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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

385 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Petition, Hartz 4, Sanktionen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

04.12.2013 um 16:49
Zitat von ButterbirneButterbirne schrieb:Ich bin Kapitalist.
Nein, du bist nur ein Kapitalismus-Apologet oder hast du ne eigene Firma, sprich eigene Produktionsmittel und für dich arbeitende Arbeitskräfte?


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

04.12.2013 um 16:50
@tom.1st
Ich habe mein Geld auf der Bank lögen, habe selber kleine Aktienpakete ( nicht ich persönlich, die Familie). Ich profitiere von der Bankenrettung.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

04.12.2013 um 16:50
@collectivist
Ich nicht, mein Vater besitzt aber ein Handwerkabetrieb mit 5 angestellten.


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iku ehemaliges Mitglied

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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

04.12.2013 um 16:51
Zitat von ButterbirneButterbirne schrieb:Ich bin Kapitalist.
Ein dämlicher noch dazu


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

04.12.2013 um 16:52
Zitat von ButterbirneButterbirne schrieb: habe selber kleine Aktienpakete ( nicht ich persönlich, die Familie). Ich profitiere von der Bankenrettung.
??? OK , ab hier ende der Diskussion mit Dir. Noch eine Frage .....Dein Alter 12 ?


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

04.12.2013 um 16:53
@iku
Mein Erfolg im allgemeinen Leben bisher gibt mir Recht. Da lasse ich mich auch gerne im Internet beleidigen.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

04.12.2013 um 16:54
Zitat von ButterbirneButterbirne schrieb:Ich bin Kapitalist.
Und keine Ahnung, was
Wikipedia: Soziales Kapital
und
Wikipedia: Kulturelles Kapital
ist ?


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

04.12.2013 um 16:54
@tom.1st
Bist ja nicht gerade sehr konsequent, wenn du eine Diskussion beenden willst und eine Zeile später noch eine Frage stellst.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

04.12.2013 um 16:56
@Butterbirne
.....naja Du "Spammst" hier schon Tagelang recht unqualifiziertes Zeug. Da musste selbst ich mal was sagen.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

04.12.2013 um 16:58
@tom.1st
Ich war


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

08.12.2013 um 05:36
Kapitalismus = Zugewinnwirtschaft für alle! Ludwig Erhard: "Wohlstand für ALLE" als Buch

Wenn Arbeitnehmer gezwungen werden ohne Gewinn zu arbeiten, dann werden auch bald Arbeitgeber gezwungen ihre Güter ohne Gewinn zu verkaufen, Vermieter ohne Gewinn zu vermieten - dann sind wir in Ostdeutschland 02!

Darum brauchen wir die sofortige Abschaffung der gegen das Wesen des Kapitalismus gerichteten Sanktionen - die auch die SPD 2005 mit Hartz4 eingefürht hat!

Warum es sofort die Abschaffung der Sanktionen und Umwandlung von Hartz4 in ein BGE bedarf!
Sklaverei in Europa wird es mit BGE nicht mehr geben! Wie kann man das „Rotlicht-Milieu“ mit Zuhältern, Bordelbetreibern und korrupten Beamten für gut befindet und die Opfer meist weiblich übersehen, die nichts von den Einnahmen erhalten, außer Schläge, Demütigungen, jahrelange Haft und Vergewaltigungen!

Hauptsache Arbeit! Hauptsache die Männer tun ihren Trieb bei Prostituierten los werden und lassen normale Frauen in Ruhe! Die spinnen doch – da könnte man wenn man diese Argumentations-Kette weiterspinnt sagen: Arbeitslose die Sanktionen erhalten, holen sich das Geld dann eben mit Raubüberfällen von Straßenpassanten die zufällig vorbeikommen, eben darum darf man Hartz4er nicht sanktionieren!

Bis in Deutschland ein Bewusstsein einsetzt, das legale Prostitution zu noch mehr organisierter Kriminalität führt, wird es noch lang dauern. Es hat in Deutschland zehntausende Frauen die als Sklaven gehalten werden: Die Politik schaut weg und bestraft lieber Frauen mit Sanktionen die sich dieser Sklaverei entziehen wollen!

