Mittelscheitel schrieb:Tut er nicht, wo denn?
Wenn kein milderes Mittel mehr greift um z.B. den Aufenthaltsort eines entführten Menschen, wie z.B. im Fall von Metzler, herauszubekommen.
Dann wird, bei kategorischem Ausschluss von Folter, die Würde des Täters absolut über die des Opfers gestellt. Der Rechtsstaat hat keine Chance mehr die Würde des Opfers zu schützen. Im Gegenteil, der Täter ist in einer eindeutig besseren Position, weiß er doch das ihm der Rechtsstaat, um das Leben der Geisel zu schützen nichts mehr tun kann. Und sogar wenn er nur Folter androht kann er den Rechtsstaat auch noch verklagen.
Mittelscheitel schrieb:Und die Todesstrafe ist auch sehr unstritten bezüglich Rechtstaatlichkeit.
Hier spricht doch niemand von Todesstrafe. Ich spreche z.B. vom finalen Rettungsschuss. Wieso ist das ein legitimes Mittel, obwohl es einen sehr viel schwerwiegenderen Eingriff darstellt?
Mittelscheitel schrieb:Es geht auch nicht um "Unversehrtheit" , Folter ist kein rechtstaatliches Mittel, weil unter Folter getroffene ussagen völlig wertlos sind.
Im Fall Metzler hat der Täter, auch wenn die Schmerzen nur angedroht waren, das Versteck preisgegeben. Also kann man das so pauschal auch nicht sagen.
Und natürlich geht es um Unversehrtheit, warum wäre man sonst gegen Folter?