ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II
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Petition, Hartz 4, Sanktionen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II
27.11.2013 um 10:28@tom.1st
tschuldigungen, was kann ich dafür das arbeitnehmer nicht fähig sind ihre rechte wahr zunehmen.
tschuldigungen, was kann ich dafür das arbeitnehmer nicht fähig sind ihre rechte wahr zunehmen.
ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II
27.11.2013 um 10:30@dasewige
Schade das Du hier so viel mitschreibst aber scheinbar noch nicht mitbekommen hast das genau das ein großes Problem ist beim Thema ALG2 ist.
Ein paar Beiträge zurück hatten wir doch eben ein gutes Beispiel.
Schade das Du hier so viel mitschreibst aber scheinbar noch nicht mitbekommen hast das genau das ein großes Problem ist beim Thema ALG2 ist.
Ein paar Beiträge zurück hatten wir doch eben ein gutes Beispiel.
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27.11.2013 um 10:33tom.1st schrieb:ok ich sehe Du hast absolut keine Erfahrungen mit dem ganzen Thema.Woher beziehst Du Deine Erfahrungen? @dasewige hat da schon recht, Verhandlungen - zumindest wenn sie angemessen sind - führen nicht zu Sanktionen.
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27.11.2013 um 10:34@tom.1st
du hast ja die möglichkeit es zu unterbinden, das ich hier wage meine einstellung zum besten gebe.
aber wer seine pflichten erfüllt und seine rechte wahr nimmt, der braucht keine angst vor sanktionen haben bzw das man ihn unterbuttert.
du hast ja die möglichkeit es zu unterbinden, das ich hier wage meine einstellung zum besten gebe.
aber wer seine pflichten erfüllt und seine rechte wahr nimmt, der braucht keine angst vor sanktionen haben bzw das man ihn unterbuttert.
ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II
27.11.2013 um 10:35@dasewige
dasewige schrieb: was kann ich dafür das arbeitnehmer nicht fähig sind ihre rechte wahr zunehmennicht fähig, oder oftmals auch nicht in die lage versetzt werden ihre "rechte", auf augenhöhe, wahrzunehmen bzw. ihre berechtigten forderungen auch durchzubekommen?
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27.11.2013 um 10:38@dasewige
@kleinundgrün
...ok nochmal.
Du bekommst einen Jobvorschlag in einem ZA Unternhemen , gehst zu Vorstellungsgespräch und fängst dann an über Gehalt zu verhandeln.
Wenige Tage später gibt das Unternehmen Rückmeldung an den Jobcenter ob Du den Termin wahrgenommen und was dabei zustande kamm.
In dieser Rückmeldung steht dann das es aufgrund Deiner Gehaltsforderung zu keiner Einstellung kamm. Für das JC ist dies gleich einer Vereitelung der Arbeitsaufnahme.
3 Tage später Anhörung zu einer Sanktion im Briefkasten...............
@kleinundgrün
...ok nochmal.
Du bekommst einen Jobvorschlag in einem ZA Unternhemen , gehst zu Vorstellungsgespräch und fängst dann an über Gehalt zu verhandeln.
Wenige Tage später gibt das Unternehmen Rückmeldung an den Jobcenter ob Du den Termin wahrgenommen und was dabei zustande kamm.
In dieser Rückmeldung steht dann das es aufgrund Deiner Gehaltsforderung zu keiner Einstellung kamm. Für das JC ist dies gleich einer Vereitelung der Arbeitsaufnahme.
3 Tage später Anhörung zu einer Sanktion im Briefkasten...............
ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II
27.11.2013 um 10:41tom.1st schrieb:In dieser Rückmeldung steht dann das es aufgrund Deiner Gehaltsforderung zu keiner Einstellung kamm. Für das JC ist dies gleich einer Vereitelung der Arbeitsaufnahme.Ich verstehe, was Du meinst. Ich hatte da eine andere Vorstellung einer Situation im Kopf. Ich dachte da an Bedingungen, die gesetzlichen Vorgaben (zu lange Arbeitszeit, Arbeitssicherheit, Lohn unter Tariflohn etc.) widersprechen.
