@Fedaykin @CurtisNewton Auweia, ihr habt ja hier voll die Ahnung und wollt anderen Usern etwas erzählen???
Jeder Kaufmann lernt im ersten Jahr, dass eine Kreditbürgschaft ein eigener Kreditvertrag ist:
Was ist eine Kreditbürgschaft?
Eine Kreditbürgschaft ist eine selbständige Vertragsvereinbarung zwischen Kreditgeber und einer vom Kreditnehmer zu benennenden, dritten Person, dem Bürgen. Der Bürge haftet gemeinsam mit dem Kreditnehmer für die Rückzahlung des Kredites (§765 BGB) gegenüber dem Gläubiger (Kreditgeber). Der Kreditgeber hat somit zwei Schuldner, wobei der eigentliche Kreditnehmer in Abgrenzung zum Bürgen als Hauptschuldner bezeichnet.
Bürgschaft als eigener Kreditvertrag!
So gesehen ist die Bürgschaft ein eigener Kreditvertrag. Der Bürge haftet jedoch nicht für seine eigenen Schulden sondern für die Schulden des (Haupt-) Kreditnehmers. Daher sollte eine Kreditbürgschaft nie zu leichtfertig unterschrieben werden.
Ergo, stehen die mittel Zeitnah zur freien Verfügung, da nun Rückzahlungssicherheit besteht. Würde mich nicht wundern wenn es eine Deutsche Bank wäre und der Hauptkredit gleichzeitig unterschrieben wird.