" Nach Schätzungen der Europäischen Kommission werden inzwischen Jahr für Jahr 120.000 Mädchen und Frauen aus aller Welt nach Westeuropa verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Die Internationale Arbeitsorganisation rechnet vor, dass der Menschenhandel jedes Jahr weltweit fast 32 Milliarden US-Dollar Gewinn abwirft. 28 Milliarden davon werden mit sexueller Ausbeutung verdient, der Rest mit der Ausbeutung der Arbeitskraft. Neben dem Drogen- und dem Waffenhandel gilt die Versklavung mittlerweile als das lukrativste Geschäft der organisierten Kriminalität."
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article11285252/Yamina-15-die-Geschichte-eines-Wegwerfmaedchens.html

Warum nicht endlich den Beispiel Schweden und Frankreich folgen:

"Nachdem am Freitagabend die französische Nationalversammlung bereits dafür gestimmt hat, muss im Dezember noch der Senat über den Vorschlag entscheiden, Freier mit einer Geldbuße von 1500 Euro zu bestrafen, de facto also ein Sexkaufverbot wie in Schweden einzuführen. In Nordirland, Irland, Belgien, Finnland und Lettland wird Ähnliches erwogen." http://www.sueddeutsche.de/politik/prostitutionsverbot-die-charakterfrage-1.1831023

Na ja, kein schönes Thema, ein Tabu-Thema! Aber nach BGE Einführung wird sich keine Frau mehr aus ökonomischen Gründen verkaufen müssen, nicht jeden Tag 10 mal wollen - was eh absurd ist, jeder der eine Freundin hat, wird wissen das Frau nicht jeden Tag kann und möchte!!!


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

08.12.2013 um 05:40
31.500 Unterschriften sind erreicht! Wir werden die 50.000 bis 18. 12. zusammenbekommen!
Auch wenn ihr die Petition schon gezeichnet habt, bitte teilt dieses Bild! Zusammen werden wir diese Petition in den Bundestag bringen!

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.html

Liste zum Ausdrucken!

http://altonabloggt.files.wordpress.com/2013/11/ersatzlose-streichung-sanktionen-leistungseinschrc3a4nkungen-sgb-ii-und-sgb-xii.pdf

10er Liste zum Ausdrucken!

http://karteikarte.files.wordpress.com/2013/11/alg2petition2_1.pdf (Archiv-Version vom 28.12.2013)

Link zum Event vor den Jobcentern am 10.12.2013
www.facebook.com/events/572126012871539
31.500 Unterschriften sind erreicht! Wir werden es schaffen!
Auch wenn ihr die Petition schon gezeichnet habt, bitte teilt dieses Bild! Zusammen werden wir diese Petition in den Bundestag bringen!

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.html

Liste zum Ausdrucken!

http://altonabloggt.files.wordpress.com/2013/11/ersatzlose-streichung-sanktionen-leistungseinschrc3a4nkungen-sgb-ii-und-sgb-xii.pdf

10er Liste zum Ausdrucken!

http://karteikarte.files.wordpress.com/2013/11/alg2petition2_1.pdf (Archiv-Version vom 28.12.2013)

Link zum Event vor den Jobcentern am 10.12.2013
www.facebook.com/events/572126012871539


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

08.12.2013 um 12:45
Zitat von merapi22merapi22 schrieb:Wenn Arbeitnehmer gezwungen werden ohne Gewinn zu arbeiten, dann werden auch bald Arbeitgeber gezwungen ihre Güter ohne Gewinn zu verkaufen, Vermieter ohne Gewinn zu vermieten - dann sind wir in Ostdeutschland 02!
ehm was? der kapitalismus soll nicht mehr funktionieren wenn er einfach arbeiter behandelt wie immer?
Zitat von merapi22merapi22 schrieb:Darum brauchen wir die sofortige Abschaffung der gegen das Wesen des Kapitalismus gerichteten Sanktionen - die auch die SPD 2005 mit Hartz4 eingefürht hat!
jetzt wirds schräg... menschen unter allen umständen zum broterwerb zu zwingen ist der kern des kapitalismusses...
Zitat von merapi22merapi22 schrieb:Warum es sofort die Abschaffung der Sanktionen und Umwandlung von Hartz4 in ein BGE bedarf!
Sklaverei in Europa wird es mit BGE nicht mehr geben!
gibts die den heute?
Zitat von merapi22merapi22 schrieb:Wie kann man das „Rotlicht-Milieu“ mit Zuhältern, Bordelbetreibern und korrupten Beamten für gut befindet und die Opfer meist weiblich übersehen, die nichts von den Einnahmen erhalten, außer Schläge, Demütigungen, jahrelange Haft und Vergewaltigungen!
ich verbessere mich, JETZT wirds schräg... was hat den das eine mit dem anderen zu tun?
Zitat von merapi22merapi22 schrieb:Hauptsache Arbeit! Hauptsache die Männer tun ihren Trieb bei Prostituierten los werden und lassen normale Frauen in Ruhe!
niemand wird vom amt dafür sanktioniert nicht im puff zu arbeiten...
Zitat von merapi22merapi22 schrieb:Warum nicht endlich den Beispiel Schweden und Frankreich folgen:
du meinst das ganze noch mehr in die illegalität drücken?
Zitat von merapi22merapi22 schrieb:Na ja, kein schönes Thema, ein Tabu-Thema! Aber nach BGE Einführung wird sich keine Frau mehr aus ökonomischen Gründen verkaufen müssen,
um gottes willen!
1. was haben frauen die sich freiwillig verkaufen(aus ökonomischen gründen) den vergleichbar mit zwangsprostituierten die im lkw aus osteuropa geschmuggelt werden? legale prostitution ist ein wichtiges werkzeug gegen diese menschen händler, in dem sie für die freier ausweich möglichkeiten und für die zuhälter konkurenz bieten.
2. was würde ein bge da besser machen als hartz4?
3. wieso tabuthema? das ist immoment überall ein häufiges gesprächsthema


