halt mit Gewalt.
nocheinPoet schrieb:Kommst Du nun wieder nicht mit Belegen und was Substanziellem daher, werde ich Deinen Auftritt hier als Trollen werten und melden.
Mein Beleg ist das Urteil des IGH zum Kosovo. Mehr brauche ich nicht.