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27.11.2013 um 10:42@waage
seien wir doch ehrlich, bei vielen hat sich die mär im hirn festgesetzt, das sie wie sklaven alles als amtsgegebn hinzunehmen haben.
aber dafür kann ein selbstbewußter arbeitnehmer nichts.
darüber aber zu jammern und sich hinstellen und zu sagen, die bösen menschen wollen mich fertig machen und ich habe keine möglichkeiten, das geht.
nur nicht auf den hosenboten zusetzen und sich zu informieren, welches eine pflicht jeden staatsbürger ist, um gottes willen, das ist menschenunwürdig.
seien wir doch ehrlich, bei vielen hat sich die mär im hirn festgesetzt, das sie wie sklaven alles als amtsgegebn hinzunehmen haben.
aber dafür kann ein selbstbewußter arbeitnehmer nichts.
darüber aber zu jammern und sich hinstellen und zu sagen, die bösen menschen wollen mich fertig machen und ich habe keine möglichkeiten, das geht.
nur nicht auf den hosenboten zusetzen und sich zu informieren, welches eine pflicht jeden staatsbürger ist, um gottes willen, das ist menschenunwürdig.
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27.11.2013 um 10:43@tom.1st
Es gibt erst keine Gehaltsdiskussion, da ZA Firmen an einen Mindestlohn gebunden sind und weiteres wird über Qualifikation und Einsatztätigkeit geregelt
Es gibt erst keine Gehaltsdiskussion, da ZA Firmen an einen Mindestlohn gebunden sind und weiteres wird über Qualifikation und Einsatztätigkeit geregelt
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27.11.2013 um 10:46@_Themis_
was soll mich daran hindern, 10,20,30 oder 50cent die std mehr zuverlangen oder in anderen bereichen konditionen auszuhandeln?
was soll mich daran hindern, 10,20,30 oder 50cent die std mehr zuverlangen oder in anderen bereichen konditionen auszuhandeln?
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27.11.2013 um 10:52dasewige schrieb:seien wir doch ehrlich, bei vielen hat sich die mär im hirn festgesetzt, das sie wie sklaven alles als amtsgegebn hinzunehmen haben.Da hast Du absolut Unrecht. Um Deine Angesprochenen Rechte als ALG2 Empfänger durchzusetzten bedarf es schon einiges an Aufwand mehr sowie nen guten Anwalt. Alles andere ist Phantasie......
aber dafür kann ein selbstbewußter arbeitnehmer nichts.
Wenn Du noch nicht allzu alt bist ( was ich jetzt mal annehme ) dann hast Du gute Chance mit dem ganzen noch selbst Erfahrung zu machen .
Ich wünsche Dir schon jetzt viel Spass bei der Durchsetzung Deiner "Arbeitnehmerrechte" .
Aufgrund Deines Rechtsempfindens als Arbeitnehmer ( Was ja auch voll i.O. ist ) hättest Du im ALG2 sehr große Probleme..
ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II
27.11.2013 um 10:52@dasewige
Niemand hindert dich aber es hindert dem ZA Unternehmen auch niemand daran, dir einfach den festgelegten Mindestlohn anzubieten. Solltest du dann aufgrund des angebotenen Mindestlohnes ablehnen, so ist natürlich eine Sanktion nötig.
Niemand hindert dich aber es hindert dem ZA Unternehmen auch niemand daran, dir einfach den festgelegten Mindestlohn anzubieten. Solltest du dann aufgrund des angebotenen Mindestlohnes ablehnen, so ist natürlich eine Sanktion nötig.
ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II
27.11.2013 um 10:56@dasewige
die gesetzeslage hat sich leider in den letzten jahren immer mehr dahingehend verschlechtert, dass die verhandlungsposition sehr zu ungunsten des arbeitnehmers geht
daher kann ich deine einschätzung hierzu pauschal keineswegs teilen
vogel friss oder stirb ist oftmals die devise .... hier muss endlich der staat auch seinen beitrag leisten um diese "machtverhältnisse" wieder gerade zu ziehen
die gesetzeslage hat sich leider in den letzten jahren immer mehr dahingehend verschlechtert, dass die verhandlungsposition sehr zu ungunsten des arbeitnehmers geht
daher kann ich deine einschätzung hierzu pauschal keineswegs teilen
vogel friss oder stirb ist oftmals die devise .... hier muss endlich der staat auch seinen beitrag leisten um diese "machtverhältnisse" wieder gerade zu ziehen
ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II
27.11.2013 um 11:03waage schrieb:hier muss endlich der staat auch seinen beitrag leisten um diese "machtverhältnisse" wieder gerade zu ziehenAber es gibt doch eine Menge Möglichkeiten. Rechtsberatung ist für jemanden ohne Einkommen kostenfrei. Die Gerichte urteilen (gefühlt) recht arbeitnehmerfreundlich. Gewerkschaften und Verbände bieten Hilfen an.
Mir ist klar, dass man in einer solchen Situation mit allem überfordert ist, weil der Berg vor einem immer größer zu werden scheint.
Dennoch kann die Gesellschaft doch erwarten, dass man sich in einer solchen Situation besonders engagiert und auch Erwartungen einschränkt.
@tom.1st
Natürlich ist es leichter, das aus einer komfortablen Position heraus zu fordern, aber wenn man das mal unbelastet betrachtet, siehst Du keine besondere Pflicht eines Arbeitslosen, diesen Zustand möglichst effizient zu ändern?
ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II
27.11.2013 um 11:03waage schrieb:die gesetzeslage hat sich leider in den letzten jahren immer mehr dahingehend verschlechtert, dass die verhandlungsposition sehr zu ungunsten des arbeitnehmers gehtHast Du da ein Beispiel?
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27.11.2013 um 11:04ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II
27.11.2013 um 11:05@tom.1st
@_Themis_
@waage
aber selbstverständlich ist, wenn ich forderungen stelle, habe ich auch die pflicht dem arbeitgeber was anzubieten.
das habe ich leider hier vergessen zu sagen weil es für mich eine selbstverstänlichkeit ist.
tom.1st schrieb:Da hast Du absolut Unrecht. Um Deine Angesprochenen Rechte als ALG2 Empfänger durchzusetzten bedarf es schon einiges an Aufwand mehr sowie nen guten Anwalt. Alles andere ist Phantasie.....als staatsbürger dieses landes hast du die pflicht dich zu informieren! was ist daran schlecht einen anwalt zu beauftragen, du hast das recht prozesskostenhilfe zu beantragen.
tom.1st schrieb:Wenn Du noch nicht allzu alt bist ( was ich jetzt mal annehme ) dann hast Du gute Chance mit dem ganzen noch selbst Erfahrung zu machen .ich bin 57 und ich war vor jahr und tag auch mal hartz4 empfängerin.
Ich wünsche Dir schon jetzt viel Spass bei der Durchsetzung Deiner "Arbeitnehmerrechte" .
tom.1st schrieb:Aufgrund Deines Rechtsempfindens als Arbeitnehmer ( Was ja auch voll i.O. ist ) hättest Du im ALG2 sehr große Probleme..null,null probleme gehabt.
@_Themis_
_Themis_ schrieb:Niemand hindert dich aber es hindert dem ZA Unternehmen auch niemand daran, dir einfach den festgelegten Mindestlohn anzubieten. Solltest du dann aufgrund des angebotenen Mindestlohnes ablehnen, so ist natürlich eine Sanktion nötig.das zauberwort, ist vernüftige forderungen stellen und nicht ins abenteuerland gehen.
@waage
waage schrieb:vogel friss oder stirb ist oftmals die deviseleider ja, ist aber auch nur möglich, weil der vogel nur einen beschränkten horizont hat.
aber selbstverständlich ist, wenn ich forderungen stelle, habe ich auch die pflicht dem arbeitgeber was anzubieten.
das habe ich leider hier vergessen zu sagen weil es für mich eine selbstverstänlichkeit ist.
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27.11.2013 um 11:06tom.1st schrieb:...nicht Dein ernst oder ???Bitte?
Ich hätte gerne ein Beispiel einer Gesetzesänderung der letzten Jahre, die auf ein konkretes Beispiel bezogen eine absolute Verschlechterung darstellt. Was ist daran verwunderlich?