@TheDarnas TheDarnas schrieb:Das ist dir in der Tat entgangen, Deutschlandvertrag und 2+4-Vertrag bilden den Friedensvertrag. Steht zwar nicht drauf, aber was wichtiger ist, es steht drin. ;)
Es ist jedoch interessant, dass ein solcher bis heute noch nicht unterschrieben ist. Ist ein Souveränitätsvertrag ein Vertrag, den einer der Unterzeichneten jederzeit kündigen könnte?
Was meinst du dazu
@CurtisNewton ?
Wikipedia:
Die Annahme des Zwei-plus-Vier-Vertrages war Voraussetzung der Vier Mächte zu deren Zustimmung zur deutschen vollständigen[26] Souveränität,
da ein Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg nicht abgeschlossen wurde und auch seither „weder geplant ist noch Sinn machte“.
Es macht also weder Sinn noch Zweck, einen Friedensvertrag (nur das Wort: "Friedensvertrag) in ein derart wichtiges Dokument aufzunehmen?
Gut, auch Friedensverträge wurden gebrochen, wie man aus dem 2. WK schlussfolgern könnte.
[27] Denn ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung.
Diese kann auch durch einseitige Erklärungen,[28] gestufte Teilregelungen oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen.[29] Das bestehende Einverständnis findet sich im übertragenen Sinne in der Sprachregelung anstatt eines Friedensvertrages wieder; diese wurde auch getroffen, um „u. a. eventuell noch nicht erledigte[n] Reparationsforderungen einzelner Drittstaaten“[30] nicht nachkommen zu müssen. Es „hätte zwangsläufig alle früheren Kriegsgegner des Deutschen Reiches als potentielle Vertragspartner auf den Plan gerufen […]“,[30] woran aber „[w]eder die Vier Mächte noch die beiden deutschen Staaten […] ein Interesse [haben konnten]“.[30]
Das verstehe ich nicht so ganz - außer, dass die Reparationszahlungen für den 1. WK noch nicht bezahlt waren, und die Reparationszahlungen für den 2. WK addiert wurden und dadurch "gesichert" waren. So konnte man Deutschland in Ruhe lassen & schön (für sich) arbeiten lassen. Brav.
Diese Frage „kann materiell als erledigt betrachtet werden, nachdem bereits 1953 Polen und die Sowjetunion ihren Verzicht erklärt haben.“[27]
Russland hat auf was verzichtet - hört hört.
Bei der Londoner Schuldenkonferenz war festgelegt worden, dass alle Reparationsforderungen nach einem Friedensvertrag ausgehandelt würden.
Zudem war besonders für die Bundesrepublik der Begriff des Friedensvertrages seit dem Versailler Vertrag negativ besetzt und war nicht zuletzt auch angesichts der Zeit, die seit Ende des Zweiten Weltkriegs vergangen war – er sei „vielfach als ‚anachronistisch‘ empfunden“ worden[31] –, und der veränderten politischen Realität nicht angemessen
Und das verstehe ich jetzt gar nicht mehr. Was war der veränderten politischen Realität nicht angemessen?
Die Reparationszahlungen wurden nicht NACH einem Friedensvertrag ausgehandelt, sondern Deutschland hat gar keinen Friedensvertrag. Was heißt das denn? Reparationszahlungen bis in die Ewigkeit lt. Vertrag? Stets neu verhandelbar?
Wie sieht es mit einer Kündigungsklausel aus. Vlt. hast du eine Ahnung davon
@CurtisNewton Dass die Ukraine einen ähnlichen Staats-Vertrag nicht unterzeichnen würde, hätte sie eine anständige und keine Übergangsregierung, das ist wohl klar. Nur mit einer temporären Gruppe von "Nach-mir-die-Sintflut"-Mentalitäten lässt sich ein negativer Staatsvertrag (für das eigene Land) unterzeichnen.
Oder eben im Falle des Siegesverlustes, wie in Deutschland es geschah.