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

08.12.2013 um 21:26
Natürlich gehören diese beiden Paragraphen abgeschaft. Oder anders gesagt: kein redlicher Mensch hätte diese Paragraphen erst aufgestellt. Jedenfalls nicht so.
Wenn ich da lese: "in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen", Was heißt ausreichender Umfang, wer bestimmt den? Außerdem ist doch die Frage, ist der Harz IV Empfänger überhaupt in der Lage sich in ausreichendem Umfang zu bemühen. Harz IV Empfänger sind ja meistens nicht umsonst Harz IV Empfänger.
Und dann die Vokabel: " zumutbar", Wer bestimmt was zumutbar ist?
Die beiden verwendeten Vokabeln sind so schwammig, dass der Willkür Tür und Tor geöffnet sind. Wenn dann noch die oder der kleine Sachbearbeiter der Kommune unter Druck steht Kosten zu senken, na dann ist ja wohl alles zu spät.
Weiterhin heißt es: "...die ihr Einkommen oder Vermögen vermindert haben um ALG II herbeizuführen". Wie krank ist das denn? Harz IV ist absolutes Existenzminimum! Warum sollte jemand sein Einkommen vermindern um Hilfe zu Überleben zu erhalten? Solche Gedanken sind einfach nur krank.
Unwirtschaftliches Verhalten? Die nächste schwammige Definition die zur Willkür verleitet.
Interessant ist auch: "... ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, weil die Argentur für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit festgestellt hat..." Deutlich gesagt: Wer selbst kündigt, ohne gleich einen neuen Job zu haben bekommt gar nichts. Das grenzt schon an moderne Sklaverei. Und spricht nebenbei auch nicht gerade für die Inteligenz der deutschen Unternehmer, denn so behällt er länger als nötig einen unwilligen Arbeitnehmer.
Aber was will man verlangen, wenn solche Gesetze von einem Manager aus dem VEB Volkswagen und Sozialdemokraten (Wer hat uns verraten, Sozialdemokraten) zusammengeschustert werden.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

08.12.2013 um 21:31
wenn ne Sanktion verhängt wird wegen nicht Termin einhalten oder keine Bewerbungsschreiben ist es ok,jedoch wird dies auch zum größten teil einfach so verhängt ohne bewiesene gründe.bei einen freund dem wurde unterstellt der würde schwarz arbeiten jedoch hatte er ein probe Arbeitstag den er sogar bei Amt gemeldet hatte.sie haben ihn sanktioniert.den job hat er nicht bekommen,er musste ein Anwalt einschalten konnte miete nicht mehr zahlen ect.das ging alles zwei Monate so.es sollte doch eine andere Lösung geben!


