@nocheinPoet nocheinPoet schrieb:Klar kann es nicht beides sein, aber nur weil es das eine nicht ist, ist es nicht zwingend das Andere. Gibt eben auch noch was anderes. Davon abgesehen war es ja von außen aufgezwungen und somit eine Annexion.
Im Verständnis Annexion vs. Sezession sind wir uns wohl einig.
Nicht einig sind wir uns lediglich über die Frage ob es erzwungen war oder nicht.
Ich räume ein, dass ich mich irren könnte, aber im Augenblick wachsen meine Zweifel dass es tatsächlich so gelaufen ist wie die Medien dargestellt haben und wie diese Medienberichte auf Wikipedia zitiert wurden.
Du kannst natürlich bei deinen Ansichten bleiben. Ich lasse mir das Recht zu zweifeln nicht einfach so absprechen.
------
nocheinPoet schrieb:Das Recht Großbritanniens wiegt eben nun mal mehr, wenn Du alles was ich hier im Thread dazu verlinkt und zitiert habe gelesen hättest, müsstest Du das wissen. Das macht auch Sinn.
Das Recht Großbritaniens auf Territoriale Integrität ist auf Beziehungen Anderen Staaten gegenüber beschränkt aber nicht auf Beziehungen zu Teilen Großbritaniens. Steht doch auch bei Wikipedia. Den Link hast du sogar selbst im Eingangspost gesetzt.
Hast du das vielleicht überlesen?
Wenn Schottland sich gegen den Willen der Zentralregierung in London abspalten will, dann haben Andere Staaten damit nichts zutun. Das ist eine rein innerstaatliche Angelegenheit und Territoriale Integrität spielt keine Rolle. Oder willst du etwa sagen, dass der IGH sich geirrt hat?
------
es kann auch nicht Zweck und Sinn des Völkerrechts sein Staaten am Zerfall zu hindern
nocheinPoet schrieb:Warum nicht? Weil Du es für nicht sinnvoll hältst? Schaue er mal, es geht hier nicht darum, was wir persönlich subjektiv nun für richtig oder falsch, gut oder böse halten, sondern wie es allgemein auf der Welt geregelt ist.
Nun ich stütze mich dabei auf das Gutachten des IGH zum Kosovo.
Darin heißt es dass eine Unabhängigkeitserklärung weder verboten noch erlaubt sei und dann im Einklang mit dem Völkerrecht steht, wenn sie gegen keine Völkerrechtliche Norm verstößt. Außerdem heißt es in diesem Gutachten auch, dass aus dem Prinzip der Territorialen Integrität kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen folgt.
Ich kann das wohl nicht einfach so ignorieren wie du das ignorieren kannst.
nocheinPoet schrieb:Und ich halte es übrigens schon für sinnvoll Staaten am Zerfall zu hindern.
Es ist Sinnvoll Staaten von anderen Staaten zu schützen.
Nicht sinnvoll ist es einem inneren Zerfallsprozess Hürden in den Weg zu stellen. Eine Zweistaatenlösung ist einem Bürgerkrieg immer vorzuziehen.
------
nocheinPoet schrieb:wie ich schon schrieb, habe ich diese Debatten schon mehrfach geführt und eben deswegen ja den Thread hier mit vielen Informationen und Erklärungen vollgestopft.
Wenn du schon soviel dazu diskutiert hast, wie kommt es dass du immer noch den IGH ignorierst? Eine Sache des Prinzips?
-----
nocheinPoet schrieb:Verstehe bitte, dass ich wenig Freude habe, immer wieder endlos dieselben Dinge zu erklären. Nach Dir wird wieder einer kommen und genau solche Fragen wie Du stellen.
Dann lass es einfach. Du weißt ja schon alles. Du bist doch nicht verpflichtet Andersdenkende zu belehren.
-----
nocheinPoet schrieb:Klar kann ich irren, nicht aber wenn ich Fakten die geschrieben stehen wiedergebe. Die Texte und Verträge sind ja hier verlinkt und können nachgelesen werden.
Nicht alles was im Internet geschrieben steht ist ein Fakt.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass du die geschriebenen Texte und Verträge falsch gedeutet hast.
Wenn meine Fakten deinen Fakten widersprechen. Wessen Fakten sind dann Fakten?
Wie erklärst du dir zum Beispiel die Tatsache, dass die Krimregierung schon vor der angeblichen russischen Okkupation offen über Abspaltung und Anschluss an Russland sprach?
Sie haben also zuerst die Absicht erklärt sich an Russland anzuschließen, und dann kam Putin und hat sie dazu gezwungen diese Absicht tatsächlich in die Tat umzusetzen.
So oder wie? Oder wollen wir die Absichtserklärung der Krimregierung vom 4. Februar und vom 19. Februar weiter ignorieren?
----
nocheinPoet schrieb:Ja gibt es, sind sie nicht. Hatten wir aber auch schon alles, die Pressefreiheit ist de facto abgeschafft, viele werden unterdrückt, dazu gibt es viele Berichte, die Krimtataren sind ganz sicher nicht zufrieden. Was ist mit deren Rechten?
Du findest beliebige "Berichte" aus dem Internet über die Unzufriedenheit der Krimtataren also in jedem Fall glaubwürdiger als die Erkenntnisse des Deutschen Meinungsforschungsinstituts GfK?
GfK = russische Propaganda?
----
Frage: Seit wann verbietet das Völkerrecht eine einseitige Unabhängigkeitserklärung? Oder seit wann braucht eine Unabhängigkeitserklärung eine Völkerrechtliche Erlaubnis?
nocheinPoet schrieb:Wie wäre es, wenn Du mal alles was dazu relevant ist nachliest? Dazu habe ich es ja rausgesucht, gäbe es da nur einen Paragrafen, den man nennen müsste und die Sache wäre dann klar, bräuchte es ja wohl den Thread nicht und nicht zig Experten die das debattieren.
Was interessiert mich dein Geschwätz von Gestern? Als ob du der Allwissende wärst und dich niemals irren könntest.
Du gehst in vieler Hinsicht von falschen Annahmen aus und hältst sie für Fakten. Das Selbe gilt für Experten, die sich übrigens Niemals einig sind. Ich habe schon Experten völligen Schwachsinn erzählen gehört, weil sie desinformiert waren und von Falschen Annahmen ausgegangen sind. Du bist dagegen auch nicht imun und ich auch nicht.
nocheinPoet schrieb:Es spielt eben vieles darein, beginnt schon mal mit der Frage, wann ein Volk denn genau nun ein Volk ist, wie lange muss es da leben, wer lebte vorher da, hat es die anderen vertrieben, wie kam es dorthin ... - und so weiter und so fort.
Nein, es ist viel einfacher als das.
IGH:
1. Eine Unabhängigkeitserklärung erfordert keine Legitimation durch das Völkerrecht.
2. Das Völkerrecht kennt kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen.
3. Auch aus dem Prinzip der Territorialen Integrität folgt kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen.
Punkt.