Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

385 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Petition, Hartz 4, Sanktionen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 22:19
Zitat von abschiedabschied schrieb:Unsere Nachbarn sind sich am beschweren, weil sie damit nicht konkurrieren können
Wir exportieren keine Dienstleistungen und vor allem dort befindet sich der Niedriglohnsektor. Die Exportwirtschaft zahlt weitesgehend gute Löhne. Und auch unser Durchschnittslohn gehört zur Spitzenklasse http://epp.eurostat.ec.europa.eu/statistics_explained/index.php?title=File:Earnings_in_the_business_economy_(average_gross_annual_earnings_of_full-time_employees),_2008-2010_(1)_(EUR)-de.png&filetimestamp=20130722092905


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

27.11.2013 um 22:51
@_Themis_

Werkverträge machen aber nicht einen besonders großzügigen Anschein. Und das mit dem Durschnittslohn ist hoffentlich ein ganz ganz schlechter Witz von dir.

Im Durchschnitt verdient ein Obdachloser auch recht anständig. Er kommt auf 5 Millionen Euro gemessen an einem Manager. Da braucht sich der Obdachlose gar nicht zu beschweren, dass er im "Durschnitt" so viel verdient. :D Ohweiohwei!


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 02:26
@def
1. Ist mir völlig Ritze wo du wie eskalierst... halt dich bloß nicht zurück.

2. Ist mir das durchaus klar... wird ja auch mehrfach erwähnt.

3. Differenziert man da etwa? Weder im Threadtitel noch im Eröffnungspost machst du das. Darkorb tut das auch nicht... grundsätzlich hetzt hier jeder pauschal gegen "das System" *gruselgrusel* und ich soll jetzt differenzieren? *facepalm*
Wo genau sollte ich deiner Meinung nach denn differenzieren? Zwischen der Rechtsprechung in Deutschland, Pakistan und Absurdistan? Die Forderung ist doch unmissverständlich und eindeutig: Ersatzlose Streichung der §§ 31, 32 SGB II.

Was DarkOrb angeht... Seine ursprüngliche Aussage war:

"Ja, einen Hartz4 Empfänger kann man das Existenzminimum 100% kürzen so dass der Obdachlos werden und verhungern könnte."

Diese Aussage ist grundsätzlich völlig richtig, so wie etwa die profane Aussage, dass ein Vermieter den Mieter kündigen kann. Das hängt natürlich immer von gewissen Bedingungen/Umständen ab - hier etwa, dass eine wiederholte Pflichtverletzung des Leistungsberechtigten vorliegt, dass der Leistungsberechtigte nicht unter 25 J. ist, etc. pp.
Aber hey, ich bin mal nicht so: [...]
Soweit ich das beim Überfliegen sehen konnte, waren hier Minderjährige im Spiel. Da sagt der Gesetzgeber: Das Wohl des Kindes ist mit zu berücksichtigen...

"Eine ausdrückliche und fehlerfreie Ermessensentscheidung über die Leistungsgewährung nach Satz 6 ist im Interesse einer effektiven Sicherung des physischen Existenzminimums insbesondere dann Rechtmäßigkeitsvoraussetzung von Sanktionsentscheidungen, wenn in der Bedarfsgemeinschaft minderjährige Kinder leben..."

Bzw. ist es zumindest so, dass:

"Unterlässt es der Grundsicherungsträger in diesen Konstellationen von Amts wegen eine Ermessensentscheidung über die Gewährung der Leistungen ... zu treffen, sind die ergangenen Sanktionsbescheide wegen Ermessensausfalls rechtswidrig...

Ich bin zwar kein Jurist, aber so wie ich das sehe, lag hier ein 'Formfehler' vor:
Wikipedia: Ermessen#Ermessensausfall

Wenn ich das richtig deute, hat hier das JC also einen Ermessensspielraum, den sie nutzen kann oder auch nicht. In jedem Fall hätte kenntlich gemacht werden müssen, dass es sich um eine Entscheidung nach Ermessen handelt:

"Entscheidend ist jedoch, dass die Behörde in der Ermessensentscheidung für den Adressaten deutlich macht, dass sie ihr Ermessen erkannt hat, also nicht von einer gebundenen Entscheidung ausgegangen ist." (Wiki, a.a.O.)

Das hat sie nicht getan, damit einen Formfehler begangen und die Sanktionierung war (formal) unrechtmäßig.
------------------------------------------------------------------------------------------
@dasewige
§31a abs 3 sgb2, dieser pasus wird wohl, von den befürwortern der petition,gerne unter den tisch fallen lassen.
Naja, wenigstens hier gut mitgedacht. Ich würde das eigtl. ebenfalls dahingehend interpretieren, dass weiterhin Miete gezahlt werden muss - allerdings dann direkt an den Vermieter. Dem Gesetze nach muss auch niemand komplett verhungern und erhält auf Antrag "Lebensmittelgutscheine". Wie das mit den Beiträgen zur GKV ist, weiß ich jetzt allerdings nicht.

