@def Das eben finde ich mehr als zweifelhaft:
def schrieb:1. Der Besitzer ist der Freistaat Bayern. Die Frage der Eigentümer muss geklärt werden denn wenn dies nicht geschieht, bleiben die Kunstwerke in der Obhut des Freistaates.
Wie kommst du da drauf?
Hat der ,,Freistaat Bayern" die Kunstwerke von C. Gurlitt gekauft?
Hat der Freistaat Bayern die Bilder einst von den Nationalsozialisten erstanden oder von H. Gurlitt?
Oder hat der Freistaat Bayern die Kunstwerke von den einstigen Besitzern gekauft?
Hat einer der genannten dem Staat die Kunstwerke geschenkt?
Oder fallen sie unter die hier angesprochene ,,Schatzregelung"?
Ich glaube, das alles kann man klar verneinen!
Wer am wenigsten Anspruch auf die Kunstwerke hat, ist meiner Ansicht nach GERADE der Freistaat Bayern!
Auf keinen Fall ist er der Besitzer.
Praktisch hat er bzw. der Zoll sich die Kunstwerke erstmal nur geschnappt und sichergestellt, bis die Angelegenheit geklärt ist.
Wenn überhaupt, dann hätten Nachfahren von unter dem Stichwort ,,Raubkunst" enteigneten Menschen zumindest einen moralischen Anspruch oder ein Vorkaufsrecht für die Bilder.
So, wie es momentan aussieht, hat damals H. Gurlitt unter - damals - ganz legalen Umständen die Kunstwerke gekauft, als Erbe ist somit C. Gurlitt der rechtmäßige Besitzer.
Der bayerische Staat (und auch das Kanzleramt) scheinen sich übrigens selbst gar nicht SO sicher zu sein, dass Gerichtsverfahren zu ihren Gunsten ausgehen würden oder sie Anspruch auf die Kunstwerke haben, wenn man sich die neuesten Entwicklungen ansieht:
http://www.zeit.de/kultur/kunst/2013-11/gurlitt-kunstfundJedenfalls kommt es mir doch reichlich seltsam vor, wenn jetzt ein ,,Deal" vorgeschlagen wird, ala:
,,Pass auf, Conny, du gibst uns die Dinger, die wir als Raubkunst identifizieren und dafür hören wir auf, gegen dich zu ermitteln."
Wie soll man sowas nennen?
Kuhhandel? Erpressung?
Wie gesagt, offensichtlich ist man sich von staatlicher Seite nicht so sicher, dass man tatsächlich Anspruch auf die Kunstwerke habe, möchte die nun aber gerne behalten
;)Wahrscheinlich, um seine Museen schön ausstatten zu können.
Der deutsche Staat und auch der bayerische Staat haben es während der ganzen, vergangenen Jahrzehnte nicht geschafft, eine klare Regelung für den Umgang mit so genannter ,,NS-Raubkunst" zu schaffen und jetzt stehen sie irgendwo dumm da.
Stand jetzt: C. Gurlitt ist - rechtlich gesehen - immer noch der rechtmäßige Besitzer.