@mainstream0815 mainstream0815 schrieb:Es gibt das offizielle Wahlergebnis. Daraus geht eine klare Willensbekundung der krimschen Bevölkerung hervor.
Das ist so nur eine Behauptung von Dir, wie kannst Du wissen, dass daraus klar die Willensbekundung der krimschen Bevölkerung hervorgeht? Hast Du alle Bewohner dazu befragt? Du spekulierst hier einfach nur wie immer.
Und Dir wurden Tatsachen benannt, die an Deiner Behauptung deutlich Zweifel zeigen. Bisher hast Du sie noch immer nicht belegen können.
So und wer die Willensbekundung, im Kern, (es leben dort überwiegend russisch stämmige, die Ansagen aus Kiew sind auch bekannt, von Massenflucht der Krim ist mir nichts bekannt usw.)
in Abrede bringt und somit den Willen der mehrheitlichen Bevölkerung der Krim negiert muss halt mit Belegen aufwarten.
Du kannst es so oft mit der Beweislastumkehr versuchen wie Du willst. Wenn Du mit einer CD von einem Ladendetektiv im Laden erwischst wirst, wirst Du nicht verlangen können, dass man Dir nachweist Du bist nicht der Eigentümer, Du musst belegen, dass Du der Eigentümer bist. Wenn Du nun mit einem Zettel kommst, wo wer drauf geschrieben hat, gehört ..., reicht das nicht aus, der Beleg muss rechtlich Bestand haben. Du kannst nun nicht verlangen, dass man Dir nachweist, dass der Belege nicht Dein Eigentum bestätigt, sondern Du musst nachweisen, dass er es tut.
mainstream0815 schrieb:Mir ist nichts bekannt, ...
Dir ist vieles nicht bekannt, wissen wir, hilft Dir aber nicht, Du kannst das ja ändern, in dem Du Dich mal bildest.
mainstream0815 schrieb:... dass die Krim Bewohner mit Waffengewalt zum gewünschten Votum gezwungen wurden, mir ist nicht bekannt, dass die akt. Lage sich nicht mit dem Votumsergebnis deckt usw. usf.
dürfte rund sein.
Dürfte ist nun mal spekulativ, Deine Annahme eben, "dürfte" ist aber eben nicht "ist". Nur weil Dir was nicht bekannt ist, belegt das nicht, dass es nicht so war, wie gesagt, bilde Dich besser, ...
Dass das Votum nicht optimal gelaufen ist, außer Frage, ...
Sehr verharmlosend, aber schön das Du es nun eingesehen hast.