@vincent vincent schrieb:die Übertragung auf Homosexuelle ist eine Sache, die du negierst.
Die Menschenrechte sind so allgemein gefasst, dass sie Vieles bedeuten können. Was man aus ihnen nicht ableiten kann, ist ein Recht auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder sexuelle Betätigungen.
vincent schrieb:Naürlich sollten sie im Geiste der Menschenrechte gleichbehandelt werden müssen.
"Sollten" ist immer so eine Sache. Ja, sie sollten. Aber erstens werden sie das nicht (in einigen Ländern, zum Beispiel Uganda), und zweitens kann man niemanden dafür festnageln, da es nun mal keine rechtliche Grundlage gibt.
vincent schrieb:Es fällt einfach nur auf, dass du das Thema aus einer statischen Perspektive betrachtest.
Ich erkläre gerade, wie die Dinge sind, und nicht, wie sie sein sollten. Und sie sind nun mal so, dass sich aus den Menschenrechten kein Recht auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ableiten lässt. Ich habe die Menschenrechte nicht erfunden, also mache bitte nicht mich dafür verantwortlich, wenn sich dort keine entsprechenden Passagen finden.
vincent schrieb:Klammerst dich an den Worttext der EMRK/Menschenrechte und räumst diese den Homosexuellen nicht ein.
Was spielt es für eine Rolle, welche Rechte *ich* Homosexuellen einräume?
:ask: Bin ich Richter? Wenn du zum Beispiel ugandischen Schwulen das Recht auf Eheschließung zubilligst, was haben sie davon? Dürfen sie deswegen heiraten, weil *du* ihnen dieses Recht zugestehst?
vincent schrieb:Dazu gehört auch Interpretation. Und die Richtung dieser ist bei dir nunmal offensichtlich.
Sorry ich kann dir nicht folgen. Meine Interpretation ist, dass sich aus den Menschenrechten kein Recht auf gleichgeschlechtliche Betätigung ableiten lässt. Ich kann doch nichts dafür, dass das so ist! Warum interpretiert *ihr* aber rein, dass ich dieses nicht vorhandene Recht ablehne??
Ein Beispiel:
Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.
Du sagst es doch selbst: "nach den innerstaatlichen Gesetzen". Wenn also ein ugandisches Gesetz die Eheschließung zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau untersagt, dann ist das konform mit den Menschenrechten. Das ist traurig, aber rechtlich offenbar zulässig.
vincent schrieb:Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
Männer und Frauen sind gleichermaßen betroffen. Demnach liegt keine Diskriminierung vor.
vincent schrieb:Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Ja und? Was sagt das aus? Auch hierdurch lässt sich kein Recht auf gleichgeschlechtliche Beziehungen einfordern.
vincent schrieb:Verstehst du, deine Position ist nicht unrechtsmäßig. Das kann ich auch gar nicht beurteilen. Aber sie entsprich nicht dem Geiste dieser Rechte. Und deine Leseart verwehrt diese.
Meine Position, Vincenzo, habe ich immer noch nicht angesprochen, mit keinem Punkt. Meine Position ist irrelevant. Was ich hiermit bezwecke, ist eine einzige Sache: euch zu zeigen, dass sich aus den Menschenrechten kein Recht auf homosexuelle Beziehungen ableiten lässt.