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

08.12.2013 um 21:41
von merapi22
Zitat von merapi22merapi22 schrieb:Wenn Arbeitnehmer gezwungen werden ohne Gewinn zu arbeiten, dann werden auch bald Arbeitgeber gezwungen ihre Güter ohne Gewinn zu verkaufen, Vermieter ohne Gewinn zu vermieten - dann sind wir in Ostdeutschland 02!
Da kann man nur sagen: Es lebe der Kommunismus.
Das die FDP, die selbsternannte Partei der sozialen Marktwirtschaft mit allwissender Wirtschaftskompetenz, sowas zustimmt, zeigt doch einfach nur das sie von nichts eine Ahnung haben und damit zurecht aus dem Bundestag geflogen sind.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

08.12.2013 um 21:54
Zitat von FlaschenpostFlaschenpost schrieb:wenn ne Sanktion verhängt wird wegen nicht Termin einhalten oder keine Bewerbungsschreiben ist es ok,jedoch wird dies auch zum größten teil einfach so verhängt ohne bewiesene gründe.bei einen freund dem wurde unterstellt der würde schwarz arbeiten jedoch hatte er ein probe Arbeitstag den er sogar bei Amt gemeldet hatte.sie haben ihn sanktioniert.den job hat er nicht bekommen,er musste ein Anwalt einschalten konnte miete nicht mehr zahlen ect.das ging alles zwei Monate so.es sollte doch eine andere Lösung geben!
Da die Kommunen die Sozialleistungen bezahlen müssen und meistens auch kein Geld haben, wird jeder Anlaß hergenommen um Sanktionen auszusprechen. Die Folge: die Betroffenen haben noch weniger Zeit sich um eine Job zu kümmern, und die Kommune muß noch den Anwalt bezahlen.

Diese Sanktionsparagraphen sind einfach nur krank und gehören abgeschaft.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

10.12.2013 um 08:59
Die Petition könnte es schaffen, weil zu den aktuell 36.000 Onlinestimmen noch die Poststimmen hinzukommen.
Die werden doch erst gegen Ende also in 8 Tagen ausgezählt?

Die Petition hat bestimmt mehr Chancen als wie das aktuelle BGE von Götz Werner.

Es geht hier ja nur um die Sicherung des absolut notwendigen soziokulturellen Existenzminimums.

Das Problem ist ja auch, wenn man erstmal die erste Sanktion hat, fängt man sich auch ganz schnell die zweite und letzte mit 100% ein, einfach weil zwischenzeitlich schon Strom, Gas und Telefon unter Umständen gesperrt wurden, nach unbezahlten Rechnungen. Das passiert schon heute vielen, ganz ohne Sanktion.

Das jemand seine Beerbungen nur noch mit Stift, bei Kerzenlicht und in der Kälte schreiben muss, ist aber eine Zumutung. Es muss eine Grenze dafür geben, was man Menschen wegnehmen darf!

Die Jobcenter sollten wieder zu dem werden, was Sinn macht, behördliche Dienstleister zu denen man gerne geht, weil einem da geholfen wird und nicht weil ein EGV-VA einem da auch nicht die geringste Wahl lässt, den schon dritten oder vierten Tschaka-Motivationskurs auch mal abzulehnen und die sinnlosesten Formen der Beschäftigung, gegen die Maschinen!

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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

10.12.2013 um 09:22
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L-12-AS-2/06
Urteil vom 14.03.2007
ALG-II ist verfassungsgemäß und gewährleistet auch soziokulturelles Existenzminimum

Orientierungssatz:

Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen die gesetzlich festgeschriebene Höhe der Regelleistungen nicht. Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst schon nach dem Gesetzeswortlaut "in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben". Die vom Gesetzgeber gewählte Art der Bedarfsermittlung und deren Ergebnis sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dem Lohnabstandsgebot kommt maßgebliche Bedeutung zu. Auch wenn der Leistungsempfänger zuvor Alhi bezogen hat, kann er sich nicht auf die Eigentumsgarantie berufen, da Alhi eine aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung war.

Tatbestand
...
Der Kläger hält an seiner Auffassung fest, dass die Höhe des Regelsatzes in verfassungsrechtlich nicht mehr hinzunehmender Weise zu niedrig festgesetzt worden sei. Seiner Auffassung nach müsse die monatliche Regelleistung mindestens um 67,00 EUR erhöht werden.
Nach der amtlichen Begründung der Bundesregierung für das SGB II solle durch das Arbeitslosengeld II jedenfalls das "soziokulturelle" Existenzminimum gesichert werden. Von einem Betrag von 345,00 EUR im Monat könne man aber nicht nur für die eigene Existenz wie Bekleidung und Verpflegung sorgen, sondern man solle auch noch am kulturellen Leben teilnehmen können. Dies werde mit einem Betrag von 345,00 EUR in keiner Weise gewährleistet.

