Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

385 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Petition, Hartz 4, Sanktionen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:07
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Natürlich ist es leichter, das aus einer komfortablen Position heraus zu fordern,
....es soll lediglich eine Gerechte Ausgangsposition herrschen und nicht wie bereits erwähnt von vornherein eine arbeitsrechtlich hächst bedenkliche. Dies würde auch einer immer weiteren Aufweichung des Arbeitsmarktes engegenwirken.


1x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:09
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich hätte gerne ein Beispiel einer Gesetzesänderung der letzten Jahre,
.....alleine schon die Agenda 2010 hat in umfänglichen Maßen den ganzen Arbeitsmarkt aufgeweicht und DU sucht nach Beispielen ^^


1x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:12
Zitat von waagewaage schrieb:h4
Damit geht die Verhandlunsposition zu Ungunsten des AN? Hm, in wie fern genau?
Zitat von tom.1sttom.1st schrieb:....es soll lediglich eine Gerechte Ausgangsposition herrschen und nicht wie bereits erwähnt von vornherein eine arbeitsrechtlich hächst bedenkliche.
Die sehe ich aber nicht.
Zitat von tom.1sttom.1st schrieb:.....alleine schon die Agenda 2010 hat in umfänglichen Maßen den ganzen Arbeitsmarkt aufgeweicht und DU sucht nach Beispielen ^^
Na, da gibt es Vor- und Nachteile. Ich wollte eben anhand eines Beispieles wissen ,warum die Nachteile überwiegen.


2x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:12
Zitat von dasewigedasewige schrieb:als staatsbürger dieses landes hast du die pflicht dich zu informieren! was ist daran schlecht einen anwalt zu beauftragen, du hast das recht prozesskostenhilfe zu beantragen.
Dann schaue Dir mal die Verhandlungen zum Thema ALG2 an die hierzulande geführt werden. Denke alleine daran ist ersichtlich das hier gewaltig was falsch läuft.

Aber im zuge dessen das ja hier alles so gerecht ist und man sich nur informieren braucht als Arbeitnehmer wollte ich noch darauf hinweisen das man momentan daran ist die Prozesskostenhilfe aufzuweichen um solche Leute "ruhig" zu stelln.


1x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:14
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Na, da gibt es Vor- und Nachteile. Ich wollte eben anhand eines Beispieles wissen ,warum die Nachteile überwiegen.
Jawohl ...die SPD als mittlwerweile Unternehmerpartei Nr 1 in Deuschland nach der FDP brachte dem deutschen Arbeitsmarkt ein Heer an billigen Arbeitskräften.


1x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:16
Zitat von tom.1sttom.1st schrieb:Dann schaue Dir mal die Verhandlungen zum Thema ALG2 an die hierzulande geführt werden. Denke alleine daran ist ersichtlich das hier gewaltig was falsch läuft.
Weil es mehr geworden sind? Oder worin siehst Du ein Indiz, dass etwas falsch läuft?
Zitat von tom.1sttom.1st schrieb:Jawohl ...die SPD als mittlwerweile Unternehmerpartei Nr 1 in Deuschland nach der FDP brachte dem deutschen Arbeitsmarkt ein Heer an billigen Arbeitskräften.
Ich bin wirklich an dem Thema interessiert, aber so etwas ist doch nur polemisch. Das bringt eine Diskussion nicht weiter.
Es ist ja auch in Ordnung, wenn Du kein Beispiel nennen kannst - ich kann es auch nicht. Daraus will ich Dir auch keinen Strick drehen, ich interessiere mich nur. Das ist alles.


1x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:18
@all

wie ich dich ganze misere sehe, jammert jeder hier in diesem land, sei er arbeitgeber,arbeitnehmer in lohn und brot oder der harzt4- empfänger, nur rum!

jeder sollte sich mal klar machen wo er lebt.

aber es soll nicht heißen das man was verbessern kann, denn das kann man immer, aber nicht hinstellen und jammern und dann erwarten, dass das mana vom himmel fällt und das direkt in den mund oder ist das selber kauen selbst noch zuviel?


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:19
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es ist ja auch in Ordnung, wenn Du kein Beispiel nennen kannst - ich kann es auch nicht. Daraus will ich Dir auch keinen Strick drehen, ich interessiere mich nur. Das ist alles.
....dazu Beispiele zu nennen wäre als würde ich Dir die Uhr erklären. Überflüssig weil ausgiebig bekannt.


