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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

385 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Petition, Hartz 4, Sanktionen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 09:41
@Noumenon
@abschied
Zitat von abschiedabschied schrieb:Es ist uns gänzlich die Freiheit abhanden gekommen, dass sich zuerst ein Unternehmen bei uns vorstellt und wir es nach seinen Qualifikationen fragen.
Euch sagt aber schon der Begriff ,,Jobangebot" etwas?
Oder ,,Jobmesse"?

Man suche im Internet, man gucke in die Zeitungen, man schaue Fernsehen, gehe durch die Stadt und sehe sich Schilder an Läden oder Plakate an den Wänden an, man besuche die Veranstaltung an seiner Schule oder Uni - es gibt haufenweise Medien und Orte, wo sich Unternehmen vorstellen.

Und erklären, wer sie sind, was sie so machen, was für Tätigkeiten sie anbieten, welchen Lohn, was für Qualifikationen man als potenzieller Mitarbeiter haben muss.


Und bei JEDEM Vorstellungsgespräch, das ich bisher hatte, gab es ein wenig darüber zu hören, was das Unternehmen so macht, wie die Arbeit aussieht und ich wurde gefragt:,,Möchten Sie denn noch etwas wissen?"


Also ich weiss ehrlich gesagt nicht, was genau ihr nun eigentlich wollt? Sollen die Jobangebote direkt auf dem Frühstückstisch liegen oder wie sieht das aus? :D


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 09:43
@pokpok

Nein, aber für 5 Euro wenn ich in der gleichen Lage als Schüler oder Student wäre. Denn 2,50 DM damals sind heute ca. 5 Euro da ich auch schon ein paar Jahre auf dem Buckel habe


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 09:45
@_Themis_
Okay aber jemand der eine Familie zu ernähren hat soll dann für 5€ arbeiten gehen?


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 09:46
@pokpok
der arbeitgeber der nur 2,50€ die std zahlen will bekommt auch nur für 2,50€ leistung.


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27.11.2013 um 09:47
@_Themis_
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Meine Maxime ist mein Leben selbst zu bestreiten. Wenn es möglich ist und sich vermeiden lässt, dann will ich anderen nicht auf der Tasche liegen, sondern verdiene selbst mein Geld zum Leben.
Ich war früher für 5 Mark nebenbei arbeiten und ich war mir nicht zu fein, denn ich wollte Dinge, die mir meine Eltern leider nicht geben konnten. Ich wollte etwas, also tat ich auch etwas dafür. Und statt mir großen Forderungen um mich zu werfen und große Töne zu spucken, habe ich einfach getan was getan werden musste: Ich habe malocht. Hart malocht.
Naja, das ist ja schön, wenn du die Einstellung hast:,,Ich will arbeiten, wenn ich arbeiten kann!"

Ich persönlich möchte auch nicht einfach rumsitzen und nichts tun. Das passt nicht zu meiner Persönlichkeit.

Ich sage aber ganz klar: Für meine Schulbildung, für meine Ausbildung und für meinen Lebensstandard (wohlgemerkt: ich führe KEIN so genanntes ,,Luxusleben") setze ich ein klares Minimum an Lohn.

,,Das bin ich mir und das ist mir meine Arbeitskraft, meine Zeit, mein Aufwand MINDESTENS wert!"

Wenn ich arbeite, mache ich gute Arbeit, ich wende dafür Zeit auf, Aufmerksamkeit, Kreativität, Freundlichkeit etc., ich tue sehr viel dafür.

Und dementsprechend will ich auch einen Mindestlohn haben.


Unter diesem arbeite ich nicht.


Das hat in keinster Weise was mit ,,große Ansprüche" zu tun, sondern mit Selbstachtung und Selbstwertgefühl.


,,Arbeit um jeden Preis" oder ,,Hauptsache Arbeit" - nein, nicht mit mir. Ich arbeite nicht um jeden Preis. Aber ich bin bereit, viel zu arbeiten, auch viele, verschiedene Tätigkeiten, zu einem angemessenen Lohn.


