Hallo.
Kurze Übersicht zum folgenden Teil 2 der Plausibilitätskontrolle.
Teil 1 siehe hier:
Beitrag von Z. (Seite 14)Zu der ich am Schluss bei folgenden Betrachtungen (Bold) angelangt war:
(Im Text wurde der Fehler nächster Abschnitt---- statt 4. --- auf 5. verbessert)
4.1 kommen wir laaangsam zum Schluss!
Fallzeit 180 Sek. bei einem Seitenwind von 6,69 m/s, siehe NL-Report, macht (ohne Gleitvermögen, das sich zuletzt aus 5. ergeben wird und einigen anderen Variablen, wie zB. einen Impuls den das Bruchstück vorher in Flugrichtung hatte) schon mal eine Distanz zum 10.000 m hohen Abschussort von ganzen 1,2 km. Richtung Nord-Ost, s. Angabe Windrichtung NL-Report, wo Kamyanka liegt.
4.2 Wo also kriegen wir die restlichen 14.1 Km her (die zuletzt im vorigen Post angegebene Entfernung von 11.6 Km zum letzten FDR-Signal, war am Boden vermessen, die Entfernung zum Abschussort in 10 Tm Höhe beträgt jedoch ca. 15.3 Km). Bestimmt nicht durch eine Explosion von Schrapnellen. Also Segeln wir ein bisschen.... wir brauchen allerdings einen Winkel von ca. 49,3 Grad um dort hinzukommen.
4.3 Betrachten wir uns zu dem Zwecke die restlichen 14.1 Km, gleich mit mehreren optimal segelnden Trümmerteilen zurückzulegen, mal Morgen wies weitergehen könnte...
Kurz:
Zur Fallzeit ergaben sich aus einem zuvor gemittelten Gewicht/Trümmerteil von 105 Kg in Relation zu ca. 1,5 m² Fläche eines fallenden Fallschirmspringers..... (die in Betrachtung zusätzlich gemittelte 4 m² Fläche des Bruchstückes geht erst in folgender Rechnung zum Gleitverhalten des Bruchstücks ein)..... insgesamt
ca. 180 Sek Fallzeit.Somit kam es aus 10.000m Höhe, zu einer möglichen
Distanz zum Ort des Absprunges von ca. 1,2 Km , die sich diesen Falles aber nur aus der
Seiten-Windgeschwindigkeit von 6.69 m/s am 17.7 vor Ort ergab. Dies vorläufige
Ergebnis entsprach somit nur einer "Abdrift" durch Seitenwind. Nicht aber dem Verhalten durch ein hier im nächsten Teil 5. ausgeführten Gleitens auf Luftschichten des Trümmers, inkl. genannter Abdrift.
In Abschnitt 5. werden nun folgende Werte die sich aus Punkten 1 - 4.2 ergaben übernommen:A. Gewicht des gemittelten Trümmerteils 105 Kg.
B. Korrigierte Fläche des Trümmerteils 3,6 m² (4m² entsprach nur erster Abschätzung)
C. Neue mittlere Fallgeschwindigkeit die auf Basis des vorangehenden Punktes 2. der P-Kontrolle...
Z. schrieb:Die Durchschnittsgeschwindigkeit wäre in dem Falle 76,3 m/s = 275 Km/h
.. betrug und nun neu berechnet werden muss. Da zwar Gewicht, jedoch neue Luftwiederstands-Fläche und neu zu berechnender Gleitwinkel, eine neue Fallgeschwindigkeit ergeben werden.
D. Dem Gleitverhalten da sich anhand eines möglichen Gleitwinkles aus den hier als Beispiel aufgeführten Berechnungsgrundlagen ergibt-->
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gleitzahl&redirect=noE. Dem Seitenwind am 17.7 2014 Richtung Nord-Ost von 6.69 m/s.
D. Dem "ungefähren" Impuls - Richtung - Trümmerteil MH17, bei v 915 Km/h.
F. Zum Vergleich wird der Winkel des T-Teils, das aus 10.000 m Höhe bis zum Landeplatz ca.
15.31 Km zurücklegen musste, herangezogen und als
Z. schrieb:wir brauchen allerdings einen Winkel von ca. 49,3 Grad um dort hinzukommen.
... Falllinie Neigung 49.25 Grad eingehen.