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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

385 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Petition, Hartz 4, Sanktionen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

10.12.2013 um 10:04
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Es geht hier ja nur um die Sicherung des absolut notwendigen soziokulturellen Existenzminimums.
->
Zitat von defdef schrieb:Dem Kläger steht keine höhere Regelleistung zu. Die monatlich festgesetzte Bewilligung von 787,90 EUR begegnet keinen Bedenken. Sie setzt sich aus dem Regelsatz von 345,00 EUR und den vom Kläger selbst angegebenen Kosten für Miete und Nebenkosten, sowie der Zahlung eines Zuschlages nach § 24 SGB II zusammen. Die rechnerische Richtigkeit des Zahlbetrages nach den angewandten Vorschriften wird vom Kläger auch selbst nicht in Abrede gestellt. Die vom Kläger geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des Regelsatzes werden vom Senat nicht geteilt.
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:sondern nur um die damit verbundenen Sanktionen, die Sätze festlegen die noch deutlich darunter sind.
->
Zitat von defdef schrieb:" ... 3. Der Senat ist auch nach Würdigung des Vorbringens der Revision nicht der Überzeugung, dass die einschlägigen, einen Leistungsanspruch der Klägerin verneinenden Vorschriften verfassungswidrig sind.
->
Zitat von defdef schrieb:Der Senat folgt insbesondere nicht dem Vorbringen der Revision, die genannten Vorschriften gewährleisteten nicht das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum und verstießen gegen die Menschenwürde sowie gegen fürsorgerechtliche Strukturprinzipien.
Zitat von defdef schrieb:Das BSG hat sich ausführlich mit allen verfassungsrechtlich relevanten Fragen beschäftigt, auch mit der vom Kläger in den Vordergrund gestellten Frage, ob das soziokulturelle Existenzminimum gesichert ist. Da die verfassungsrechtlichen Bedenken des Klägers vom Senat nicht geteilt werden, bestand kein Anlass, dass Verfahren auszusetzen und das Bundesverfassungsgericht gem. Artikel 100 Abs. 1 GG anzurufen.



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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

10.12.2013 um 11:05
@def

Der Kläger von 2007 wollte was ganz anderes, nämlich die Feststellung das die Regelleistung von 345 Euro zum Leben nicht ausreicht also verfassungswidrig ist und in der Revision nochmal das "die einen Leistungsanspruch der Klägerin verneinenden Vorschriften" verfassungswidrig sind!

Das Gericht sagte, die sind nicht verfassungswidrig. Das GG ist ja auch viel zu Allgemein gehalten, das macht dazu keine klaren Angaben.

Deswegen sagt die Petition auch nur "Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht."

nach welchem Recht und Gesetz ist also im wesentlichen erst einmal egal.
Die sollen sich heute um das Dilemma daraus kümmern, das das soziokulturelle Existenzminimums nach Sanktionen nicht mehr gewährleistet ist!

Zitat:

"Unter dem Begriff Soziokulturelles Existenzminimum versteht man im Allgemeinen alle Ausgaben und entstehenden Kosten, die ein Mensch in Deutschland mindestens benötigt um sein Überleben gewähren zu können. Die Werte des Soziokulturellen Existenzminimums richten sich nach statistisch erhobenen Ergebnissen, die ein Einpersonenhaushalt aus den ärmsten deutschen Haushalten im Monat benötigt beziehungsweise ausgibt."
http://www.sozialeleistungen.de/staatliche-fF6rderungen/existenzminimum/soziokulturelles-existenzminimum.php


Sollen Menschen in Deutschland nach Sanktionen weiter ins Elend stürzen oder nicht? Nur das ist hier doch die Frage!

Man sollte sich für die Klärung der Frage nicht länger nur hinter Papier verstecken. Das scheitern der Petition würde ja bestimmt auch nur weiter Kräften den Vorschub geben, die wir nicht mehr kontrollieren können weil sie die Welt anders sehen! :|

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10.12.2013 um 11:48
@Ashert001

Der Kläger argumentierte, genau wie du, mit dem soziokulturellen Existenzminumum.