Wegen der genauen Begründung seines Vortrages wird auf die Schriftsätze des Klägers vom 12.01. und 30.03.2006 sowie auf die seiner Bevollmächtigten vom 07.08., 08.09. und 31.10.2006 Bezug genommen.

Die Beteiligten sind auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.11.2006 (B 11 b AS 1/06 R) hingewiesen worden. Dieses Urteil ist in der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten besprochen worden. Der Kläger hält auch dieses Urteil nicht für überzeugend. Er begehrt eine um jedenfalls 67,00 EUR höhere monatliche Regelleistung.
...
Begründung
...

Die Berufung ist jedoch nicht begründet.

Dem Kläger steht keine höhere Regelleistung zu. Die monatlich festgesetzte Bewilligung von 787,90 EUR begegnet keinen Bedenken. Sie setzt sich aus dem Regelsatz von 345,00 EUR und den vom Kläger selbst angegebenen Kosten für Miete und Nebenkosten, sowie der Zahlung eines Zuschlages nach § 24 SGB II zusammen. Die rechnerische Richtigkeit des Zahlbetrages nach den angewandten Vorschriften wird vom Kläger auch selbst nicht in Abrede gestellt. Die vom Kläger geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des Regelsatzes werden vom Senat nicht geteilt.
Das BSG hat sich mit den vorgebrachten Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelsatzes, die auch der Kläger vorträgt, in seinem Urteil vom 23.11.2006 - B 11 b AS 1/06 R - beschäftigt. In diesem Urteil führt das BSG wörtlich wie folgt aus: " ... 3. Der Senat ist auch nach Würdigung des Vorbringens der Revision nicht der Überzeugung, dass die einschlägigen, einen Leistungsanspruch der Klägerin verneinenden Vorschriften verfassungswidrig sind.
...
a) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelungskompetenz des Gesetzgebers und speziell hinsichtlich der Organisationsform der Arbeitsgemeinschaft hat der Senat nicht.
...
b) Es ist ferner nicht verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber die Ansprüche auf Alhi nach den Vorschriften des SGB III in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung ohne Übergangsregelung abgeschafft und durch andersartige Ansprüche nach dem SGB II ersetzt hat.
...
c) Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen ferner nicht gegen die in § 20 Abs 2 und 3 SGB II gesetzlich festgeschriebene Höhe der Regelleistungen. Der Senat folgt insbesondere nicht dem Vorbringen der Revision, die genannten Vorschriften gewährleisteten nicht das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum und verstießen gegen die Menschenwürde sowie gegen fürsorgerechtliche Strukturprinzipien.
...
Diesen überzeugenden Ausführungen des BSG schließt sich der Senat an und überträgt sie auf den Fall des Klägers. Das BSG hat sich ausführlich mit allen verfassungsrechtlich relevanten Fragen beschäftigt, auch mit der vom Kläger in den Vordergrund gestellten Frage, ob das soziokulturelle Existenzminimum gesichert ist. Da die verfassungsrechtlichen Bedenken des Klägers vom Senat nicht geteilt werden, bestand kein Anlass, dass Verfahren auszusetzen und das Bundesverfassungsgericht gem. Artikel 100 Abs. 1 GG anzurufen.

Klage und Berufung konnten somit keinen Erfolg haben.

Die Kostenentscheidung folgt aus den §§ 183, 193 SGG.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, da die Voraussetzungen des § 160 Abs. 2 Nrn. 1 oder 2 SGG nicht erfüllt sind. Insbesondere nach der Entscheidung des BSG vom 23.11.2006 kann man nicht mehr von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage oder von einer Rechtssache mit grundsätzlicher Bedeutung ausgehen. Der Senat weicht nicht von der Rechtsprechung des BSG ab, sondern hat sie im Gegenteil zur Grundlage seiner eigenen Entscheidung gemacht.



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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

10.12.2013 um 09:51
@def

Was hat das mit dem Thema zu tun? Es geht hier nicht um die Verfassungsgemäßheit von ALG-II/Hartz IV sondern nur um die damit verbundenen Sanktionen, die Sätze festlegen die noch deutlich darunter sind.

Die Ausführung wie sie die Petition schreibt sollte man als Sanktionierter sowieso schon im Widerspruch gegen Sanktionen anführen. Das funktioniert auch schon heute und die Sozialgerichte kippen diese meist wieder.

Der Gesetzgeber hat darauf aber bis heute noch nicht reagiert.


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