Hawkster schrieb:Vor allem weil Du zwei Dinge miteinander vergleichst die nichts miteinander zu schaffen haben.
In beiden Fällen wendet der Staat gewalt gegen Personen an. In einem Fall sogar gezielt tödliche.
Du müsstest also dezidiert darlegen, warum das eine mal ok ist, beim anderen aber nicht.
Das man beide Gewaltanwendungen reglementieren muss ist wohl offensichtlich. Aber warum sollte es bei der einen Gewaltanwendung funktionieren und bei der anderen nicht?
Hawkster schrieb:Eine Folter findet hinter verschlossenen Türen statt, der Schuss nicht.
Das ist vielleicht der einzige wirkliche Unterschied. Aber auch da gibt es Möglichkeiten Mißbrauch zu verhindern. Z.B. in dem immer mehrere Personen anwesend sein müssen, oder eine Rotation bei den Dienstposten stattfindet, sodass nicht immer die gleichen zusammen arbeiten. Oder eben Videokameras und dergleichen.
Hawkster schrieb:ich hatte eigentlich gehofft da käme etwas mit Inhalt.
Und ich hatte gehofft, du würdest mal darlegen können, warum Mechanismen, die bei einer Gewaltanwendung anscheinend funktionieren, bei einer anderen nicht funktionieren sollten?
Hawkster schrieb:Der finale Rettungsschuss hat nur eine Anwendung... in nur einem Fall. Würde der ausgeweitet wäre es kein "finaler Rettungsschuss" mehr. Aber das macht für Dich keinen Sinn, oder?
Natürlich ergibt das Sinn:
"Als finaler Rettungsschuss wird in Deutschland der gezielte tödliche Einsatz von Schusswaffen im Dienst von Polizisten bezeichnet, um im Sinne der Nothilfe Gefahr von Dritten genau dann abzuwenden, wenn keine anderen Mittel zur Abwendung verfügbar sind."
Wikipedia: Finaler RettungsschussUnter Umständen gibt es aber eben auch Situationen, wie z.B. im Fall Metzler, wo selbst der finale Rettungsschuss nicht zum Ziel führt um Leib und Leben eines Dritten zu schützen, weil der Täter ja schon festgenommen ist. Und genau da würde dann das Zufügen von Schmerzen an die Stelle des finalen Rettungsschuss treten. Oder was würdest du machen, um Gefahr für Leib und Leben eines Dritten dann abzuwenden?