Wo ich auch gerade noch einmal recherchiere...
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/obdachlosigkeit-durch-hartz-iv-sanktionen-900204.php

Das scheint den obigen, von 'def' zitierten Urteilen zu widersprechen, die allerdings auch schon etwas älter sind. Möglich, dass sich da die Rechtsprechung mittlerweile wieder etwas geändert hat, was die KdV für U25-jährige ALGII-Empfänger angeht. D.h. U25-Jährigen kann die Finanzierung der KdV gestrichen werden, über 25-Jährigen nicht. Bin nun aber kein Experte in puncto ALG II und die Recherche im Netz gestaltet sich auch irgendwie doch ein wenig müßig.
das JC weis keinen einzigen hartz4-empfänger eine arbeit an (sozialversicherungspflichtig) es macht einen vermittlungsvorschlag!
Ähm, nein. Die Pflichten eines Leistungsberechtigten gehen schon noch ein wenig über die Bewerbung auf gelegentliche Vermittlungsvorschläge hinaus (§31 SGB II) und werden insbesondere in der sog. 'Eingliederungsvereinbarung' (EV) festgehalten. Diese EV stellt einen Vertrag zwischen Leistungsberechtigten und JC dar und ist bereits mit Antragstellung zu unterschreiben. Tut man das nicht, erfolgt die Erlassung der EV durch einen sog. Verwaltungsakt. Gegen den Vertrag selbst kann natürlich nicht geklagt werden (wer Verträge unterschreibt, willigt auch ein...), lediglich gegen den Verwaltungsakt (sofern man nicht so blöd war, die EV zu unterschreiben). Ein Widerspruch (bzw. eine Klage vor'm Sozialgericht) gegen den Verwaltungsakt oder gegen verhängte Sanktionen hat aber erstens natürlich keine aufschiebende Wirkung, und zweitens tut so ein gerichtliches Urteil natürlich auch so einige Zeit auf sich warten lassen - ca. 3 Jahre, afaik.
------------------------------------------------------------------------------------------
@Kc
Du solltest dir vielleicht mal vor Augen führen, dass es hier nicht darum geht, seitens bösen, herzlosen Arge-Mitarbeitern, den berühmt-verhassten ,,Reichen" oder ,,den Politikern" den armen, gänzlich und immer unschuldigen Arbeitslosen einen auf den Deckel zu geben.
Na, das hatte ich zwar nicht behauptet, aber ganz so falsch scheint's wohl nicht zu sein, wenn man sich die öffentlichen Debatten und die Hetze gegen ALGII-Empfänger so anschaut...
Man sollte doch mal folgendes festhalten: Die Sozialhilfen fallen nicht einfach vom Himmel!
Sie werden von der arbeitenden Gemeinschaft bezahlt. Wir sind in dieser Hinsicht eine Solidargemeinschaft, das heisst, dass jeder in einen großen Topf einzahlt und diejenigen, die eben gerade leider keine Arbeit haben, dürfen sich trotzdem aus dem Topf was nehmen und so ihr grundsätzliches Leben finanzieren.
Ja sie dürfen es selbst dann, wenn sie selbst niemals eingezahlt haben.
Das hast du schon einmal sehr gut erkannt. Nur erwecken die öffentlichen Debatten nicht selten den Eindruck, dass es neben der Gemeinschaft (die ja bereits alle Menschen umfasst) auch noch eine weitere Gruppierung - nämlich die der Arbeitslosen - gäbe, die wiederum auf Kosten der Gemeinschaft schmarotzen würde.
Und DAS ist keineswegs selbstverständlich, in den meisten Ländern der Welt existieren keine derartigen Sozialsysteme für alle.
Ja, das ist es in der Tat nicht und musste in den Industrieländern durch harte Arbeitskämpfe von den Arbeitern erkämpft werden.
Und ich finde, dann hat die Gemeinschaft auch einen Anspruch darauf, dass diese Menschen nicht nur das Geld nehmen, ,,danke" sagen und dann nichts weiter tun.
Und genau die gleiche Gemeinschaft hat auch einen Anspruch darauf, menschenwürdig behandelt zu werden, anstatt dass man ihnen unterstellt, sie würden nicht arbeiten wollen, weshalb sie erst einmal ordentlich Feuer unter'm Arsch (=Androhung von Leistungskürzungen) bräuchten.

Zum Mitschreiben: Nahezu JEDER Mensch WILL arbeiten. Und das, weil er a) sich ansonsten zu Tode langweilt bis ihm die Decke auf den Kopf fällt, b) von wesentlich mehr leben möchte, als er als ALGII-Empfänger gerade mal so erhält.

Gut, Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel, das mag sicherlich sein. Nur: Was genau sind das für Fälle? Um wieviele Fälle handelt es sich überhaupt - prozentual gesehen? (meine grobe Schätzung liegt bei 1-3% aller Erwerbsfähigen). Und schließlich bleibt auch die Frage, welche Lebensschicksale im Einzelfall dahinterstecken. Da muss schon übel was im Argen liegen, wenn jemand lieber von weniger als 400 Euro lebt und den ganzen Tag nur herumgammelt, statt einer sinnvollen Beschäftigung nachzugehen, welche ihm schließlich in unserer Neidgesellschaft ermöglichen würde, auch mit dem Luxus der Anderen mitzuhalten.