Genau diese Floskel hat schon 2007 keinen Erfolg gehabt und dennoch hast du sie aus irgendeinem Grund explizit gewählt.
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Die sollen sich heute um das Dilemma daraus kümmern, das das soziokulturelle Existenzminimums nach Sanktionen nicht mehr gewährleistet ist!
Ich habe schonmal, vor vielen Seiten Hetzerei, ansatzweise durchgerechnet wie auch bei 30% Sanktionen das Existenzminimum (Steuerfreigrenze) erhalten bleibt und bei allen mehr Sanktionen ist es sowieso durch wertgutscheine gedeckt.

Davon ab ist eine Petition ein Ersuchen gesetzliche Änderungen vorzunehmen oder eine Beschwerde über Entscheidungen von Behörden. Selbst wenn die Petition in den Bundestag oder vor ein Gericht kommt ist von "Erfolg" noch lang nicht die Rede... wahrscheinlich wird es genau so ablaufen wie die Fadenscheinige Klage aus 2007.

Inwiefern sich die Petitionsersteller Erfolgschancen ausmalen obwohl andauernd Gerichte für Sanktionen entscheiden ist mir ein Rätsel... aber hey, jeder braucht ein Hobby.
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Sollen Menschen in Deutschland nach Sanktionen weiter ins Elend stürzen oder nicht? Nur das ist hier doch die Frage!
*gähn*


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

10.12.2013 um 12:14
Zitat von defdef schrieb:Ich habe schonmal, vor vielen Seiten Hetzerei, ansatzweise durchgerechnet wie auch bei 30% Sanktionen das Existenzminimum (Steuerfreigrenze) erhalten bleibt und bei allen mehr Sanktionen ist es sowieso durch wertgutscheine gedeckt.
Vor kurzem hat erst in Berlin-Kreuzberg jemand den Geldautomaten im Jobcenter gesprengt. Dem waren die Wertgutscheine anscheinend nicht genug!

Kriminalitaet-Einzelheiten-zur-Explosion

Wie lange soll denn dieses Konzept bundesweit funktionieren?

Das lässt sich doch kein erwachsender Mensch Anno 2013 auf Dauer gefallen.

Die Regale sind doch auch überall voll, das ist doch Zynismus ohne Ende, hier einen künstlichen Mangel zu schaffen und den Leuten wieder Lebenmittelmarken zu geben, wie nach dem Krieg!

Wie kann man denn in so einer Welt leben wollen?

Und dann wundern sich welche, wieso Menschen ihre Termine im Jobcenter nicht wahrnehmen! Doch nur ein Ort der Gewalt und furchtbarer Schikanen, wo man nie weiß ob man gesund auch wieder rauskommt! :|


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

10.12.2013 um 12:46
@Ashert001
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Vor kurzem hat erst in Berlin-Kreuzberg jemand den Geldautomaten im Jobcenter gesprengt. Dem waren die Wertgutscheine anscheinend nicht genug!
Woher weißt du, dass derjenige, der den Automaten sprengte, überhaupt H4 Bezieher war bzw. Wertgutscheine bekam?

Ansonsten:

Kommt irgendwann mal irgendwas von dir, dass man nicht mit *blasülzbrabbel* umschreiben kann? Stichwort: Quellen

Ich weiß, ich fordere da vielleicht zuviel von dir...


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

10.12.2013 um 15:14
Zitat von defdef schrieb:Woher weißt du, dass derjenige, der den Automaten sprengte, überhaupt H4 Bezieher war bzw. Wertgutscheine bekam?
Hat er doch gar nicht, sondern 20.000 Euro aus dem Automaten, hier steht was drüber:
http://www.bild.de/regional/berlin/geldautomat/automat-gesprengt-33445334.bild.html

deswegen meinte ich doch, ihm waren Warengutscheine wohl nicht genug.

Im Rahmen der Rasterfahnung sucht die Polizei jetzt aber bestimmt erstmal nur unter den auffälligen sanktionierten Hartz IV Empfängern, die da auch Kunden waren.

Also die irgendwie ja auch überhaupt keine andere Wahl hatten, sowas wie Strom, Telefon und Heizung deckt ja auch kein Warengutschein ab!

