bliebig schrieb:Ist der Verkauf von Frauen als Sex Sklaven mit der wörtlichen Auslegung des Korans gerechtfertigt?
Was den Verkauf anbetrifft, so lässt sich das nicht so wörtlich vom Quran ableiten, aber Vergewaltigung von weiblichen Sklaven wird dort durchaus legitimiert:
Den Gläubigen wird es ja wohl ergehen,
denjenigen, die in ihrem Gebet demütig sind,
und denjenigen, die sich von unbedachter Rede abwenden,
und denjenigen, die die (Zahlung der) Abgabe anwenden,
und denjenigen, die ihre Scham hüten,
außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln
(Sure 23 "al-Muminun", Verse 1-6)
Gewiß, vor der Strafe ihres Herrn (kann) sich niemand sicher glauben,
– und diejenigen, die ihre Scham hüten,
außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln
(Sure 70 "al-Maarig", Verse 28-30)
Dies ist schon mal eine glasklare Legitimierung zur Sklavenhaltung an sich.
Man beachte, dass Allah den Muslimen befiehlt, sich vom Sex fernzuhalten, außer mit ihren Ehegattinnen und Sklavinnen. Dieselben Rechte gab er auch Mohammed:
O Prophet, Wir haben dir (zu heiraten) erlaubt: deine Gattinnen, denen du ihren Lohn gegeben hast, das, was deine rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt von dem, was Allah dir als Beute zugeteilt hat, die Töchter deiner Onkel väterlicherseits und die Töchter deiner Tanten väterlicherseits, die Töchter deiner Onkel mütterlicherseits und die Töchter deiner Tanten mütterlicherseits, die mit dir ausgewandert sind; auch eine (jede) gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten (ohne Gegenforderung) schenkt und falls der Prophet sie heiraten will: Dies ist dir vorbehalten unter Ausschluß der (übrigen) Gläubigen – Wir wissen wohl, was Wir ihnen hinsichtlich ihrer Gattinnen und dessen, was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, verpflichtend gemacht haben –, damit für dich kein Grund zur Bedrängnis bestehe. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
(Sure 33 "al-Ahzab", Vers 50)
In den Hadithen wird Sex mit weiblichen Sklaven oft thematisiert, jedoch zu keinster Zeit verurteilt. Mohammeds einziger Einwand diesbzgl. war, dass er nichts von Geburtenkontrollen hielt.
Siehe dazu bspw. Sahih Muslim Band 8, Nr. 3371:
http://hadithcollection.com/sahihmuslim/136-Sahih%20Muslim%20Book%2008.%20Marriage/11334-sahih-muslim-book-008-hadith-number-3371.html (Archiv-Version vom 24.02.2014)Oder auch Sahih al-Bukhari Nr. 4138. Oder Sahih Muslim Nr. 3384. Die gleichen Aussagen.
Und als Mohammeds Anhänger mit ihm gemeinsam auf Raubzüge gingen und dabei verheiratete Frauen gefangennahmen, wollten sie von Allah wissen, ob er ihnen erlauben würde, Sex mit ihnen zu haben. Und nicht lange mussten sie auf Mohammeds "Eingebung" zu dem Thema warten:
Und (verboten sind euch) die ehrbaren Frauen (al-muhsanaat mina n-nisaa'), außer was ihr (an Ehefrauen als Sklavinnen) besitzt. (Dies ist) euch von Allah vorgeschrieben. .
(Sure 4 "an-Nisa", Vers 24)
Die Sachlage liegt also klar auf der Hand - Sex mit verheirateten Sklavinnen ist erlaubt, da ihre Ehe mit ihrer Gefangennahme ungültig wird. Dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war, ist jedoch stark zu bezweifeln, da kaum eine Frau freiwillig ins Bett mit ihren Entführern steigt - welche zudem, wie so oft damals, höchstwahrscheinlich auch noch ihre Ehemänner und andere Familienmitglieder getötet haben.
Somit ist daraus abzuleiten, dass der Quran nicht "nur" Sex mit Sklavinnen legitimiert, sondern auch deren Vergewaltigung. Zumal auch in keiner Sure auf die Meinung dieser Frauen auch die geringste Rücksicht genommen wird.
Und wenn die Muslime laut Quran schon so ziemlich alles mit ihren Sklavinnen tun und lassen können, dann liegt die logische Schlussfolgerung gar nicht mal so fern, dass sie diese auch verkaufen dürfen, wie ihnen lustig ist. Zumal laut Hadithen Mohammed selbst stets als bestes Beispiel voranging und seine Sklavinnen gegen andere eintauschte, nach denen es ihn mehr gelüstete, wie es bspw. aus Sahih al-Bukhari Band 8 Nr. 367 hervorgeht:
Wir eroberten Khaybar, nahmen Gefangene und die Beute wurde zusammengetragen. Dihya kam und sagte: "O Prophet Allahs. Gib mir ein Sklavenmädchen von den Gefangenen." Der Prophet erwiderte: "Geh und nimm dir eines." Er nahm Safijeh. Ein Mann kam zum Propheten und eröffnete diesem: "O Prophet Allahs! Du hast Safijeh dem Dihya gegeben dabei ist sie doch die Frau des Stammesoberhauptes, sie ist nur deiner würdig." Da sagte der Prophet: "Bringt die beiden her zu mir." Also kamen sie zu ihm und als der Prophet sie sah, sprach er zu Dihya: "Nimm dir irgendein anderes Sklavenmädchen aus der Beute aber nicht dieses."
Denke mal, das dürfte deine Frage beantworten
;)