Und wo du hier so herzlich von 'Gemeinschaft' sprichst: Die Gemeinschaft hat auch ein Recht darauf, dass ihre Steuergelder nicht in ein marodes und längst überholtes Finanz- und Wirtschaftssystem gepumpt werden, nur um es noch ein paar Jahre künstlich am Leben zu halten, oder dass Steuergelder vorenthalten bzw. vor'm Fiskus über irgendwelche Geflechte von Stiftungen und Briefkastenfirmen künstlich klein gerechnet werden (Offshore-Leaks). Aber da hält der dt. Michel (und nicht nur der) dann brav das Maul! - Gut, wäre jetzt aber natürlich wieder ein anderes Kapitel, deshalb nur so nebenbei.
Wenn jeder machen kann, was er will, ohne Konsequenzen, dann funktioniert auch ein Sozial- und Solidarsystem nicht.
Ja, vielleicht. Ist nur aber ein an den Haaren herbeigezogenes Szenario, um nicht zu sagen, ein typisches Dammbruch-Argument. Was du da beschreibst, wäre eine Form der Anarchie. Davon sind wir allerdings Lichtjahre entfernt - ob mit oder ohne Sanktionsparagraphen.

Ein gutes Sozialsystem haben wir vor allem aus einem Grund: Weil wir es uns leisten können. Und das wiederum, weil wir in den letzten Jahrhunderten drei industrielle Revolutionen durchgemacht haben, welche exorbitante Produktivitätssteigerungen zur Folge hatten. Bereits eine grobe Abschätzung genügt, um zu erkennen, dass wir längst in einer völlig überarbeiteten Gesellschaft leben, um uns Dinge zu kaufen, die wir häufig eigtl. eh gar nicht wollen und nach dem ersten Anzeichen von Verschleiß auch schon wieder auf den Müll werfen, um künftigen Generationen eine Terra Müllhalda aufzubürden. SO sieht die Realität aus!
Auch Arbeitslose müssen etwas für die Gemeinschaft tun, sofern es keine schwerwiegenden Gründe gibt, dass sie es nicht machen.
Klar. Die Menschheit steht ja auch kurz vor dem Abgrund, wenn nicht jeder einzelne Bürger anständig und brav seiner 50h-Woche nachgeht.
Das Mindeste ist dabei, meine ich, dass sie sich ernsthaft um Arbeit bemühen und konstruktiv mitarbeiten.
Arbeitsplätze sind rar... schon gewusst? Warum ist das so? Richtig, weil Arbeit dank des technologisch-industriellen Fortschritts selbst rar geworden ist. Es sei denn, man gründet ein Wirtschaftssystem auf reiner Verwertungslogik, wo nur noch zum Zwecke der Geldvermehrung massivst produziert, konsumiert und wieder verschrottet wird. Dann gibt's auch wieder etwas mehr Arbeitsplätze - freilich jedoch nur so viel, wie es braucht, um das Heer der Arbeiter mit dem Verweis auf eine grassierende Arbeitslosigkeit bei Laune zu halten. Prinzipiell wäre aber eine 15-25h-Woche (und Vollbeschäftigung) alles andere als Utopie.
Nochmal: Es ist ein PRIVILEG, das in den meisten Ländern der Erde so gar nicht existiert, ein solches Sozialsystem!
Ja, ist es. Und? Wir genießen VIELE Privilegien gegenüber anderen Ländern, anderen Epochen in der Menschheitsgeschichte und anderen Lebewesen auf unserem Planeten. Und ein weiteres Privileg wäre, wenn der Mensch endlich den Dank des immensen technischen Fortschritts völlig obsoleten Zwang zur Erwerbsarbeit abschaffen würde. Aber gewisse fortschrittsfeindliche Kräfte wissen das offenbar schon zu verhindern.
Sich hinzustellen und beispielsweise zu sagen:,,Also ich will mindestens 1000€ netto, dann können wir drüber reden, ob ich noch etwas arbeiten gehe", ist sehr dreist.
Auch, eine gute Erziehung und Bildung genossen zu haben und beruflich fest im Sattel zu sitzen, ist ein Privileg. Rechtfertigt aber nicht, Andere, die es im Leben weniger glücklich getroffen hat, in polemisch-zynischer Manier als 'Schmarotzer', 'Faulenzer' und dergleichen zu diskreditieren, nur weil sie irgendwann im Leben nicht mehr die Kurve gekriegt haben. Denn genau über solche Menschen reden wir hier wohl (Ausnahmen wie "Florida-Rolf", "Viagra-Kalle" und "Yacht-Hans" bestätigen natürlich die Regel). Es gibt nun einmal auch richtig, richtig böse und fiese Lebensschicksale, wo man sich teilweise echt an den Kopf fasst und fragt, wieso die Menschen eigentlich nicht schon längst verzweifelt, von der Brücke gehopst oder in der Klapse gelandet sind. Was solche Menschen brauchen, ist Hilfe, und nicht die Androhung, ihnen die Suppe noch mehr zu versalzen, als sie es eh schon ist. Anderenfalls könnten wir wohl fast auch gleich das Rad der Geschichte wieder zurückdrehen und sie in Arbeitslager stecken - mit so ziemlich den gleichen Argumenten, wie sie hier und anderswo hervorgebracht wurden.
Angefangen bei solchen "Extremfällen" reicht das Spektrum sicherlich auch bis hin zu "Durchschnittsfaulenzern" (grad aus der Schule raus, kiffen, Party, nix tun...) oder Menschen, die einfach nicht wissen, wo sie beruflich hingehören. Erstere brauchen Hilfe, wie gesagt, letztere brauchen sie auch, nur eben bei der Orientierung auf dem Arbeitsmarkt. Da versagt unser Bildungssystem schon einmal völlig. Vorgesehen ist bspw. ein einziges Praktikum während der Schulzeit - meines Erachtens kaum hinreichend, den passenden Beruf zu finden. Da müssten vllt. Schulen und Firmen besser zusammenarbeiten - das wäre wohl kein schlechter Ansatz, der langfristig spürbare Effekte nach sich ziehen sollte. Aber hier spielen letztendlich viele Faktoren eine Rolle, nichtzuletzt auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt.

