@scanners<"er verbotsantrag gegen die NPD ist hinfällig .. schon vergessen? ">
NICHT wegen der Zitate, DIE sind nach wie vor verfassungsfeindlich einzuschätzen.
Das DU nach alldem was Du hier von Dir gibst noch glaubst man würde Dir hier Deine Lügen abkaufen, spricht nicht für Deine Urteilskraft.
Mehr Demokratie behauptest Du würde die NPD wollen?
Lassen wir sie weiter zu Wort kommen:
Begründung des Antrags auf Verbot der NPD wegen Verfassungswidrigkeit
Kapitel II
II.
Die NPD geht nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und zu beseitigen (1.). Bei der Umsetzung ihrer Ziele und Aktivitäten nimmt sie eine aktiv- kämpferische, aggressive Grundhaltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ein (2.).
Die folgenden Fakten basieren auf dem aktuellen Parteiprogramm von 1996, Äußerungen führender Funktionäre, Veröffentlichungen im Parteiorgan "Deutsche Stimme" und sonstigen NPD-Publikationen einschließlich derjenigen ihrer Landesverbände sowie den übrigen Parteiaktivitäten.
Diese mögen, wie z. B. das Parteiprogramm, für sich genommen noch "verhältnismäßig unbedeutend und nicht notwendig verfassungswidrig" (BVerfGE 2,1 ) erscheinen.
Jedenfalls in der Gesamtschau der Äußerungen und Aktivitäten der Partei zeigt sich ihr verfassungsfeindliches, auf Untergrabung und langfristig Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes Ziel.
An diesen Bestrebungen hat die Partei stets festgehalten und seit Amtsübernahme des Parteivorsitzes durch VOIGT zudem aggressive Handlungsanleitungen und Umsetzungsstrategien entwickelt.
1. Verfassungsfeindlichkeit der Ziele und Aktivitäten der NPD
Eine politische Partei darf nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfGE 2, 1 ) nur dann aus dem politischen Leben ausgeschaltet werden, wenn sie die obersten Grundsätze der freiheitlichen Demokratie ablehnt.
Diese Prinzipien sind laut BVerfG a.a.O. "mindestens" folgende:
* Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
* Volkssouveränität
* Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Gerichte, Verantwortlichkeit der Regierung
* Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
a. Angriffe der NPD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung insgesamt
Die politische Weltanschauung, die dem Programm der NPD und den Äußerungen ihrer Wortführer zugrunde liegt, widerspricht den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Unvereinbarkeit des konkret von der NPD vertretenen Staats- sowie Menschenbildes mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wurde bereits in einer Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen festgestellt, z. B. in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20. Mai 1983:
"... Die NPD bekämpft die übrigen Parteien in einer Weise, die deutlich darauf abzielt, sie aus dem politischen Leben auszuschalten. Sie macht sich dabei Methoden und Begriffe der NSDAP zu eigen. Hinzu kommt der Anspruch, allein die richtige Weltanschauung zu vertreten und die einzige Partei zu sein, die sich der bewusst auf Zerstörung des Volkes gerichteten Politik der 'System-', 'Lizenz-' oder 'Kartellparteien' entgegenstelle. Sie spricht damit im Grunde 'allen Parteien unabweisbar und unversöhnlich die Existenzberechtigung im Sinne einer gleichberechtigten und für die Dauer bestimmten Partnerschaft' ab. Damit bekämpft sie unmittelbar das Mehrheitsprinzip als eines der Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" (BVerwGE 83, 136 ff )
Nach der Ideologie der NPD wird das Menschenbild des Grundgesetzes ins Gegenteil verkehrt. Für die NPD resultiert die Würde des Einzelnen nicht aus dem freien Willen des individuellen Menschen, sondern sie ist von biologisch-genetischer Teilhabe an der "Volksgemeinschaft" abhängig. Dementsprechend ist das "Allgemeinwohl (Volkswohl)" stets und bedingungslos höher zu bewerten als das Wohl des Einzelnen. Folgerichtig ergeben sich daraus auch die ablehnenden Positionen gegenüber den einzelnen Bestandteilen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Da sich das "Volkswohl" nicht aus der Summe demokratischer Willensentscheidungen erschließe, sondern der Einzelne sich dem von der Staatsführung vertretenen "Volkswohl" unterzuordnen habe, lehnt die NPD freie Wahlen und repräsentative Demokratie ab. Souverän ist das Volk nach Ideologie der NPD nicht durch Teilhabe jedes Einzelnen an der staatlichen Macht, sondern umgekehrt sei der "Volkskörper" im Ganzen erst dann souverän, wenn er, vertreten durch die Führung, allein seinem ganzheitlichen Wohle verpflichtet sei und ohne konstitutionelle Bindung handeln könne. Diese von der NPD entwickelte "Theorie der Volkssouveränität" höhlt den vom Grundgesetz gemeinten Begriffsinhalt aus. Aus ihrer Definition von Volkssouveränität leitet die NPD auch die Forderungen ab, dass die Volksrasse den erforderlichen geographischen Raum zur Verfügung habe, dass sie freigehalten werde von genetischer Vermischung mit anderen Rassen, und dass sie die dazu erforderliche Macht in den Händen halte. Auf der Grundlage dieser Ideologie will die NPD einen "grundlegenden Systemwechsel" herbeiführen. Sie sieht sich damit als Partei der "neuen Ordnung" und als "sozialrevolutionäre Erneuerungsbewegung".
