NS-Raubkunst aus München...
12.11.2013 um 14:38EINE,eine einzige,total überforderte,Kunsthistorikerin war mit den Bildern beschäftigt...25 Bilder sind jetzt Online gestellt...Wahnsinn
Die rechtliche Lage im Fall Gurlitt ist komplex, greifen doch strafrechtliche Vorwürfe und zivilrechtliche Ansprüche von Opfern des NS-Regimes und deren Erben hier ineinander. Bis die wahren Eigentumsverhältnisse geklärt sind, bleiben die Kunstwerke in Obhut des Staates.Da beschleicht mich der Verdacht, dass es doch ganz praktisch wäre, wenn da einiges ungeklärt bliebe...
Warhead schrieb:Gurlitt gehört rechtlich überhaupt nichts,die Nazis haben sich quer durch Europas Museen und Sammlungen geplündert,sie raubten,mordeten und erpressten,sie nahmen Geiseln und drohten gar Prag zu schleifen wenn die Prager ihr Gold und ihre Kunst nicht rausrücken.Der Vater von Cornelius Gurlitt hatte zumindest 315 Kunstwerke, die damals als entartet galten, völlig rechtmäßig durch Kauf von deutschen Museen erworben. Dazu kann ich nur sagen, selber schuld, wenn die Bilder von den Museen damals zu Spottpreisen in alle Welt verramscht wurden.
Das ältere Urteile kassiert werden,in denen es oftmals heisst die Kunst wäre legal erworben,ist mittlerweile der Normalfall wie bei der Restitution des Kirchnergemäldes
Laut "Focus" und "Bild am Sonntag" geht der Zoll davon aus, dass Gurlitt ein Großteil der 1406 bei ihm gefundenen Werke rechtmäßig gehört. Die Polizei nahm unterdessen in der Nähe von Stuttgart weitere wertvolle Werke in Obhut - auf Bitten des Besitzers.
Das Nachrichtenmagazin "Focus" und "Bild am Sonntag" zitierten aus einem Bericht des Zollkriminalamts (ZKA) ans Bundesfinanzministerium. Demnach stammen die 315 als "entartet" beschlagnahmten Kunstwerke aus der Wohnung Gurlitts "ausschließlich aus staatlichen und städtischen Museen bzw. Landesmuseen". Gurlitts Vater, der Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, habe 1940 dem Propagandaministerium gut 200 sogenannte entartete Kunstwerke für 4000 Schweizer Franken abgekauft - darunter "Bauernfamilie" von Pablo Picasso, "Spaziergang" von Marc Chagall und "Hamburger Hafen" von Emil Nolde. 1941 habe er dem Staat dann weitere 115 Werke "entarteter" Kunst abgekauft. Deshalb dürften "Rückgabe/Restitutionsansprüche der ehemaligen Eigentümer nicht durchsetzbar sein". Es sei auch zweifelhaft, dass Gurlitt wegen hinterzogener Einfuhrumsatzsteuer angeklagt werde.
Warhead schrieb:@defAch Kriegskopf... treten und spucken sind doch eher deine Fachgebiete...
Das findste gut,nä,die Opfer nochmal zu Opfern machen,immer nochmal reintreten und drauf spucken.Von Täterschützern wie di9r ist auch nix anderes zu erwarten
Bis die wahren Eigentumsverhältnisse geklärt sind, bleiben die Kunstwerke in Obhut des Staates.Aber hey, geifer ruhig sabbernd weiter... irgendwie ist es ja doch unterhaltsam...
Da beschleicht mich der Verdacht, dass es doch ganz praktisch wäre, wenn da einiges ungeklärt bliebe...
Ob Gurlitt wenigstens einen Teil der Bilder behalten kann, ist schwer zu sagen. Die rechtliche Situation ist komplex. So hat sich die Bundesregierung international dazu verpflichtet, die Herkunftsgeschichte von Kunstwerken zu klären und Kunstwerke, die während der NS-Zeit geraubt wurden, an die Eigentümer oder ihre Erben zurückzugeben. Festgelegt ist das in der Washingtoner Erklärung von 1998, die Deutschland und 43 weitere Staaten unterzeichnet haben.