Grundlegend für falsch halte ich es jedoch, die Schuld allein beim Individuum zu suchen und es unter Zwang und Androhung von Strafe irgendwie erziehen zu wollen, ggf. auch noch, ohne hinreichend die entsprechenden Lebensumstände zu berücksichtigen. Wir leben schließlich nicht mehr im 19. Jhd.
Zitat von abschiedabschied schrieb:Euch sagt aber schon der Begriff ,,Jobangebot" etwas?
Oder ,,Jobmesse"?

Man suche im Internet, man gucke in die Zeitungen, man schaue Fernsehen, gehe durch die Stadt und sehe sich Schilder an Läden oder Plakate an den Wänden an, man besuche die Veranstaltung an seiner Schule oder Uni - es gibt haufenweise Medien und Orte, wo sich Unternehmen vorstellen.
Hach... Gütiger Scheißdreckmist... Schon erstaunlich, dass es überhaupt Arbeitslose in unserem Lande gibt, nicht wahr?! Eigentlich müssten wir ja Vollbeschäftigung haben. Aber offenbar ist etwa ein Zehntel der erwerbsfähigen Menschen zu blöd, Zeitung zu lesen, Fernsehen zu schauen, im Internet zu surfen, das Angebot des BIZ und diverse andere Möglichkeiten zur Jobsuche zu nutzen.

Hm...

...

*nachdenk*

...

...ich hab's! Heureka!

Führen wir doch ein neues Schulfach ein: Jobsuche-Kompetenz *facepalm*
Zitat von abschiedabschied schrieb:Also ich weiss ehrlich gesagt nicht, was genau ihr nun eigentlich wollt? Sollen die Jobangebote direkt auf dem Frühstückstisch liegen oder wie sieht das aus? :D
Naja, also ehrlich... es wäre doch sicherlich nicht zuviel verlangt, wenn die Personalchefs mal zu mir nach Hause kommen würden, um mich in der Werbepause von 'AWZ', 'GZSZ' und 'Berlin - Tag & Nacht' kurz über ihr Unternehmen aufzuklären.

Oder? :D

Mind. für zwei Dinge im Leben gibt es nun einmal weder ein Patentrezept, noch eine Garantie: eine(n) vernünftige(n) Lebenspartner(in) und einen vernünftigen Job. Klingt scheiße, is aber leider so. Willkommen in der Realität. Aber Zyniker haben dafür schon den passenden Standard-Spruch parat: Wer sucht, der findet. Und falls nicht, selbst schuld! >.<
------------------------------------------------------------------------------------------
@kleinundgrün
Das ist falsch. Lücken dürfen schon vorhanden sein, sie sollten nur erklärt werden können.
Äh, ja... Brille, Haarausfall und Bierbauch dürfen auch vorhanden sein, schmälern aber nun einmal die Chancen auf dem Brautmarkt erheblich. Und genauso ist es auf dem Arbeitsmarkt, wenn die von mir genannten Dinge fehlen. Da kannst du deine Lücken noch so toll erklären, im Zweifelsfall bekommt nun einmal der Bewerber mit astreinen Lebenslauf den Job. Und je mehr Bewerber, desto größer die Chance, dass sich darunter auch ein Bewerber mit Musterlebenslauf befindet, welcher alle anderen Bewerber easy ausknockt.
Für Dich bedeutet das: Versetze Dich an die Stelle Deines Gegenüber. Warum sollte er Dich einstellen? Was hast Du, was Deine Mitbewerber nicht haben?
Äh, ja, das mag schon sein. Das ganze Spiel kann man aber auch umdrehen: Warum sollte ich genau dort arbeiten wollen? Was hat die Firma, was andere Firmen nicht haben? Richtig: nichts! Denn niemand schickt zwei, drei Bewerbungen zu seinen Lieblingsfirmen raus, sondern bewirbt sich nun einmal in der Breite, weil es nicht anders geht. Während Unternehmen am längeren Hebel sitzen und es sich leisten können, aus der Masse der Bewerber die Rosinen rauszupicken.
Du lebst in einer Gesellschaft, die durch ein Geben und Nehmen zwischen den einzelnen Teilen dieser Gesellschaft bestimmt ist. Wenn einer kein eigenes Einkommen hat, helfen diejenigen, die Geld übrig haben. Aber diejenigen können dann auch erwarten, dass diese Hilfe nicht einseitig ist, sondern dass derjenige, dem Hilfe geleistet wird, sich anstrengt, diese Hilfe möglichst schnell nicht mehr zu brauchen.
Einer ersten oberflächlichen Recherche zufolge wurden laut Bundesagentur für Arbeit bspw. im Jahre 2012 ca. 2 Mio. Zugänge an offenen Stellen gemeldet. Legt man den Bestand zugrunde, sieht es sogar noch übler aus: ca. 450T Stellen. Dem gegenüber stand ein Heer von ca. 6 Mio. Arbeitslosen. Du willst "Reise nach Jerusalem" spielen und forderst, dass gefälligst jeder einen freien Stuhl finden soll. Geht aber nicht!