Dieser zynische Unsinn gehört einfach abgeschafft!


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

10.12.2013 um 16:02
Hallo, ich bin neu hier und möchte auch mal meinen Senf dazu geben.

Ich weiß jetzt nicht, ob sich schon wer dazu äußerte, weil ich nicht alle Einzelnen Beiträge bis zum Ende laß.

Mein Vorschlag dazu wäre: Die Sanktionen, wie sie jetzt sind schafft man ab, aber nicht ersatzlos.

Sicher will man hier das Maximum fordern um das Minimum zu erreichen. So wird es heute ja auch oft gemacht.

Ich finde man sollte eine art System wie im Straßenverkehr einführen. Dort wird klar geregelt, was passiert, wenn man zu schnell fährt oder die Ampel bei Rot missachtet.

Soll jetzt im Klartext heißen, dass wenn ein Termin versäumt wird, ähnlich wie beim Falschparken oder Zeitüberschreitung, einfach ein Bußgeld verhängt wird. Das könnten ja z.B. 10,00 € sein.

Jetzt sind es, um beim Beispiel zu bleiben, 114,60 € auf 3 Monate aufgeteilt. Stellt euch vor das würdet ihr beim Falschparken oder Zeitüberschreiten als Bußgeld bekommen.

Wenn man eine zumutbare Arbeit grundlos ablehnt, könnte man 30,00 € Bußgeld aussprechen. Jetzt ist es höher, als würde man im Straßenverkehr eine rote Ampel missachten.
Für die rote Ampel bekommst du 200,00 € aufgebrummt. Für das Ablehnen einer zumutbaren Arbeit sind es gleich 343,80 € auf 3 Monate verteilt. Und da ist bei rot fahren viel gefährlicher, als mal eine zumutbare Arbeit abzulehnen.


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10.12.2013 um 16:32
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:deswegen meinte ich doch, ihm waren Warengutscheine wohl nicht genug.
Vielleicht ist es ein reicher Schnösel der einfach gerne irgendwas in die Luft jagd. Vielleicht waren es auch Touristen auf der Durchreise.
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Im Rahmen der Rasterfahnung sucht die Polizei jetzt aber bestimmt erstmal nur unter den auffälligen sanktionierten Hartz IV Empfängern, die da auch Kunden waren.
*blasülz*
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Also die irgendwie ja auch überhaupt keine andere Wahl hatten, sowas wie Strom, Telefon und Heizung deckt ja auch kein Warengutschein ab!
Keine andere Wahl als "Beschaffungskriminalität"? Hey, so argumentieren Junkies... nett!


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10.12.2013 um 17:40
Zitat von awarawar schrieb:Wenn man eine zumutbare Arbeit grundlos ablehnt, könnte man 30,00 € Bußgeld aussprechen.
Arbeit sollte nicht nur zumutbar sein, sondern auch sinnvoll. Das sind rein subventionierte Planstellen doch noch nie gewesen.

Der freie Arbeitsmarkt hingegen ist völlig selbstregulierend, der brauch keine Jobcenter. Da haben sich Angebot und Nachfrage schon immer selber gefunden.

Das man die Arbeit und die Menschen dafür planen muss, ist doch nur eine Doktrin aus dem Kommunismus.
Wieso der auch daran gescheitert ist, haben bis heute anscheinend nur wenige verstanden.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

10.12.2013 um 17:49
Zitat von awarawar schrieb:Soll jetzt im Klartext heißen, dass wenn ein Termin versäumt wird, ähnlich wie beim Falschparken oder Zeitüberschreitung, einfach ein Bußgeld verhängt wird. Das könnten ja z.B. 10,00 € sein.
Da wäre ich sofort dafür.
Zitat von awarawar schrieb:Jetzt sind es, um beim Beispiel zu bleiben, 114,60 € auf 3 Monate aufgeteilt. Stellt euch vor das würdet ihr beim Falschparken oder Zeitüberschreiten als Bußgeld bekommen.
Wenn du 3 Monate falsch parkst ist das ein Schnäppchen.
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Der freie Arbeitsmarkt hingegen ist völlig selbstregulierend, der brauch keine Jobcenter. Da haben sich Angebot und Nachfrage schon immer selber gefunden.
Du meinst also tatsächlich, dass ohne H4 und JCs mehr Arbeitslose in Lohn und Brot stünden?


