Helpdesk
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Steuern bei Wohnungsverkauf?

10 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Haus, Wohnung, Steuern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Steuern bei Wohnungsverkauf?

07.11.2015 um 11:28
Hallo,

Habe mir Juli 2013 eine Eigentumswohnung gekauft und bis Nov 2015 nur selbst bewohnt, also nie vermietet. Möchte die Wohnung nächste Woche verkaufen. Muss ich denn die sogenannten "Spekulationssteuern" zahlen falls ich gewinn haben sollte?

MfG


melden

Steuern bei Wohnungsverkauf?

07.11.2015 um 11:32
Der Verkauf der eigengenutzten Wohnung ist steuerfrei bei Spekulationsgeschäften
Wenn Sie das bebaute Grundstück zwischen der Anschaffung bzw. Fertigstellung und der Veräußerung für sich als Privatwohnung genutzt haben, bleibt der Verkaufserlös steuerfrei. Gleiches gilt, wenn Sie es im Jahr der Veräußerung und in den vorangegangenen 2 Jahren selbst genutzt haben.
Wenn Sie die Wohnung geschenkt bekommen haben, wird die Zeit, in der der frühere Eigentümer die Wohnung selbst bewohnt hat, Ihnen zugerechnet. Das gilt genauso für den Fall der Erbschaft. Die Steuerfreiheit gilt allerdings nicht für Ferienwohnungen sowie für den Teil des Veräußerungserlöses, der auf das Häusliche entfällt, selbst wenn der Abzug der Aufwendungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.
Quelle: https://www.steuern.de/spekulationssteuer-immobilien.html


melden

Steuern bei Wohnungsverkauf?

07.11.2015 um 11:32
@Iksman
Bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, bei Eigennutzung zieht die 10-jährige Spekulationsfrist nicht.
Steht auch so hier drin, wenn ich es richtig überflogen hab.
http://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/pressedetails/items/tipps-beim-immobilienverkauf-10-jahres-frist-beachten.html (Archiv-Version vom 01.12.2015)

Edit: Vide war wieder mal schneller


melden

Steuern bei Wohnungsverkauf?

07.11.2015 um 11:34
@Iksman
Um komplett auf der sicheren Seite zu sein, kläre diese Frage am besten mit dem Finanzamt direkt ab.


melden

Steuern bei Wohnungsverkauf?

07.11.2015 um 11:35
Mir ist wichtig: wie genau ist das mit 2 Jahren gemeint? Sind damit 3 Kalenderjahre gemeint? Da ist auch die rede von 3 Angebrochene Kalenderjahre, dann würden doch auch 1 Jahr und 2 Tage genügen 31.12.2013 - 01.01.2015 ??


1x zitiertmelden

Steuern bei Wohnungsverkauf?

07.11.2015 um 11:36
@emz

Das werde ich am Montag machen.
Aber selbst die traue ich nicht, die haben nämlich mal gesagt 3 Jahre, und das war Falsch!


melden

Steuern bei Wohnungsverkauf?

07.11.2015 um 11:40
@Iksman

und einem anonymen Forum traust du da mehr ;) ?
Dann lass dir erklären, auf welche §§ man sich beim Finanzamt beruft und lies selbst nach.


melden

Steuern bei Wohnungsverkauf?

07.11.2015 um 11:51
@emz
:D nein natürlich auch nicht, aber mehr Informationen ist immer gut.
Schlupflöcher beim Steuern zahlen werde ich vom Finanzamt wohl kaum erfahren :)


melden

Steuern bei Wohnungsverkauf?

07.11.2015 um 12:05
Zitat von IksmanIksman schrieb:Mir ist wichtig: wie genau ist das mit 2 Jahren gemeint? Sind damit 3 Kalenderjahre gemeint? Da ist auch die rede von 3 Angebrochene Kalenderjahre, dann würden doch auch 1 Jahr und 2 Tage genügen 31.12.2013 - 01.01.2015 ??
Du denkst zu kompliziert.
Zwei Jahre sind immer noch zwei Jahre und diese Frist war im Juli 2015 vorbei. Du bist somit im dritten Jahr seit dem Erwerb und die Spekulationsfrist ist vorüber. Voraussetzung: Du hattest die Wohnung nicht vermietet, was ja nicht der Fall ist.


melden

Steuern bei Wohnungsverkauf?

08.11.2015 um 15:12
@Casa_blanca

Hallo. Habe mich jetzt ganz schlau gemacht.

Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden
Nur wenn das nicht gilt, dann gilt das mit den 2 Jahren

Bei mir trifft Satz 1 zu. Also ist es wurst ob ich die Immobilie nach 2 Jahren, 6 Monaten oder. 2 Wochen verkaufe, ist für mich trotzdem Steuerfrei da Ausschließlich nur ich gewohnt habe zum eigennutzung. Ich wette das wissen 99% der leute nicht. Mein Makler hats auch nicht gewusst sowie der Steuerberater von meinem Vater


melden

Ähnliche Diskussionen
Themen
Beiträge
Letzte Antwort
Helpdesk: Nachträglicher Hausanschluss Wasser / Haus ohne Keller
Helpdesk, 4 Beiträge, am 02.01.2024 von MettMax
tom.1st am 31.12.2023
4
am 02.01.2024 »
Helpdesk: Grundstückspreise in Kärnten O-O
Helpdesk, 7 Beiträge, am 09.02.2022 von kiefer
kiefer am 08.02.2022
7
am 09.02.2022 »
von kiefer
Helpdesk: Anwaltsvollmacht
Helpdesk, 14 Beiträge, am 27.01.2021 von kleinundgrün
stereotyp am 26.01.2021
14
am 27.01.2021 »
Helpdesk: Immobilienscout Kunde Plus
Helpdesk, 1 Beitrag, am 13.11.2021 von jadegreen
jadegreen am 13.11.2021
1
keine Antworten
Helpdesk: Wohnung mieten, Aufwertung durch neue Einbauküche
Helpdesk, 35 Beiträge, am 22.07.2020 von knopper
knopper am 22.05.2020, Seite: 1 2
35
am 22.07.2020 »