3x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 08:10
@Noumenon
Zitat von NoumenonNoumenon schrieb:Naja, wenigstens hier gut mitgedacht. Ich würde das eigtl. ebenfalls dahingehend interpretieren, dass weiterhin Miete gezahlt werden muss - allerdings dann direkt an den Vermieter. Dem Gesetze nach muss auch niemand komplett verhungern und erhält auf Antrag "Lebensmittelgutscheine". Wie das mit den Beiträgen zur GKV ist, weiß ich jetzt allerdings nicht.
Das Problem ist, dass das Gesetz im Sinne der Existenzvernichtung angewendet wird. Die Sanktionen betreffen laut §31a immer den nach §20 maßgebenden Regelbedarf. Also erst 30% vom Regelbedarf, dann bei einem weiteren Verstoß um 60% vom Regelbedarf. Dieser Regelbedarf sind die 300 € und ein paar kaputte, die nächstes Jahr um ein paar lächerliche € erhöht werden soll. Das hat noch gar nichts mit Miete und Krankenkasse zu tun. Bei einem weiteren Verstoß kommt aber schon eine 100% Kürzung. Allerdings, betrifft die Minderung dann den vollständigen Betrag des ALG II und der umfasst neben Regelsatz (§20) auch Miete (§22) und Krankenkasse (§26). Das Gesetz spricht zwar von einer vollständigen Kürzung des ALG II, und das schließt formal die eben genannten Leistungen ein, aber wegen der ausserordentlichen Konsequenz dieser 100% Minderung, sollte an dieser Stelle ausdrücklich betont werden, welche Leistungen da entfallen. Das Weglassen des Zusatzes "des nach §20 maßgebenden Regelbedarfs" reicht einfach nicht. Wenn das Gesetz zur Waffe werden kann, sollten die Konsequenzen immer deutlich und nicht nebensächlich sein. Auch wenn das Zitiergebot des Grundgesetzes (Art. 19) innerhalb der Sozialgesetzbücher nicht gilt, wäre es dennoch sinnvoll, sich in diesem Fall an solche wohl überlegten Grundsätze zu halten. Hätte man dies getan, wären die absonderlichen Dienstanweisungen der Arbeitsagentur wohl gar nicht erst entstanden.

Das Problem ist nämlich durch die Dienstanweisungen noch weit komplexer und zusammenhängender. Eine komplette Streichung der Leistungen ausserhalb des Regelsatzes ist nämlich so einfach gar nicht möglich, da die GKV grundsätzlich gar nicht auf das Konto des Kunden, sondern an die Krankenkasse überwiesen wird. Auch bei den Mietkosten ist es grundsätzlich möglich, es entsprechend zu machen, aber üblicherweise wird das nicht gemacht.

Das Problem versteckt sich in §26 SGB II hinter der Formulierung "Dauer des Leistungsbezugs". Die Dienstanweisung zu diesem Paragraphen ( https://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-26-SGB-II-Zuschuss-Versicherungsbeitr.pdf) interpretiert diesen Leistungsbezug nämlich nur auf das ALG II. Allerdings ist der Leistungsbezug von ALG II immer gekoppelt an zusätzliche Leistungen, wie Dienstleistungen oder gar Sachleistungen (Gutscheine). Jetzt könnte man auf die Idee kommen, dass ab §20 SGB II auch nur die Geldleistungen gemeint seien. Allerdings schlösse §26 mit "Leistungsbezug" DANN auch den Ersatz durch Sachleistungen in Form von Gutscheinen aus, die auf Antrag, wenn sie gewährt werden, auch die Fortzahlung der GKV erhalten bzw. reaktivieren sollen, wie es die Dienstanweisung vorschreibt. Das ist ja der Trick bei der Sache. Zum Nachteil allerdings ist wiederum für den Kunden, dass man neben Geldleistungen auch Sachleistungen anerkennt, aber dabei ignoriert, dass die Leistungen nach §4 SGB II auch die Dienstleistungen enthalten, und diese entfallen grundsätzlich nie, solange ein Antrag bewilligt wurde. Also in der Regel für 6 Monate. Solange die Bewilligung läuft, gilt auch die Dienstleistung als aktiv.

Die Fortzahlung der Miete in Form der Direktüberweisung an den Vermieter ist per Gesetz garantiert. Entfallen kann lediglich die Auszahlung des entsprechenden Geldbetrages an den Kunden. Genau das hat auch Heinrich Alt gegenüber Ralph Boes in der Maischberger Sendung bestätigt. Das Problem ist nur, dass er das System nicht unter Kontrolle hat, oder wissentlich die Unwahrheit sagt. Wenn aber diese Leistungen, vom Vorstand der Arbeitsagentur garantiert wurden, wie kann es dann überhaupt möglich sein, dass §26 entsprechend eines Wegfalls der Leistung im Sinne der Totalsanktion interpretiert wird ? Es gibt auch während einer Sanktion keinen "leistungslosen" Zeitraum.

