PEGIDA
15.01.2015 um 22:52@kiki1962
etc.
Peinliche Scheisse!
"Wenn ein junger toter Schwarzer auf der Straße liegt, ist das natürlich kein Grund, genauer hinzusehen – jedenfalls nicht für die Dresdner Polizei. Nur weil die Leiche blutüberströmt gefunden wurde, ist „Fremdverschulden“ eher auszuschließen, weshalb 30 Stunden lang auf Spurensicherung am Tatort mangels Tatorts verzichtet werden kann – jedenfalls nach Ansicht der Dresdner Polizei.
Auch wenn sich später in der Obduktion herausstellt, dass der 20-jährige Asylbewerber erstochen worden ist und dieses Verbrechen nicht von eigener Hand begangen hat, ist das kein Anlass zur Beunruhigung – jedenfalls nicht für die Dresdner Polizei, die beteuert: „Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.“ Wenn das so ist, dann ist jedem Mörder und jedem Totschläger dringend zu empfehlen, sich auf das Wissen und Gewissen der Dresdner Polizei zu verlassen und seine Verbrechen künftig in ihrem Tätigkeits-, genauer gesagt Untätigkeitsbereich zu begehen.
Alle Verdächtigungen, die jetzt gegenüber der Dresdner Polizei erhoben werden, hat sie sich selber zuzuschreiben. Sie hat dafür gesorgt, dass ihre aufreizende Nonchalance im Umgang mit dem Todesfall Khaled I. von Strafvereitelung kaum zu unterscheiden ist. Das darf keiner, aber kann jeder Polizei passieren – passiert es jedoch der Polizei in der Pegida-Stadt Dresden, ist Misstrauen Bürgerpflicht.
"
http://www.berliner-zeitung.de/meinung/kommentar-zu-dresden-misstrauen-als-buergerpflicht,10808020,29579888.html
Das ist mehr als schlimm.
etc.
Peinliche Scheisse!
"Wenn ein junger toter Schwarzer auf der Straße liegt, ist das natürlich kein Grund, genauer hinzusehen – jedenfalls nicht für die Dresdner Polizei. Nur weil die Leiche blutüberströmt gefunden wurde, ist „Fremdverschulden“ eher auszuschließen, weshalb 30 Stunden lang auf Spurensicherung am Tatort mangels Tatorts verzichtet werden kann – jedenfalls nach Ansicht der Dresdner Polizei.
Auch wenn sich später in der Obduktion herausstellt, dass der 20-jährige Asylbewerber erstochen worden ist und dieses Verbrechen nicht von eigener Hand begangen hat, ist das kein Anlass zur Beunruhigung – jedenfalls nicht für die Dresdner Polizei, die beteuert: „Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.“ Wenn das so ist, dann ist jedem Mörder und jedem Totschläger dringend zu empfehlen, sich auf das Wissen und Gewissen der Dresdner Polizei zu verlassen und seine Verbrechen künftig in ihrem Tätigkeits-, genauer gesagt Untätigkeitsbereich zu begehen.
Alle Verdächtigungen, die jetzt gegenüber der Dresdner Polizei erhoben werden, hat sie sich selber zuzuschreiben. Sie hat dafür gesorgt, dass ihre aufreizende Nonchalance im Umgang mit dem Todesfall Khaled I. von Strafvereitelung kaum zu unterscheiden ist. Das darf keiner, aber kann jeder Polizei passieren – passiert es jedoch der Polizei in der Pegida-Stadt Dresden, ist Misstrauen Bürgerpflicht.
"
Das ist mehr als schlimm.