Die NPD kämpft gegen "das System", womit sie die freiheitliche Ordnung in Deutschland meint. Die NPD verwendet den Begriff teilweise ähnlich wie der Nationalsozialismus, der dieses Wort verächtlich für die Weimarer Republik benutzte. So warfen die Nationalsozialisten der Demokratie insbesondere die Kapitulation 1918, die "Weltdiffamierung des deutschen Volkes in der Kriegsschuldlüge" sowie die Förderung der Beleidigung und Verhöhnung des deutschen Volkes vor. Die NPD spricht davon, dass die "Politiker des Bonner Systems" ihre Institutionen und Handlungen den "strategischen Zielen der Kriegsgewinnler" untergeordnet hätten und für "Systempolitiker" das Volk nur noch "Mittel zum Zweck" sein. Die NPD verwendet auch von den Nationalsozialisten benutzte Begriffe wie "Systempolitiker", "Systempresse" und "Systemparteien". Sie agitiert insbesondere gegen die demokratischen Parteien, die sie als "Systemparteien" bzw. "Lizenzparteien" denunziert.
Die moderne freiheitliche und parlamentarische Regierungsform westlicher Prägung und die überragende Bedeutung der Menschenrechte sollen relativiert bzw. beseitigt werden; dabei propagiert sie die totalitäre Vorstellung des von ihr so bezeichneten "lebensrichtigen Menschenbildes".
Im einzelnen kann hierfür auf folgende Aussagen der NPD hingewiesen werden. So heißt es in dem aktuellen Parteiprogramm von 1996:
"Wir stehen mit einem lebensrichtigen Menschenbild gegen Fremdherrschaft und Fremdbestimmung, gegen Überfremdung, Ausbeutung und Unterdrückung, für deutsche Freiheit, für Freiheit der Völker, für eine soziale Neuordnung in Deutschland, die unserem Menschenbild entspricht."
Der NPD-Bundesvorsitzende VOIGT äußerte sich im Februar 2000 in der "Deutschen Stimme", S. 2 folgendermaßen:
"Die NPD ist der Garant dafür, das 'Übel" bei der Wurzel zu packen und mit Stumpf und Stiel auszureißen."
Deutlicher wurde ein hoher JN-Funktionär, als er im November 1999 eine "Demokratie in der bestehenden Form" als "überaltert und handlungsunfähig" ablehnte. Es sei nicht Aufgabe von NPD und JN, "sich durch dieses System nach oben zu mogeln" , sondern "diese Demokratie zu bekämpfen und zu beseitigen."
Auf einem Flugblatt des NPD-Landesverbandes Sachsen aus dem Jahr 1998 heißt es:
"Die Bonner 'Volksvertreter', die 'Krebsgeschwüre' am deutschen Volkskörper müssen abgewählt werden!"
In einem 1999 in dem Verlag "Deutsche Stimme" erschienenen Buch "Deutsche Bausteine - Grundlagen nationaler Politik" wird "das politische System der BRD" als "das Grundübel der deutschen Gegenwart" bezeichnet. Weiter heißt es dort:
"Kurzum, der Parlamentarismus ist für wahrhafte (National-)Demokraten völlig überflüssig geworden!"
Der Vorsitzende des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Hans Günter Eisenecker, erklärte laut "Zündstoff-Mitteilungsblatt des NPD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg" Nr. 1/2000, S. 2, dass nur die NPD in Deutschland dem inzwischen für alle sichtbaren "Fäulnisprozess des Bonner Systems" eine glaubwürdige Alternative entgegenstellen könne.
Er betont wörtlich:
"Wir wollen nicht bewahren, wir wollen dieses System überwinden, weil davon das Überleben unseres Volkes abhängt."
Die Redaktion der vom NPD/JN - Landesverband Baden-Württemberg herausgegebenen "Südwest - Stimme" bekannte in der Ausgabe Nr. 2/98, S. 3:
"Nicht Mitregieren wollen wir, keine Beteiligung an der Macht streben wir an, von Reformen reden wir schon gar nicht, sondern wir wollen die absolute Macht in Deutschland, um unsere Politik zum Wohle des deutschen Volkes zu verwirklichen und um das liberal-kapitalistische System durch unsere nationale, solidarische Volkswirtschaft zu ersetzen. Das, und nichts anderes, ist die deutsche Revolution."