Wenn es nach den Rechtsfolgenbelehrungen der Eingliederungsvereinbarungen geht, die ja entsprechend der Dienstanweisungen ausgearbeitet wurden, ist die Fortzahlung der Miete, egal in welcher Form, zusätzlich noch abhängig von vorhandenem Vermögen und Einkommen (darauf ging ich bereits ein). Es gibt keine rechtliche Grundlage, diese Schonbeträge antasten zu dürfen. Nicht mal in den Dienstanweisungen findet sich was dazu. Wahrscheinlich weil die genau wissen, dass es illegal ist.
Zum selber prüfen : https://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-31-31b-SGB-II-Sanktionen.pdf (Archiv-Version vom 03.11.2013) (RZ 31.52)
https://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-26-SGB-II-Zuschuss-Versicherungsbeitr.pdf (RZ 26.17). Da stehen nur Verfahrenshinweise !

Dennoch, jeder arme Tropf, der eine EGV unterschreibt, lässt sich darauf ein. Mich würde gar nicht wundern, wenn dieser verbrecherische Text
Zitat von phenomenaphenomena schrieb:"Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des maßgebenden
Regelbedarfs können auf Antrag ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht
werden. Diese sind grundsätzlich zu erbringen, wenn minderjährige Kinder in der
Bedarfsgemeinschaft leben. Beachten Sie aber, dass Sie vorrangig Ihr Einkommen und
verwertbares Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einsetzen müssen.
gar nicht auf dem Wisch vorhanden ist, den man unterschrieben hat, sondern nur auf dem Blatt, was man ausgehändigt bekommt. Wer hat sowas schon mal überprüft ? Ich kenn das nur so, dass der Sachbearbeiter das Blatt mit der Unterschrift des Kunden bekommt und man selbst das Blatt nur mit der Unterschrift des Sachbearbeiters ausgehändigt bekommt. Von einer doppelten beidseitigen Unterschrift ist mir nichts bekannt.


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 08:32
@Noumenon
Zitat von NoumenonNoumenon schrieb:Da muss schon übel was im Argen liegen, wenn jemand lieber von weniger als 400 Euro lebt und den ganzen Tag nur herumgammelt, statt einer sinnvollen Beschäftigung nachzugehen, welche ihm schließlich in unserer Neidgesellschaft ermöglichen würde, auch mit dem Luxus der Anderen mitzuhalten.
Leider kenne ich persönlich so eine Person. 29 Jahre jung, noch nie in seinem Leben gearbeitet.
Er ist ne faule Sau, da träumt der Führer von...wenn er dann doch mal eine Chance bekommt, wieder was sinnvolles zu machen, wird das nach drei Tagen wieder abgebrochen...und immer sind andere Schuld, er nie.
Ich war einmal so BLÖD und habe ihn mit in die Firma gebracht, wo ich arbeite. Wir stellen in gewissen Bereichen auch ungelernte Leute als Hilfskräfte ein, auch solche Leute sollen mal eine Chance bekommen. Er hat es fast zwei Wochen durchgezogen, er winkte sogar ein befristeter Vertrag von immerhin einem Jahr. Was macht der? Kommt von einem auf den anderen Tag nicht mehr, ohne sich irgendwo abzumelden und wer ist mal wieder Schuld? Nein, nicht er. Laut seiner Aussage Kollegen haben ihn Kollegen "geärgert". Er wurde lediglich darauf hingewiesen, seinen Arbeitsplatz bei Feierabend sauber zu machen. Aber wer noch nie gearbeitet hat, kann sowas ja nicht wissen, nech ;) Einfach unlehrbar und kritikunfähig........

Naja, nun haben wir ja bald wieder Monatsletzten..was meint ihr wie der jetzt schon mit der Hufe schart nach dem Hartz4-Geld...der zählt schon wieder die Std rückwärts :D


Und nein, ich ziehe garantiert nicht alle über einen Kamm. Es bezog sich auch nur auf diesen einen Fall und nicht auf die Allgemeinheit ;)

LG


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 08:33
@phenomena

Das heißt, man sollte versuchen die EGV auch vom Sachbearbeiter unterschreiben zu lassen?


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 08:46
@abschied

Es ist wie es ist. In der exportorientierten Industrie werden die europaweit 3. oder 4. höchsten Löhne gezahlt. Der Riesenanteil des Niedriglohnsektors befindet sich in den Dienstleistungen, der Gastronomie, dem Gaststättengewerbe und dem Einzelhandel.

edit
Besonders hoch sei ihr Anteil mit 87 bis 81,5 Prozent unter Taxifahrern, Friseuren sowie im Reinigungsgewerbe. In Restaurants und Gaststätten, Wäschereien und chemischen Reinigungen sowie in Kinos bekämen drei von vier Beschäftigten einen Niedriglohn.
http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/statistik-niedriglohnquote-entfacht-debatte-ueber-mindestlohn/7115176.html (Archiv-Version vom 16.09.2012)

Und auch wenn es die Verblendeten hier nicht glauben wollen, die Exportindustrie zahlt Löhne, von denen das übliche Handwerk nur träumen kann. Geringe Ausnahmen natürlich ausgenommen