Anders wird es sich möglicherweise mit den Bildern in Gurlitts Sammlung verhalten, die von den Nazis als "entartet" betrachtet und beschlagnahmt worden waren. Nach Einschätzung des Zollkriminalamts (ZKA) gehören diese dem Kunsthändlersohn rechtmäßig. Das Nachrichtenmagazin "Focus" und "Bild am Sonntag" zitierten aus einem ZKA-Bericht an das Bundesfinanzministerium, dass diese Kunstwerke "ausschließlich aus Museen stammen. Deshalb dürften Ansprüche der ehemaligen Eigentümer nicht durchsetzbar sein". Es sei auch zweifelhaft, dass Gurlitt wegen hinterzogener Einfuhrumsatzsteuer angeklagt werde.
BenjaminvonF schrieb:aber was mich persöhnlich mehr stört ist das sie die bilder vor 2 jahren sichergestellt haben und die Medien erst jetzt darüber berichten.Die Bilder wurde im Zuge einer Steuerfahndung beschlagtnahmt. Nur deswegen konnte der Staat sie konfiszieren und auch nur dafür durften die Daten verwendet werden.
dasewige schrieb am 10.11.2013:der nationalsozialistische staat, hat diese kunstwerke geraubt bzw konfesziert, dieses ist ein verbrechen gewesen.Hier wird ja wohl vollkommen übersehen, daß ohne Herrn Gurlitt keines dieser Werke noch vorhanden sein würde. Man sollte ihm ein Denkmal setzen!
herr hildebrand gurlitt, hat diese kunst gekauft. somit hat er verbrecherische erworbene ware gekauft und das ist hehlerei.
kore schrieb:erklären, wieso und wohin möglicherweise Cornelius Gurlitt verschwunden ist, er hat sich anscheinend so in Luft aufgelöst, wie zuvor die Bilder die er von seinem Vater bekommen haben soll.Inwiefern sollte man den Sensationsjounalisten denn auch noch erzählen wo sie ihrem Opfer nachstellen können? Ürigens haben sich die Bilder nicht aufgelöst... sie waren in seiner Wohnung fachgerecht gelagert. Ein Umstand der den großen Museen scheinbar bekannt war, wenn doch Experten meinen, dass Museen und Sammler klar Kenntnis von dieser Sammlung hatten.
dasewige schrieb am 10.11.2013:herr hildebrand gurlitt, hat diese kunst gekauft. somit hat er verbrecherische erworbene ware gekauft und das ist hehlerei.Oh, ein Jude, der sich am Leid von Juden bereichert... verrückt was?
Beutekunst in den USA[Bearbeiten]Vielleicht sollte im Gegenzug all die Beutekunst aus Privatsammlungen, die man im großen Stil nach 45 außer Landes schaffte auch den heutigen Nachfahren zurückgegeben werden?