In einer Publikation der NPD mit dem Titel "Klartext. Die Deutsche Stimme von Königstein", Nr. 3, August 1999, schrieb der Fraktionsvorsitzende im Stadtrat von Königstein (Sachsen):
"Das BRD-System ist am Ende, deshalb die Angst vor Andersdenkenden, siehe Gesinnungsjustiz, Lauschangriff, Beschneidung von Meinungsfreiheit, gleichgeschaltete Medien, (...) Die Bonner Republik ist längst zur hässlichen Karikatur auf einen deutschen Staat geworden. (...) Das System hat keine Fehler, das System ist der Fehler..."
b) Äußerungen gegen einzelne Merkmale der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
aa) Missachtung von Menschenrechten
Die NPD missachtet ausweislich ihres Programms und der Äußerungen ihrer Funktionäre in Parteipublikationen sowie öffentlichen Auftritten wesentliche Menschenrechte. Dies zeigt sich in ihrem völkischen Kollektivismus, in Antisemitismus sowie in einer rassistischen und fremdenfeindlichen Grundhaltung und richtet sich damit gegen die überragende Stellung der Grundrechte aus Art. 1, Art. 2 Abs. 1 sowie Art. 3 Abs. 1 GG:
Völkischer Kollektivismus
Sie propagiert einen völkischen Kollektivismus, welcher das "Primat des Individuums vor dem Staat" (vgl. BVerfGE 2, 1 ) aufheben soll und dem im GG angelegten Recht der Persönlichkeit auf freie Entfaltung keinen Raum lässt. Der aus einer solchen "Volksherrschaft" hervorgehenden staatlichen Gewalt weist die NPD eine nicht an die verfassungsmäßige Ordnung gebundene Position zu, die sich primär nur an den "Grundzielen des Volkes" zu orientieren habe.
Bereits in ihrem aktuellen Parteiprogramm aus dem Jahr 1996 bekennt sich die NPD zum völkischen Kollektivismus. So heißt es in Nummer 1dieses Programms:
"Volkstum und Kultur sind die Grundlagen für die Würde des Menschen."
Nach Nummer 3 des Parteiprogramms setzt "Volksherrschaft. die Volksgemeinschaft voraus." Der aus dieser "Volksherrschaft" hervorgehenden staatlichen Gewalt weist die NPD eine nicht an die verfassungsmäßige Ordnung gebundene Position zu, die sich primär vielmehr an den "Grundzielen des Volkes" zu orientieren habe. Mit dem Primat der "Volksgemeinschaft" verstößt die NPD gegen den Freiheitsgedanken des Art 2 Abs. 1 GG.
n seiner Rede auf dem von der Partei veranstalteten "Tag des Nationalen Widerstandes" am 27. Mai 2000 in Passau bekräftigte VOIGT das Bekenntnis der "Nationaldemokraten" zu einer "deutschen Solidargemeinschaft, die wir Volksgemeinschaft nennen" und sah die Partei als "grundsätzliche Alternative zum gegenwärtigen Parteienspektrum".
Im August 2000 fasste VOIGT das "Bekenntnis" der NPD zur "Volksgemeinschaft" nochmals zusammen. Danach sind für die Partei "Solidarprinzip, Volkssozialismus, gemeinsame ethnische und kulturelle Entwicklung und eine raumorientierte Volkswirtschaft (...) untrennbar mit dem Begriff der Volksgemeinschaft verbunden".
In einer Rede auf einer Schulungsveranstaltung der NPD 1999 erläuterte ein hoher JN-Funktionär, Volk sei ein biologischer Begriff und bedeute deshalb auch "Volksgemeinschaft". Dieser Gemeinschaft könne man nur blutsmäßig durch Geburt angehören. Das Individuum sei also "eingebunden in den Blutstrom", es könne sich diesen "nur blutsmäßig aneignen". Als Persönlichkeit wachse das Individuum "nur aus der Gemeinschaft heraus".
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Dieser Gemeinschaft könne man nur "blutsmäßig durch Geburt angehören"
DAS haben wir schon mal gehört. Ich zitiere aus der SS-Rassenkunde:
Du und die Blutsfrage
SS-Rassenkunde und Richtlinien zur Gattenwahl ist ein Auszug aus dem Buche Glauben und kämpften, das im Dritten Reich "für die SS-Männer aus den deutschen Volksgruppen des Südostens" herausgegeben wurde. Es ist kein langweiliges, schwer verständliches Wissenschaftswerk, sondern eine kurzverfaßte, klare Behandlung dieses Themas, das gerade in dieser Zeit des vom Weltjudentum systematisch geförderten Zerfalls jedem rassenbewußten Germanen angeht.
Gerhard Lauck,
Organisationsleiter der NSDAP/AO
September 1991(JdF 102)
Du und die Blutsfrage
.... Solange eine Rasse sein bleibt, wandert ihr Erbgut unverfälscht von einem Geschlecht zum anderen. Es ist daher notwendig, daß das Rassebewußtsein bei den Menschen derselben Rasse gehoben wird und die Gefahren richtig erkannt werden, die zu einer Vermischung, Um- und Entartung und damit zum Untergang der betreffenden Rasse führen.
In der Frage des "richtigen Blutes" scheinen sich SS - NSDAP/AO(1991) und NPD ja ziemlich einig zu sein.
Und sicherlich hat unser scanners DAZU auch seine Meinung....
Wir hören.
Das kybernetische Äquivalent von Logik ist Oszillation.
Ganz unten auf dem Grunde des Lebendigseins treffen wir auf die Metapher. (Gregory Bateson)