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 08:58
@hawaii
ich weiss nicht ob und was das konkret bringen sollte. Der Sachbearbeiter hat ja zumindest einseitig das unterschrieben, was ich zitierte (die Rechtsfolgenbelehrung). Wenn seine Unterschrift gültig ist, kann das irgendwann als Dokument noch mal nützlich sein, also nie weg schmeissen.
Besser wäre es gar keine EGV zu unterschreiben. Hatte ich auch nicht. Der Sachbearbeiter unterschreibt dann trotzdem diesen Text in Form eines Verwaltungsaktes. Dagegen kann man klagen, wenn man mit den Pflichten unzufrieden ist. In meinem Fall enstanden keine besonderen Pflichten, ausser mich zu melden (den "Einladungen" zu folgen). Das hab ich grad noch geschafft :D


1x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 09:04
Zitat von phenomenaphenomena schrieb: Besser wäre es gar keine EGV zu unterschreiben. Hatte ich auch nicht. Der Sachbearbeiter unterschreibt dann trotzdem diesen Text in Form eines Verwaltungsaktes. Dagegen kann man klagen, wenn man mit den Pflichten unzufrieden ist. In meinem Fall enstanden keine besonderen Pflichten, ausser mich zu melden.
Bietet dir der SB auch zwischendurch an eine neue Egv zu unterschreiben, obwohl ein VA besteht?


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 09:15
Äh, ja... Brille, Haarausfall und Bierbauch dürfen auch vorhanden sein, schmälern aber nun einmal die Chancen auf dem Brautmarkt erheblich. Und genauso ist es auf dem Arbeitsmarkt, wenn die von mir genannten Dinge fehlen. Da kannst du deine Lücken noch so toll erklären, im Zweifelsfall bekommt nun einmal der Bewerber mit astreinen Lebenslauf den Job. Und je mehr Bewerber, desto größer die Chance, dass sich darunter auch ein Bewerber mit Musterlebenslauf befindet, welcher alle anderen Bewerber easy ausknockt.
Ah, Du hast Erfahrung bei der Auswahl von Bewerbern auf eine Stelle?


1x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 09:31
@hawaii

aufgrund meiner eindeutigen Position war das nicht möglich, da jede EGV für mich zusätzliche Pflichten enthalten hätte, die ich nach eigenem Ermessen nicht hätte erfüllen können. Ich unterschreib ja nichts, wo ich selbst keine Garantie dafür geben kann, die Bedingungen einhalten zu können. Da schade ich mir nur selbst und betrüge auch den Vertragspartner. Natürlich nahm mein Sachbearbeiter das zunächst nicht einfach so hin, und versuchte mich durch psychologische Kriegsführung zu manipulieren. Das fand aber im Gespräch statt, schriftlich hätten die sich das wohl nie getraut. Am besten die wichtigen Dinge eh nur schriftlich machen. Was und ob da was im Sprechzimmer stattfindet ist in so weit egal, als dass es nicht hinterher in die EGV einfließt. Wenn es aber drin steht, ist man gebunden. Natürlich versuchen die das in ihrem Sinne zu lenken.

Und wo wir schon bei Verträgen sind : Nach §15 SGB II soll dieser Vertrag abgeschlossen werden. "Soll" lässt zwar einen Spielraum, aber dennoch halten viele an dieser Stelle einen Hinweis auf die im Grundgesetz garantierte Vertragsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 im Sinne des Zitiergebotes nach nach Art. 19 für sinnvoll oder gar nötig. Das nur am Rande...


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 10:20
@Noumenon
Zitat von NoumenonNoumenon schrieb:Ähm, nein. Die Pflichten eines Leistungsberechtigten gehen schon noch ein wenig über die Bewerbung auf gelegentliche Vermittlungsvorschläge hinaus (§31 SGB II) und werden insbesondere in der sog. 'Eingliederungsvereinbarung' (EV) festgehalten. Diese EV stellt einen Vertrag zwischen Leistungsberechtigten und JC dar und ist bereits mit Antragstellung zu unterschreiben. Tut man das nicht, erfolgt die Erlassung der EV durch einen sog. Verwaltungsakt. Gegen den Vertrag selbst kann natürlich nicht geklagt werden (wer Verträge unterschreibt, willigt auch ein...), lediglich gegen den Verwaltungsakt (sofern man nicht so blöd war, die EV zu unterschreiben). Ein Widerspruch (bzw. eine Klage vor'm Sozialgericht) gegen den Verwaltungsakt oder gegen verhängte Sanktionen hat aber erstens natürlich keine aufschiebende Wirkung, und zweitens tut so ein gerichtliches Urteil natürlich auch so einige Zeit auf sich warten lassen - ca. 3 Jahre, afaik.
die vermittlungsvorschläge, befreien den leistungsberechtigten nicht von der wiedereingliederungsvereinbarung.

der bezugberechtige ist selbstverständlich weiterhin, dazu verpflichtet sich selber darum zu kümmern,
arbeit zu finden und sei es einen vorübergehenden nebenjob. der selbstverständlich anzumelden ist.

bei der eingliederungsvereinbarung wird natürlich selbstverständlich auch die private situation berücksichtig.(eventl vorhandene krankheiten,versorgungspflichtige mitglieder der familie usw.)


1x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 11:06
@Noumenon

Ein Schulfach ,,Jobsuche''?