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

10.12.2013 um 20:32
Zitat von defdef schrieb:Du meinst also tatsächlich, dass ohne H4 und JCs mehr Arbeitslose in Lohn und Brot stünden?
Nein es gibt dann noch mehr Arbeitslose, nach dem Wegfall der Statistik-Tricks mit denen Millionen heute nur von Kurs zu Kurs rotiert werden und die gar nicht gezählt werden, sowieso.

Eine Arbeit erhält ihren Wert doch nicht dadurch, das sie nur von möglichst vielen gemacht wird, die erhält ihren Wert erst durch das Produkt daraus, das andere auch freiwillig kaufen!

Deswegen muss auch immer jede Automatisierung und Rationalisierungsmaßnahme durchgeführt werden, welche die Produktivität erhöht.

Die Menschen die danach nicht mehr in Lohn und Brot stehen müssen also auch irgendwann das BGE bekommen und die kleinstmöglichste Form davon, ist ja auch schon der Wegfall der Sanktionen!

Menschliche Arbeit wird völlig überbewertet.
Wichtiger ist doch nur, das die Menschen insgesamt ein ausreichendes Einkommen haben und die wenigen die dafür noch die echte Arbeit leisten, auch dementsprechend bezahlt werden.

Alle anderen machen dafür die Kultur.
Wer würde denn auch wirklich von sich behaupten wollen: "Ohne meine Arbeit bis ich wertlos"
Das ist doch der blanke Unsinn. Man kann Menschen doch nicht nur, in eine dermaßen kleine Schublade stecken!

Hier was aktuelles zum Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=98BIu9dpwHU (Video: Amazon Prime Air)


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

10.12.2013 um 22:31
@awar
Zitat von awarawar schrieb:Wenn man eine zumutbare Arbeit grundlos ablehnt, könnte man 30,00 € Bußgeld aussprechen.
Was ist deiner Ansicht nach ''zumutbar'' und was nicht?? Körperlich extrem anstrengende und richtig mies entlohnte Knochenjobs wahrscheinlich auch, ja?? Glücklicherweise werden diese Drecksjobs sukzessiv automatisiert


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

16.12.2013 um 18:15
Es ist geschafft, das Quorum wurde erreicht!

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50.387 Stimmen derzeit und das schon 2 Tage vor Ende der Zählung, es wird also auch eine offizielle Anhörung vor dem Petitionsausschuss geben!

In den Nachrichten kam nichts dazu und das Forum zur Petition ist auch noch gesperrt, so kann man den Aktivisten nicht mal gratulieren.

Die werden das ganze doch jetzt nicht irgendwie unterbuttern und unter sonstiges abheften? Nur wenige Petitionen haben jemals das geforderte Quorum erreicht!


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

16.12.2013 um 18:22
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:es wird also auch eine offizielle Anhörung vor dem Petitionsausschuss geben!
Es gibt keine Anhöhrungspflicht im Bundespetitionsrecht. Dem Antragsteller muss lediglich das Ergebnis mitgeteilt werden, auch auf eine Begründung des Ergebnisses hat der Antragsteller kein Anrecht.

Meist hört man den Antragsteller aber trotzdem an.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

16.12.2013 um 18:32
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb: Nur wenige Petitionen haben jemals das geforderte Quorum erreicht!
Habe mal gerade aus Neugierde recherchiert. Und tatsächlich, nur 0,4 der zugelassenen öffentlichen Petitionen erreichen das geforderte Quorum. Wirklich sehr wenige

Und ich muss mich berichtigen:
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Es gibt keine Anhöhrungspflicht im Bundespetitionsrecht. Dem Antragsteller muss lediglich das Ergebnis mitgeteilt werden, auch auf eine Begründung des Ergebnisses hat der Antragsteller kein Anrecht.
Bei öffentlichen (!) Petitionen gibt es durchaus das Anhörungsrecht! Mal wieder etwas gelernt.