2x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:22
Zitat von tom.1sttom.1st schrieb:....dazu Beispiele zu nennen wäre als würde ich Dir die Uhr erklären. Überflüssig weil ausgiebig bekannt.
Das ist eben ein Trugschluss. Oder es kann einer sein.

Manche halten es für selbstverständlich, dass es UFOs gibt, oder einen Gott. Die sagen auch, das ist selbstverständlich, das muss man nicht erklären.

Nur dann ist das eben keine Diskussion sondern ein Austausch von Glaubenssätzen oder Gemeinplätzen. Das kann man machen, es ist sicher eine nette Unterhaltung. Nur bringt das niemand weiter.


melden
def ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:26
Zitat von tom.1sttom.1st schrieb:....dazu Beispiele zu nennen wäre als würde ich Dir die Uhr erklären. Überflüssig weil ausgiebig bekannt.
Es scheint so, als ob gerade bei den Sanktionierten starke Unkenntniss über Uhrzeit und Kalender vorherrschen.

http://www.zeit.de/wirtschaft/2013-04/hartz-iv-sanktionen-zunahme
Die Zahl der Hartz-IV-Bezieher, die zu einem Termin im Jobcenter nicht erschienen, stieg um rund 106.000 auf 697.000 Fälle. Die Meldeversäumnisse machen rund 70 Prozent aller Sanktionsgründe aus. Die Strafen etwa wegen der Weigerung, eine Arbeit aufzunehmen oder eine Qualifizierung fortzusetzen, gingen um 3.000 auf 137.600 zurück.



melden
waage ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:32
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Damit geht die Verhandlunsposition zu Ungunsten des AN? Hm, in wie fern genau?
der druck arbeit anzunehmen hat enorm durch h4 zugenommen , siehe nur wie schnell z.b mittlerweile dein privatvermögen (evtl. angespartes für rente) futsch sein kann, bei h4 wirste darüber hinaus quasi nackig gemacht

h4 ist eine drohkulisse geworden, welche leider auch den an in seiner verhandlungspostion gesamtheitlich schwächt und der arbeitsmarkt dieses gebilde auch zur einseitigen vorteilsnahem unverhältnismäßig ausnutzt

die schmarotzer et al juckt dies ja sowiso nicht, aber alle anderen, welche wirlich bemüht und unverschuldet arbeitssuchend sind triffts gewaltig mit dieser regelung bzw. werden dadurch masiv unter druck gesetzt und in ihrer position geschwächt

dass der arbeitsmarkt diese "potential" auch für seinen vorteil entdeckt hat dürfte unstrittig sein und dies auch eiskalt nutzt


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:36
@waage
Du meinst, dass der potentielle Arbeitgeber aufgrund dieses Drucks, möglichst alles anzunehmen, den Arbeitnehmern besser seine Vorstellungen aufzwingen kann? Hm, das ist überlegenswert.

Auf der anderen Seite will ein AG oft auch zuverlässige und loyale Mitarbeiter. Und in der Regel weiß er, dass er diese nicht bekommt, wenn diese sich übervorteilt fühlen.

Aber ich verstehe, was Du meinst.


1x zitiertmelden
waage ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:39
@kleinundgrün

ja so meine ich es und sehe darin eine wesentliche gefahr

gepaart mit anderen maßnahmen/regelungen - die ausgeufert sind bzw. missbraucht wurden - fühle ich mich sogar bestätigt

nimm nur mal die verdrängung von stammarbeitskräften mittels zeitwerker noch mit rein .... in summe ist das ding einseitig aus dem ruder gelaufen bzw. vom markt missbraucht worden (siehe auch prekäre arbeitsverhältnisse/aufstocker usw.)

es gehört wieder etwas mehr fürs kräfte gleichgewicht gesorgt, sanktionen ja, aber erst dann wenn es wirklich auch erstrangig dem nutzen dient schmarotzer abzustrafen und nicht zu lasten der übrigen geht


1x zitiertmelden
waage ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:42
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Auf der anderen Seite will ein AG oft auch zuverlässige und loyale Mitarbeiter
der klein und mittelständler ist sich diese nachhaltigen nutzens sehr wohl bewußt, aber die schiene darüber steuert ja ihren laden nur mehr über personalkostentechn. kennzahlen und nachhaltigkeit ist dort eh kein thema mehr

leider sind durch diesen sog auch oftmals schon die kmu dazu gezwungen ähnlich zu verfahren"


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:42
@waage
Ich mache mal ein Beispiel zur Illustration:

Stell Dir vor, Dir gehört ein Frisörladen mit 5 Friseurstühlen.