Sol Chaneles, ein 1990 verstorbener Kunstraubforscher und Professor für Kriminalrecht der Rutgers University, New Jersey, berichtete über ein großes mit deutschem Kulturgut vollgestopftes Transportflugzeug, das im Sommer 1945 von München in die USA geflogen sei – was daraus geworden ist, ist bis heute ungeklärt. Chaneles berichtete ebenfalls von dem Verschwinden der Sammlung Schloss,[7] einer Sammlung niederländischer Meister des 17. Jahrhunderts, deren Bestände angeblich nun nach einem wahren Irrweg zwischen Vichy-Frankreich und den Nationalsozialisten[8] im Depot der National Gallery in Washington liegen sollen.[9] In anderen Punkten gilt Chaneles Urteil über den Misserfolg der US-amerikanischen Bemühungen[10] so genannte Nazibeutekunst ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben als überzogen.[11] In weiteren Fällen war gerade er es, der die Begleitumstände um den Erwerb von Kunstwerken aus ehemaligem jüdischen Besitz in amerikanischen Sammlungen aufdeckte. Mehrfach kam es vor, dass alliierte Soldaten persönlich sich an Stücken bereicherten oder sie als „Souvenir“ mitnahmen.[12]
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In den 1990er Jahren gingen das Puschkin-Museum und das Historische Museum in Moskau sowie die Eremitage in Sankt Petersburg dazu über, Beutekunst-Bestände aus den Geheimlagern herauszuholen und in Ausstellungen öffentlich zu zeigen. So zeigte 1995 die Eremitage französische Gemälde des 19. Jahrhunderts aus den Sammlungen Carl Friedrich von Siemens, Eduard von der Heydt, Alice Meyer, Otto Gerstenberg, Otto Krebs, Bernhard Koehler und Monica Sachse. Ein Jahr später folgte dort die Ausstellung mit Meisterzeichnungen aus deutschen Privatsammlungen. 1996 zeigte das Puschkin-Museum den so genannten Schatz des Priamos und 2007 die merowingerzeitlichen Funde aus dem Berliner Museum für Vor- und Frühgeschichte, darunter die Schwertscheide von Gutenstein. Weitere bedeutende Objekte der Beutekunst in Russland sind umfangreiche Bestände der Kunsthalle Bremen (u. a. die so genannte Baldin-Sammlung), die Nachlässe von Ferdinand Lassalle und Walther Rathenau, Bestände der Gothaer Bibliothek und der fürstlichen Bibliothek in Wernigerode sowie die Rüstkammer der Wartburg. 2008 wurde bekannt, dass im Museum der ukrainischen Stadt Simferopol 87 Gemälde des Suermondt-Ludwig-Museums Aachen ausgestellt werden, die bis 2005 als verschollen galten.
Der bronzezeitliche Eberswalder Goldschatz wurde 2013 im Rahmen der Ausstellung „Bronzezeit – Europa ohne Grenzen“ in Sankt Petersburg gezeigt.[13] In einer kurzen Rede anlässlich der Eröffnung der Ausstellung am 21. Juni 2013 forderte die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel die russische Regierung dazu auf, die geraubten deutschen Kulturgüter zurückzugeben.[14]
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Beutekunst in Polen[Bearbeiten]Als Berlinka (Sammlung) (polnisch für „aus Berlin stammend“), auch Pruski skarb („Preußenschatz“) wird in Polen die umfangreichste Sammlung deutscher Kulturgüter u. a. aus kostbaren Originalhandschriften, darunter Briefe von Johann Wolfgang von Goethe und Ludwig van Beethoven bezeichnet, welche sich heute in polnischem Besitz befindet. Nachdem diese am Ende des Zweiten Weltkrieges aus der Preußischen Staatsbibliothek zu Berlin in ein schlesisches Kloster ausgelagert worden waren, wurden sie im Frühjahr 1945 von dort abtransportiert. Über vier Jahrzehnte galten sie als Kriegsverlust. Spezialisten bewahrten die Bestände vor einem möglichen Verfall, heute werden sie in der Jagiellonenbibliothek in Krakau verwahrt. Das Polnische Luftfahrtmuseum Krakau zählt zu seinen Schätzen auch Stücke aus der ehemaligen „Göring-Sammlung“.[15]
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Provenienzforschung[Bearbeiten]→ Hauptartikel: Provenienzforschung
Die so genannte Washingtoner Erklärung (Washington Principles) vom 3. Dezember 1998 – eigentlich „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ – ist eine die Unterzeichnerstaaten rechtlich nicht bindende Übereinkunft, um die während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmten Kunstwerke zu identifizieren, deren Vorkriegseigentümer oder Erben ausfindig zu machen und eine „gerechte und faire Lösung“ zu finden. In Deutschland war bereits 1994 die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Bremen gegründet worden, die im Jahre 1998 eine erweiterte Zuständigkeit erhielt und nach Magdeburg verlegt wurde.