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17.12.2013 um 10:20
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Es ist geschafft, das Quorum wurde erreicht!
:bier:

ne0cTLl


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

17.12.2013 um 10:39
@Noumenon

Wie groß werden die Erfolgschancen sein, wenn die Initiatoren der Hartz-Gesetze jetzt wieder in der Regierung vertreten sind?

Ich würde abwarten was die Zeit bringt aber ich glaube nicht, dass sich irgendetwas in den nächsten Jahren ändern wird...


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

17.12.2013 um 11:30
@def
Zitat von defdef schrieb:Wie groß werden die Erfolgschancen sein, wenn die Initiatoren der Hartz-Gesetze jetzt wieder in der Regierung vertreten sind?
Ist das eine rhetorische Frage? :D

Die Petentin, Frau Hannemann, hat selbst gesagt, dass es ihr erst einmal darum geht, ein gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Problematik zu schaffen und eine öffentliche Debatte anzuregen. Wohin diese Debatte dann führt, muss man abwarten.

Und ja, ich bin da ähnlich pessimistisch wie du und glaube nicht, dass sich in den nächsten Jahren da irgendetwas ändern wird.

Damals (2004) war ich noch als Student gegen die Agenda2010/HartzIV & Sozialabbau (Schröder-Fischer-Regierung) auf die Straße gegangen, da war richtig was los hier in Berlin, mehrere zehn- bis hunderttausend Menschen auf den Straßen (Polizei/Medien sprachen von 50k, Veranstalter von 500k). Noch wochenlang wurden Demos organisiert etc. pp., geändert hatte sich: nix! 2005 wurde der ganze Mist umgesetzt und "Basta!" (Gerhard Schröder).

Nun gibt es keine Demos mehr und gerade mal 50k Menschen haben sich aufgerafft, sich mal ein wenig durch die Petitionsmitzeichnung im Netz durchzuklicken, was ja wirklich kein Aufwand ist und ein absolutes Armutszeugnis für den Michel. Und vor dem Hintergrund einer Großen Koalition, was soll sich da ändern... richtig: nix!

Ändern tut sich höchstens bei mir was, im Kopf: Ich hab' die Schnauze voll von diesem Duckmäusertum und dem ganzen deutschen, politisch desinteressierten und unaufgeklärten Pack. Hatte ich zwar damals schon, aber jetzt noch viel mehr. Und wehe, es heult mir dann Einer in ein paar Jahren über spanische und griechische Verhältnisse herum, dann gibt's erst richtig Zunder... *facepalm* :)


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

17.12.2013 um 11:34
Zitat von NoumenonNoumenon schrieb:Nun gibt es keine Demos mehr und gerade mal 50k Menschen haben sich aufgerafft, sich mal ein wenig durch die Petitionsmitzeichnung im Netz durchzuklicken, was ja wirklich kein Aufwand ist und ein absolutes Armutszeugnis für den Michel.
Das ist kein Armutszeugnis, sondern ebenfalls eine Willensbekundung. Die Mehrheit scheint eben kein Interesse an einer Veränderung zur Aufhebung der Sanktionen zu haben.


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def ehemaliges Mitglied

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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

17.12.2013 um 11:34
@Noumenon

Nicht wirklich rethorisch... da müsste ich ja wissen was du antwortest und das maße ich mir nicht an. ;)
Zitat von NoumenonNoumenon schrieb:gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Problematik
Ich waage nicht den Anteil der 50.000 an der Gesellschaft zu errechnen... dann heißt es wieder ich wäre ein Unmensch und polemischer Hetzer, aber Frau Hannemann hat sich das sicher anders gedacht.
Zitat von NoumenonNoumenon schrieb:Ändern tut sich höchstens bei mir was, im Kopf: Ich hab' die Schnauze voll von diesem Duckmäusertum und dem ganzen deutschen, politisch desinteressierten und unaufgeklärten Pack.
Ohne dir zu nahe treten zu wollen:

Nur weil die Mehrheit nicht deiner Meinung ist ist sie ein desinteressiertes unaufgeklärtes Pack?


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