@def def schrieb am 19.11.2013:Was ist, wenn ab 1.1.2015 Cannabis und Marihuana legalisiert wären? Bekämen dann alle, in der Vergangenheit enteigneten, Kiffer ihr Dope zurück?
Was ist, wenn in ein paar Jahren alle indizierten Bücher nichtmehr indiziert sind? Oder wenn manche Bücher vom Index verschwinden? Habe ich dann das Recht auf Rückgabe, des damals eingezogenen Buches?
Nach dann geltendem Recht wäre dies illegale Enteignung gewesen oder nicht?
Ich würde sagen:
Das kommt auf die Formulierung und Ausgestaltung der gesetzlichen Legalisierung von Cannabis an.
Wenn da, vereinfacht ausgedrückt, drin steht:,,Ab 1.1.2015 sind Konsum, Anbau und Handel mit Cannabis in jeglicher Form in Deutschland für Personen ab 18 Jahren erlaubt.", dann gilt auch nur das.
Eine neue Rechtslage, ab diesem Datum sind Konsum, Anbau und Handel in Deutschland gesetzlich erlaubt.
Es steht aber nichts im Gesetz, dass dann eine Entschädigung erfolgen muss für die frühere Konfiszierung von Dope bei Kiffern.
Ich meine, sowas müsste extra formuliert werden, wie es ja auch extra Formulierungen und Regelungen für Entschädigungen aufgrund von NS-(heute) Unrecht gibt.
Und so, wie ich das sehe, liegt hier auch der Knackpunkt der Geschichte - weder Bayern noch einer der beiden deutschen Staaten noch das vereinigte Deutschland haben es während der ganzen, vergangenen Jahrzehnte hinbekommen, eine adäquate, gesetzliche Regelung für solche Fälle wie den ,,Gurlitt-Fall" zu schaffen.
Keine Ahnung, ob man es einfach nur vergessen hat, ob man nicht geglaubt hat, es könnte so ein Fall eintreten oder ob da gewisse Lobbykräfte eine sinnvolle Regelung für solche Fälle verhindert haben, weil sie selbst auf irgendeine Weise profitierten/profitieren wollen.
Jedenfalls, so ist die Situation, scheinbar: Es gibt keine gesetzliche Regelung, mit der man C. Gurlitt als Privatmann zwingen könnte, selbst echte ,,Raubkunst" zurückzugeben.