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27.11.2013 um 09:48
@dasewige
Zitat von dasewigedasewige schrieb:der arbeitgeber der nur 2,50€ die std zahlen will bekommt auch nur für 2,50€ leistung.
Loooool wo lebst du denn? *wechschmeiß* :D


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 09:50
@pokpok

in der realität!


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27.11.2013 um 09:51
@dasewige
Und das ist die einzig richtige und wahre. Hab schon verstanden. :D


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27.11.2013 um 09:53
@dasewige

Na und das ist doch eigentlich fürchterliches Lohndumping!

Für mich fällt sowas unter ,,extreme Ausbeutung und Erniedrigung".
Das Schlimme: Tatsächlich finden sich Leute, die für so einen Betrag, der nicht einmal den Namen ,,Gehalt" verdient, arbeiten.

Nur deshalb funktioniert das, weil es die Wirtschaft und die Anhänger des entfesselten Kapitalismus geschafft haben, uns auf die Denkweise zu konditionieren:,,Wir können ja froh sein, dass wir Arbeit haben...".

Unternehmen aber geht es nur um Gewinnmaximierung - die setzen selten von sich aus die Löhne hoch, höchstens dann, wenn es zu ihrer Philosophie gehört oder für die Manageretagen.

Um möglichst viel Profit rauszuschlagen drücken sie lieber die Löhne und von sich aus würden die meisten, größeren Unternehmen wohl auch am liebsten 0€ Lohn zahlen, abgesehen natürlich an die Führungsetagen.


Es ist notwendig, dass viel, viel mehr Menschen wieder bewusst wird:,,Okay, ich brauche Arbeit. Aber der Arbeitgeber braucht AUCH MEINE Arbeitskraft!"

Eigentlich sollte es ein Geben und Nehmen sein - derzeit aber können, aufgrund der eingebildeten Schwäche der Arbeitnehmer, die Arbeitgeber machen, was sie wollen.


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27.11.2013 um 09:55
Na wenigstens einer der den Durchblick hat. Thx @Kc


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27.11.2013 um 09:57
Ich lache zur Zeit regelmäßig über Leute aus meiner Umgebung die das System mit den Sanktionen ja so toll fanden weil ja alle faul sind usw......

Genau diese Leute sind jetzt hier bei uns in der Umgebung aufgrund einer Betriebsschließung in recht großem Umfang betroffen und kommen damit am wenigsten zurecht.

Jetzt lache ich immer regelmäßig.....auch heute bereits wieder mehrfach und für die nächste Zeit wird das wohl auch so bleiben.

Ja ich lache und deute mit dem Finger auf genau diese Leute denen sowas ja nie passiert........


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 10:00
@Kc

ich habe nur gesagt, wer 2,50 zahlt bekommt auch nur leistungen für 2,50.
alles andere ist eine interpretation der leser und damit habe ich nichts zu tun.


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27.11.2013 um 10:06
Zitat von dasewigedasewige schrieb:nimmt man diesen in vernüftiger weise war und sollte es dann zur einer einstellung kommen, verhandelt man mit dem zukünftigen arbeitgeber die konditionen des arbeitsverhältnis aus.
Ganz lautes LOL.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 10:07
Zitat von NoumenonNoumenon schrieb:Mir persönlich wird jedenfalls schlecht, ganz schlecht, wenn ich - zur Zeit in der Bewerbungsphase - bspw. meinen (beruflichen) Lebenslauf mit den ganzen tollen Musterbewerbungen im Netz und den Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt vergleiche. Keine Lücken dürfen drin sein, möglichst ständig irgendwelche Praktika, Nebenjobs, Auslandsaufenthalte, Zusatzqualifikationen, ausgezeichnete Sprachkenntnisse...
Das ist falsch. Lücken dürfen schon vorhanden sein, sie sollten nur erklärt werden können.
Versetze Dich doch mal in die Position Deines zukünftigen Arbeitgebers. Er möchte eine bestimmte Stelle besetzen und möchte dafür einen geeigneten Mitarbeiter. Nun muss er anhand sehr weniger Informationen eine Prognose dahingehend abgeben, wie fleißig der Mitarbeiter sein wird, wie belastbar, wie loyal, wie kompetent, je nach Anforderung der Stelle.
Für Dich bedeutet das: Versetze Dich an die Stelle Deines Gegenüber. Warum sollte er Dich einstellen? Was hast Du, was Deine Mitbewerber nicht haben?

