Selbstbestimmungsrecht gleich Recht auf Sezession?
15.12.2014 um 16:47FF schrieb:Könntest Du bitte für Deine Behauptungen, denen wir schon andernorts begegnet sind, endlich mehr als Wikipedia-Links zu Menschenrechten bringen?Ja, bestimmt, wenn ich nur wüsste, welche du meinst.
Wenn ein Stück Land oder ein Betrieb in Besitz einer Familie ist, kann sich auch nicht einer einfach seinen Anteil nehmen und gehen. Er kann gehen ... aber der Anteil und die Details der Teilung müssen juristisch geregelt werden, auch wenn es sein (Mit-)Eigentum ist.Hab -hier- nie was anderes Behauptet. Zumal der Staat ohnehin keine Besitzansprüche an Grundbesitz stellt, sondern der Bürger.
Dasselbe gilt für Firmen: Kündigt ein Geschäftspartner einer GBR den Vertrag einseitig, steht ihm überhaupt nichts zu. Auch, wenn er in die Firma investiert hat. Nur, wenn für den Fall einer Trennung eine Klausel in den Firmenvertrag aufgenommen wurde, können Rechte geltend gemacht werden.
Das Recht auf Eigentum und das Recht auf Selbstbestimmung werden auch da quasi eingeschränkt.
Wikipedia: Grundbuch
Das ist so geregelt, damit nicht der Wille eines Einzelnen eine ganze Firma oder ein Familienvermögen zerstören kann. (Wenn er z.B. ausgezahlt werden müsste, obwohl gerade kein Gewinn gemacht wird, wenn er strukturell wichtige Teile von Firma oder Besitz mitnehmen würde, u.s.w.)Man kann den "Besitz" jederzeit Einklagen, und seinen Anteil mitnehmen. Bei Staaten ist es so, dass es keinen Besitz gibt, sondern einen Verwaltungsstatus, und der kann auch nach gründlicher Vorbereitung und unter Beachtung von Menschenrechten problemlos wechseln. Siehe Schottland.
Nur logisch, dass es bei Staaten nicht viel anders ist: Man kann sich im gegenseitigen Envernehmen trennen, unter genau ausgehandelten Bedingungen, wie es bei Schottland gewesen wäre, aber nicht einseitig von der einen Partei aus.
Ob das schon einseitig ist, wenn man auf seine Rechte besteht, vermag ich nicht zu beurteilen. Die Rechte sind jedoch da, und auf die verweise ich.
FF schrieb:Solltest Du das nicht endlich anhand dieser leicht nachvollziehbaren Beispiele zur Kenntnis nehmen, und weiterhin einfach stur Deine Behauptungen beibehalten, ohne weitere Quellen dafür zu haben, werde ich Dich auch künftig als Troll betrachten.Ich weiß nicht, ob du das heute Geschriebene richtig gelesen hast, oder nur grob überflogen, aber von "einfach nur Behauptungen" und zu wenig Quellen kann keine Rede sein.
Wir hatten bereits einmal das Vergnügen, und ich werde zur Not auch wieder genau so reagieren.