Roydiga schrieb:Ich hoffe ja, dass sich ihre Meinung, wenn sie dann irgendwann in 5 Jahren stimmberechtigt ist, noch ändert.
Bis dahin kann sich ja
@Zoelynn mal über die Ewigkeitsklausel informieren:
Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie ist in Deutschland eine Regelung in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), nach der bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen sein sollen.
Von einer Änderung sind insbesondere ausgeschlossen:
der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG),
die Anerkennung der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft (Art. 1 Abs. 2 GG),
die Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG),
das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG),
die Staatsform der Republik (republikanisches Prinzip) (Art. 20 Abs. 1 GG),
das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG),
das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG),
das Prinzip der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG),
die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG),
die Bindung der Gesetzgebung an die Verfassung (Art. 20 Abs. 3 Hs. 1 GG),
die Bindung der Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) an die Verfassung und das sonstige Recht (Art. 20 Abs. 3 Hs. 2 GG).
Wikipedia: Ewigkeitsklausel