Zum Thema Sanktionen:
Du lebst in einer Gesellschaft, die durch ein Geben und Nehmen zwischen den einzelnen Teilen dieser Gesellschaft bestimmt ist. Wenn einer kein eigenes Einkommen hat, helfen diejenigen, die Geld übrig haben. Aber diejenigen können dann auch erwarten, dass diese Hilfe nicht einseitig ist, sondern dass derjenige, dem Hilfe geleistet wird, sich anstrengt, diese Hilfe möglichst schnell nicht mehr zu brauchen.

Wenn du einem Freund 100 EUR leihst, weil er gerade in einer Klemme ist, dann erwartest Du auch, dass er sich bemüht, Dir die 100 EUR zurück zu zahlen. Und wenn Du siehst, dass er sich nicht mal anstrengt, dann wirst Du Dich ärgern und Ihm "Sanktionen" auferlegen. Indem Du ihm Deine Enttäuschung mitteilst, ihn anrufst, ihn vielleicht irgendwann meidest.


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27.11.2013 um 10:08
Ich würde eine gegen Petition zur Verschärfung unterzeichnen.


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27.11.2013 um 10:09
@tom.1st
wie lol?

also ich habe mich nie mit den angeboten meiner arbeitgeber zufrieden gegeben und habe verhandelt, wenn gewisse forderungen nicht erfüllt worden sind, hatte der arbeitgeber pech gehabt, meine arbeitskraft hat er nicht bekommen.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 10:15
@dasewige


sobald Du anfängst auf ein vom Jobcenter vermitteltes Stellenangebot zu verhandeln wird es dadurch zu 99,9 % zu keiner Einstellung kommen und Du hast aufgrund Deines Verhaltens eine Arbeitsaufnahme vereitelt >> Sanktion.

Und jetzt erzähle mir nur nichts anderes weil genau das wird dann vom AG ans Jobcenter zurückgemeldet und Du bist dann der Klaus und nichts anderes.

Beim Thema ALG2geht es zumeist mittlerweile zu oft um irgendwelche ZA Stellen und sonstige für die es keine verhandelbaren Lohnrahmen o.ä. gibt.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 10:17
@tom.1st
Zitat von tom.1sttom.1st schrieb:sobald Du anfängst auf ein vom Jobcenter vermitteltes Stellenangebot zu verhandeln wird es dadurch zu 99,9 % zu keiner Einstellung kommen und Du hast aufgrund Deines Verhaltens eine Arbeitsaufnahme vereitelt >> Sanktion.
in welchem § wird dir als hartz4- empfänger, das recht auf arbeitsbedingungsverhandlungen abgesprochen?


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27.11.2013 um 10:22
Zitat von dasewigedasewige schrieb:in welchem § wird dir als hartz4- empfänger, das recht auf arbeitsbedingungsverhandlungen abgesprochen?
.....Genau eben hast Du die Unrechtmäßigkeit der Sanktionierungen bestätigt.


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27.11.2013 um 10:25
@tom.1st
habe ich in keinster weise. arbeitsbedingungsverhandlungen bedeutet nicht das man irgendwelche fantasyforderungen aufstellt, sondern vernüftige der arbeit angepasste forderungen.
aber es bedeutet auch nicht das man einen arbeitsvertrag ungelesen und kommentarlos unterschreibt.
dieses kann man von niemanden verlangen. das sichtwort ist vertragsfreiheit.


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