Nun hast Du gerade 3 Angestellte, die verdienen 8 EUR die Stunde. Die freie Stelle willst Du auch besetzen und wendest Dich ans Arbeitsamt.
Denkst Du, Du wirst versuchen, demjenigen, der vom Amt geschickt wird, mit 5 EUR abzuspeisen? Obwohl du weißt, dass ihn das ziemlich bald unzufrieden machen wird und Du die Energie, die Du in seine Ausbildung und Einarbeitung gesteckt hast, wahrscheinlich umsonst war, weil er sich woanders bewerben wird?

Ich denke schon, dass es solche Fälle der Ausbeutung gibt, halte das aber eher für ein theoretisches Problem.
Zitat von waagewaage schrieb:es gehört wieder etwas mehr fürs kräfte gleichgewicht gesorgt, sanktionen ja, aber erst dann wenn es wirklich auch erstrangig dem nutzen dient schmarotzer abzustrafen und nicht zu lasten der übrigen geht
Wie willst Du diese "Schmarotzer" identifizieren?


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 11:52
@waage
Zum Punkt dieser Identifikation der "Schmarotzer":

Ich denke, hier liegt der Knackpunkt der Geschichte.
Um jemanden eine generelle Arbeitsverweigerung nachzuweisen, muss man das ja an irgend etwas fest machen. An irgendwelchen überprüfbaren und einheitlichen Kriterien.

Nun sind ja diejenigen, die nicht arbeiten wollen, weil es ihnen mit H4 gut genug geht und der Mehraufwand einer Arbeit sich nicht rechen würde, in der Regel nicht blöd. Sie versuchen in der Regel, wie Arbeitssuchende auszusehen.

Und falls wir uns einig sein sollten, dass diejenigen, die Arbeit suchen nicht in einen Topf mit denjenigen geworfen werden sollten, die das nicht tun, dann muss ich das ja irgend wie prüfen.

Hast Du einen Vorschlag, an welchen objektiv überprüfbaren Kriterien man das festmachen könnte?


1x zitiertmelden
waage ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 12:26
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Um jemanden eine generelle Arbeitsverweigerung nachzuweisen
hier bin ich ehrlich gesagt temp. "zweigeteilt" .... einerseits kocht bei mir auch die seele über wenn ich so typen wie arno dübel und co. sehe, anderseits schaltet dann doch wieder der verstand ein und denke mir, er bekommt eh nur ein existenzminimum und nicht wirklich tauschenswert so eine situation ..... ergo, bevor ich hier andere noch mit in "geiselhaft" -für solche subkulturen - nehme positioniere ich mich lieber anderweitig und stelle fest, es gibt ne ganz andere liga von schmarotzern, die tragen oftmals auch feine anzüge und schlagen ganz anders zu buche und die gilt es erstrangig anzuprangern, das thema arno dübel und co. kann man dann angehen

verwässert nur die wahre problematik

später mehr bzw. zum rest, akt. mittag :)


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 12:53
@waage
So kann man das natürlich machen. Man kann aufhören, Bedingungen an die Hilfe der Gesellschaft zu stellen.

Aber ob das gerechter ist, ist die Frage. Dann hast Du denjenigen, der mit seinem Lohn gerade einigermaßen über die Runden kommt und sieht, dass von den Abgaben, die er trotzdem bezahlt, Leute unterstützt werden, die diese Unterstützung nicht bräuchten oder nicht "verdient" haben, weil sie der Gesellschaft nichts zurück geben wollen.
Sobald ein Geben-und-Nehmen-Szenario ungleich aussieht, werden Menschen das auch als ungerecht empfinden.

Diese Problematik geht also durchaus in beide Richtungen. Und es ist schwer, einen möglichst gerechten Mittelweg zu finden.


