@kopischke kopischke schrieb:Die Mehrwertsteuer interessiert mich also nicht und tausende andere Unternehmer auch nicht.
Das erklärt diesen Thread... oh wait...
kopischke schrieb:Da kann man mal sehen Du scheinst null Ahnung von der Materie zu haben, bei Import muss man Einfuhrsteuer zahlen und man muss Umsatzsteuer zahlen, Einkommenssteuern, Gewerbesteuer, etc. da bekommt man nix wieder, es sei denn man kauft teuer im Inland
Ich stelle die These auf, dass du nicht viel mehr Ahnung hast..
Stichpunkte: innergemeinschaftlicher Erwerb, Reverse-charge-verfahren, Einfuhrumsatzsteuer... beließ dich einfach mal bevor du hier mit deinem gefährlichen Halbwissen hausieren gehst.
kopischke schrieb:Außerdem wenn es ein durchlaufender Posten ist, warum muss man die dann erst zahlen, nur um Steuerberater noch reicher zu machen.
Wenn Schwester Welle zu seinem Wort gestanden hätte, das man die Abrechnung für die Steuer auf einem Bierdeckel machen kann, dann wären Steuerberater überflüssig geworden, da die aber sicher ne gute Lobby bei den Politikern hatten, trat es eben nie ein und die FDP ist nun raus.
Ohjeh... da herrscht ja tiefe Feindseligkeit... weißt du, wenn Unternehmer und Bürger die Steuergesetzgebung geistig einfach nicht erfassen können braucht es die steuerberatenden Berufe... wenn du deinem mal bisschen mehr zugehört hättest würdest du auch nicht so einen Stuss daherplappern.
Ich weiß das es dich nicht juckt, aber dem Rest erläutere ich mal ein wenig dazu:
Beim Einkauf im europäischen Ausland gibt es für innergemeinschaftlichen Erwerb sonstiger Lieferungen und Leistungen ein spezielles Verfahren. Nennt sich Reverse-Charge und ist mit dem §13b UStG für Bauleistungen unter Bauleistenden vergleichbar.
Der Leistungsempfänger wird hier zum Umsatzsteuerschuldner. Kauft man also irgendwas in Frankreich führt der französische Lieferant keine Umsatzsteuer in Frankreich ab sondern der deutsche Empfänger tut dies hier in Deutschland. Da er aber auch Vorsteuer in exakt gleicher Höhe ziehen kann ist dies hier eine völlige Nullnummer. Weder in Frankreich noch in der BRD fallen Steuern an.
Kauft man im Drittland werden natürlich Zölle fällig... aber genau das ist ein Mittel zum Schutz eben dieser Mittelständler von denen wir hier ein Prachtexemplar haben.
- Einkommensteuer: Bundessteuer die private Einkünfte erfasst.
- Gewerbesteuer: Gemeindesteuer die der Gemeinde direkt zufließen (Fb: 24.500 €, diverse Hinzurechnungen und Kürzungen)
- Umsatzsteuer: "fast" ein Durchläufer. An jeder "Station" der Weiterverarbeitung wird nur der Mehrwert versteuert, da beim Einkauf bereits die dort enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer behandelt wird. Es schmiert nur den Endverbraucher etwas an, da der ja keine Vorsteuer wiederbekommt.