Ganz ehrlich: Finde ich gar nicht schlecht, die Idee. Ich bin noch nicht so lange aus der Schule raus, als dass ich nicht wüsste, wie ratlos und unsicher viele Absolventen sind.
Manche haben zwar klare Vorstellungen, was für eine Ausbildung, ein Studium oder eine eigene Firma sie machen möchten.

Aber oft ist das auch vage, Man hat zwar seine Interessen, Dinge, die man ganz cool findet, aber so richtig klar ist es nicht.

Ja, warum nicht etwas weniger Musik und stattdessen zumindest in den letzten beiden Schuljahren das Fach ,,Jobsuche''?

Denn das Schlechteste, was dir passieren kann, ist, dass du nicht weisst, was du arbeiten sollst. Gar nicht mal, weil du dumm oder faul bist, sondern weil dir die Sicherheit fehlt.

Ich glaube, das Arbeiten, mit allem, was dazu gehört, muss man auch lernen und trainieren, sonst kommt man niemals richtig rein in die Arbeitswelt oder nicht wieder.

Was so mal Hartz4-Diskussionen generell angeht: Ich hab den Eindruck, das verflacht immer wieder in Schuldzuweisungen und Anfeindungen. Die doofen Arbeitslosen, die doofen, selbstgerechten Arbeiter, die doofen Politiker, die doofen Unternehmer...

Konstruktiv ist das nicht und weiter bringt es auch niemanden.

Es bringt auch nichts, eine unverrückbar vorgefestigte Meinung zu haben und sich zu weigern, mal über den Tellerrand zu schauen, eine andere Perspektive einzunehmen und zu differenzieren.

Zum Beispiel sich klar zu machen: Ja, kann durchaus sein, dass Hartz4 andere Sätze braucht und/oder andere Regularien.
Ja, stimmt, tatsächlich sind manche Leute einfach faule Säcke, die den berühmten Tritt in den Hintern brauchen.
Ja, stimmt, unsere Wirtschaft bedarf anderer Regularien, die Löhne für Arbeit müssen wieder angemessener werden, reines Profitdenken ist schlecht.
Ja, stimmt, nicht jede Arbeit kann einen reich machen und erlaubt Luxus.


Die Diskussion sollte sachlicher werden und weniger von Generalisierungen und Schuldzuweisungen geprägt sein.


1x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 11:41
@Kc
Sachlichkeit ist nie verkehrt, aber Polekmik macht ja auch mal Spaß ;)

Nun, während die einen das Thema einfach nur stört oder nervt, geht es bei den anderen richtig an die Substanz.


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 12:17
@Kc

apropro bewerbung,es ist manchesmal himmelschreien, was für bewerbungen, selbst von ausgebildeten fachpersonal abgegeben wird.

selbst wenn die leute das weder in der ausbildung noch in der schule gelernt haben, kann man gerade, in der heutigen zeit, sich über das i-net, informieren.

von ausgebildeten fachpersonal erwarte ich eine adequate bewerbungsmappe!


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 18:58
Würde man das Ganze rein verfassungsrechtlich betrachten, so wären §§ 31, 32 SGB II wohl tatsächlich verfassungswidrig.

Da dran hängt aber noch ein gewichtiges Politikum, sprich finanzielles Staatsinteresse, weshalb es naiv wäre, zu glauben, solch eine Petition hätte auch nur einen Hauch Chance auf Erfolg. Eine Abschaffung der beiden Normen hätte unverweigerlich das Grundeinkommen zur Folge, denn faktisch wäre H4 dann nichts anderes mehr.


2x zitiertmelden
waage ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 19:12
@Marcandas
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb:denn faktisch wäre H4 dann nichts anderes mehr.
sicher? auch durch wegfall der beiden § wär da immer noch das thema "privatvermögenauflösung"/"sparguthabenauflösung

sehe da schon noch ne gewaltige abgrenzung


melden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 19:19
Ihr müsst mehr die Werbetrommel quälen denn bisher sind erst 17910 Unterzeichner dabei. Das ist ja geradezu lächerlich. Eben so lächerlich wie die Forderung an sich.
So wird das nix meine Damen und Herren


1x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 19:21
@waage

klar, da hast du sicherlich recht... es wäre so gesehen wohl eher eine Art 'bedingtes Grundeinkommen'... bedingt zumindest an den sozialen Stand. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre auch ein Luxus, den sich im Moment wohl kaum ein Land der Erde leisten könnte.... vielleicht ein paar kleine arabische Regionen.

Dennoch.... sowas würde den Staat viel Geld kosten. Diesen Schritt fürchtet in letzter Konsequenz Berlin wie Karlsruhe, weshalb sicherlich jede gangbare Strategie versucht wird, das zu vermeiden, so lange es irgend machbar ist.

Irgendwann wird es zweifellos einen Paradigmenwechsel geben müssen. Der aber wird zwangsläufig ziemlich radikal und umfassend ausfallen. Im Moment lässt sich vieles noch flicken und kitten.... es ist dennoch nur eine Frage der Zeit, bis er eintritt.


2x zitiertmelden

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

28.11.2013 um 19:22
@_Themis_
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Eben so lächerlich wie die Forderung an sich.
Was meinst du damit konkret?


1x zitiertmelden