1x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 13:18
Ich hätte nichts dagegen, wenn die Sanktionsparagraphen komplett abgeschafft würden. Das Problem sind aber weniger die Paragraphen, sondern die unsachgemäße Handhabe der Gesetze. Dazu reicht bereits ein Blick in die Rechtsfolgenbelehrung der Eingliederungsvereinbarung. Es wird dort angedroht, dass das Arbeitslosengeld komplett entfallen kann, bei wiederholten Regelverstößen. Ebenso wird der Verlust der Übernahme der Kosten der Krankenversicherung angedroht, die aber erhalten bleiben kann, wenn zusätzlich Sachleistungen beantragt werden. Desweiteren wird angedroht, dass zunächst vorhandenes Vermögen bzw. Einkommen eingesetzt werden muss, bevor diese Sachleistungen überhaupt bewilligt werden können. Das wäre nichts Besonderes, das sieht das Gesetz ja sowieso vor. Aber es gibt per Gesetz auch unantastbare Schonbeträge. Über diese setzt sich die Rechtsfolgenbelehrung komplett hinweg.

Hier der auszugsweise Originaltext der Rechtsfolgenbelehrung :
Führen die Leistungsminderungen dazu, dass gar kein Arbeitslosengeld II mehr gezahlt wird, werden auch keine Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt.

Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs können auf Antrag ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Diese sind grundsätzlich zu erbringen, wenn minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Beachten Sie aber, dass Sie vorrangig Ihr Einkommen und verwertbares Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einsetzen müssen. Bei einer Gewährung von Sachleistungen oder geldwerten Leistungen bleibt der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bestehen.
und weiter
Wenn Sie erstmals gegen die mit Ihnen vereinbarten Eingliederungsbemühungen verstoßen (siehe Nr. 2. Bemühungen des Kunden), wird das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld II um einen Betrag in Höhe von 30 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II gemindert.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei einem wiederholten Verstoß gegen die mit Ihnen vereinbarten Bemühungen das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld II um einen Betrag in Höhe von 60 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs gemindert wird. Bei weiteren wiederholten Pflichtverstößen entfällt Ihr Arbeitslosengeld II vollständig. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden dann in der Regel direkt an Ihren Vermieter oder einen sonstigen Empfangsberechtigten gezahlt.
Mit den Kosten der Unterkunft und Heizung haben die Jobcenter bzw. die Arbeitsagentur direkt gar nichts zu tun. Das regeln die Kommunen. Sanktionierbar ist, wenn überhaupt, nur der Regelsatz nach §20 SGB II. Sie können das Geld also lediglich verwalten, nicht aber streichen. Wenn man nach den Daten des Bundeshaushaltes geht, laufen die Gelder für ALG II (18,96 Mrd €) auch auf anderen Kanälen, als die Kosten der Unterkunft und Heizung (4,7 Mrd €). Siehe Daten des Bundeshaushaltes : http://www.bundeshaushalt-info.de/startseite/#/2013/soll/ausgaben/einzelplan/1112.html (Archiv-Version vom 18.11.2013)
Sowohl die Übernahme der Krankenkasse also auch die Mietkosten werden gegnüpft an die Auszahlung der Geldleistung des Regelsatzes. Allerdings wird das Gesetz hier, zu Ungunsten der Leistungsberechtigten ausgelegt, denn es ist lediglich von Leistung in §26 SGB II die Rede. Die Leistung des Jobcenters umfasst nach §4 aber mehr als nur Geldleistungen. Sämtliche Serviceleistungen bleiben ja auch im Sanktionsfall erhalten, andernfalls müsste das Jobcenter dem Kunden fristlos kündigen und das geht nicht, denn der Bedürftige bleibt weiterhin bedürftig.

Ein genaues Studium der Dienstanweisungen der Arbeitsagentur und ein Vergleich mit der Gesetzeslage lohnt sich : https://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html (Archiv-Version vom 07.12.2013)

Allerdings ist das nichts für schwache Nerven. Wie die mit dem Gesetz umgehen ist höchst zweifelhaft, um nicht zu sagen illegal. Und die Regierung tut nichts, weil es ein Instrument der Machtdemonstration ist und den Lobbyisten zugute kommt.


1x zitiertmelden