Selbstbestimmungsrecht gleich Recht auf Sezession?
19.09.2015 um 22:04Das Völkerrecht geht auch von Mitspracherechten aus, egal ob in Form von parlamentarischer Demokratie oder informellen Einfluss.
Wenn die demokratisch gewählte Zentralregierung abgesetzt wird ist die Vertretung von Interessen von Minderheiten über den Weg der Demokratie gescheitert.
Wenn diese Minderheiten dann keine informelle Teilhabe im Sinne ihrer Interessen gegenüber der Zentralregierung hat und sogar noch die Ethnie dieser Minderheiten verbal und physisch angegriffen wird ergibt sich daraus schon automatisch ein Recht seine bisher zugebilligten Rechte zu wahren.
Ob das nun gleich wie auf der Krim mit einer Sezession geschehen muss oder ob eine vorübergehende Abspaltung bis zu regulären Neuwahlen ausgereicht hätte ist eine andere Frage.
Allen Ukrainern und in diesem falle auch speziell der russischen Ethnie in der autonomen Region Krim und im Donbas ist die politisch akzeptierte Vertretung irregulär genommen worden und sie hatten das Recht auf ihrer Seite darauf zu reagieren.
Ob diese Reaktion korrekt war müssen internationale Gerichte entscheiden.
Die Bewohner der Krim haben sich ziemlich eindeutig dazu geäußert.
Zurück zur Ukraine ist unzumutbar, Strafzahlungen wären möglich (die finden ja schon statt auch ohne Urteil - in Form der Sanktionen).
Wenn ein internationales Gericht argumentiert das Recht wäre nicht gewahrt worden muss es aber alle Argumente abwägen, denn wer mit Recht argumentiert muss in diesem Fall auch folgendes in seiner Beurteilung mit einbeziehen:
1. Wurden die Krimbewohner bei dem Anschluß an die Ukraine befragt?
2. Wurden die Krimbewohner bei der Abspaltung aus der Sowjetunion über ihren Autonomiestatus befragt?
4. Wurden die Krimbewohner bei Abspaltungsversuchen verfassungswidrig behindert?
3. War der Regierungswechsel 2014 verfassungsgemäß?
Wenn die demokratisch gewählte Zentralregierung abgesetzt wird ist die Vertretung von Interessen von Minderheiten über den Weg der Demokratie gescheitert.
Wenn diese Minderheiten dann keine informelle Teilhabe im Sinne ihrer Interessen gegenüber der Zentralregierung hat und sogar noch die Ethnie dieser Minderheiten verbal und physisch angegriffen wird ergibt sich daraus schon automatisch ein Recht seine bisher zugebilligten Rechte zu wahren.
Ob das nun gleich wie auf der Krim mit einer Sezession geschehen muss oder ob eine vorübergehende Abspaltung bis zu regulären Neuwahlen ausgereicht hätte ist eine andere Frage.
Allen Ukrainern und in diesem falle auch speziell der russischen Ethnie in der autonomen Region Krim und im Donbas ist die politisch akzeptierte Vertretung irregulär genommen worden und sie hatten das Recht auf ihrer Seite darauf zu reagieren.
Ob diese Reaktion korrekt war müssen internationale Gerichte entscheiden.
Die Bewohner der Krim haben sich ziemlich eindeutig dazu geäußert.
Zurück zur Ukraine ist unzumutbar, Strafzahlungen wären möglich (die finden ja schon statt auch ohne Urteil - in Form der Sanktionen).
Wenn ein internationales Gericht argumentiert das Recht wäre nicht gewahrt worden muss es aber alle Argumente abwägen, denn wer mit Recht argumentiert muss in diesem Fall auch folgendes in seiner Beurteilung mit einbeziehen:
1. Wurden die Krimbewohner bei dem Anschluß an die Ukraine befragt?
2. Wurden die Krimbewohner bei der Abspaltung aus der Sowjetunion über ihren Autonomiestatus befragt?
4. Wurden die Krimbewohner bei Abspaltungsversuchen verfassungswidrig behindert?
3. War der Regierungswechsel 2014 verfassungsgemäß?